Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Laut § 577 BGB hat der Mieter das Vorkaufsrecht an den Wohnräumen, die er bewohnt. Es sei denn, der Vermieter möchte die Wohnung an Familienangehörige oder Personen des eigenen Hausstands verkaufen.

    erst lesen (und verstehen) - DANN zitieren bzw. (hier leider zu frei) interpretieren:


    § 577 BGB gilt explizit für "vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll"


    sprich:
    wenn eine "Mietskaserne" in eine Eigentumswohnungsanlage umgewandelt wird!


    z.B. mit dem Ziel, im 1.000er Pack halb geschenkt bekommene frühere Neue Heimat-Wohnungen höchstbietend einzeln weiterzuversilbern!

  • Soweit es mir bekannt ist..


    anwalt.de/rechtstipps/wann-hat…vorkaufsrecht_091987.html

    und auf dieser von DIR verlinkten Seite steht ja auch explizit


    Wem steht ein Vorkaufsrecht unter welchen Voraussetzungen zu?
    Bei dem Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, steht dem Mieter grundsätzlich gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ein Vorkaufsrecht zu.
    Das Vorkaufrecht besteht daher nur für vermietete Wohnräume, die dem Mieter zuerst überlassen (in der Regel Mietbeginn) und erst danach in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden sind. Das Vorkaufsrecht besteht somit nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung.

  • Aus dem zuletzt von mir geposteten Link...


    Ob es so ist, oder doch nicht.. sind ja nicht im Juraforum.


    Vorkaufsrecht beim Haus und der Doppelhaushälfte
    Das Vorkaufsrecht gilt für Mieter nicht nur, wenn sie in einer Mietwohnung leben. Auch bei Häusern oder Doppelhaushälften besteht die Möglichkeit, dem verkaufswilligen Vermieter das Objekt abzukaufen.
    Wer dieses Vorkaufsrecht beim Hauskauf ausüben möchte, sollte allerdings noch etwas genauer auf den Zustand der Immobilie achten:

    • Wie gepflegt und groß ist das Grundstück?
    • Hat das Objekt einen Keller? Sind die Wände möglicherweise feucht?
    • Wie ist es um die Energieeffizienz der Immobilie bestellt?

    Weil der Mieter allerdings schon im Objekt wohnt, kann er die Qualität der Immobilie oft besser beurteilen als ein „externer“ Käufer. Der Preis für das Haus, für das das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, ergibt sich dann wiederum aus dem Kaufpreis, den ein Dritter bereit ist zu zahlen.

  • und auf dieser von DIR verlinkten Seite steht ja auch explizit
    Wem steht ein Vorkaufsrecht unter welchen Voraussetzungen zu?
    Bei dem Verkauf von vermieteten Wohnräumen, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, steht dem Mieter grundsätzlich gemäß § 577 Abs. 1 S. 1 BGB ein Vorkaufsrecht zu.
    Das Vorkaufrecht besteht daher nur für vermietete Wohnräume, die dem Mieter zuerst überlassen (in der Regel Mietbeginn) und erst danach in eine Eigentumswohnung umgewandelt worden sind. Das Vorkaufsrecht besteht somit nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung.

    So, und jetzt müsste man (nur so allgemein) noch erläutern, was das Vorkaufsrecht ist bzw. wie es abläuft...
    (ja klar steht im BGB, aber kaum jemand hat Praxis oder liest was falsch...)


    Z


    Einigkeit und Recht und Freiheit

  • Ich glaube nicht, dass es hier notwendig ist, die Modalitäten von Vorkaufsrechten zu diskutieren.


    Ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB dürfte in den Fall von Maus nicht bestehen. Ein solches besteht, wie hier schon geschrieben wurde, nur, wenn nach Abschluss des Mietvertrages, das Objekt in Wohnungseigentum iSd WEG umgewandelt wurde. Bei einem EFH eher abwegig.


    Auch das, was hier die Verkäuferin gewährt, ist kein Vorkaufsrecht im rechtlichen Sinn, sondern wohl nur als erstes Verkaufsangebot zu sehen.

  • vermieten für Gold :D


    Meine letzte GoldMine bringt alle drei Jahre, den EinkaufsPreis zurück :D


    "mal zahlt man wenig und mal bekommen die Anderen weniger" :D


    Dank WucherTreiberinAngela und andere KrisenBeVollMächtigtePreisHochTreiber :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

    Einmal editiert, zuletzt von alibaba ()

  • Moin,


    schon spannend, was für ein Gewese hier um ein mögliches Vorkaufsrecht gemacht wird [smilie_happy] Vielleicht solltet ihr Euch mal zuerst darüber informieren, welche Wirkung so ein Verkaufsrecht hat. Dem Verkäufer kann das am Arsxx vorbeigehen. Der Vorkaufsberechtigte kann höchstens in einen Kaufvertrag zu den darin vereinbarten Modalitäten einsteigen, d. h. der Verkäufer bekommt die Kohle so oder so.


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Klar kann dem Verkäufer das egal sein, für den Mieter, der das Ding kaufen möchte, kann es aber ein Gewinn sein.

    Moin,


    der Gewinn besteht darin, dass quasi die Glocke klingelt, wenn ein Verkauf ansteht. Ich sag es mal so: Ein Vorkaufsrecht mache ich Dir mit legalen Mitteln in Null Komma Nichts kaputt, das bringt dem Mieter nichts.


    Grüße
    Goldhut


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    Einmal editiert, zuletzt von Goldhut ()

  • lt. Analysten der DeuBa nähert sich der Betongoldbuum seinem Ende......


    gut vorstellbar wenn´s demnächst die Leute aus dem Job haut und die ihre nummerzugroß Hütte nicht mehr zhalen können, weil sie bei 1% Zins auch nur 1% Tilgungsrate vereinbart hatten, Urlaub, Auto, muß ja auch noch sein.

  • @Goldhut
    Ich weiß jetzt nicht, was du hast.
    Es ging doch wohl eher darum, dass sich ein Mieter so noch die Bude nehmen, sie erwerben kann.
    Wer wem was kaputt machen kann, will... das ist nicht meine Welt.
    Eigentlich ist mir das sogar recht egal. Verstehe die Einwände jetzt ehrlich gesagt nicht. Gibt sicher immer solche und solche, aber egal?! [smilie_blume]

  • lt. Analysten der DeuBa nähert sich der Betongoldbuum seinem Ende......


    gut vorstellbar wenn´s demnächst die Leute aus dem Job haut und die ihre nummerzugroß Hütte nicht mehr zhalen können, weil sie bei 1% Zins auch nur 1% Tilgungsrate vereinbart hatten, Urlaub, Auto, muß ja auch noch sein.

    Moin,


    wie kommt man nur auf die Idee, das irgend eine Bank bei heutigen Zinsen eine anfängliche Tilgung von 1% vereinbaren würde ?) Das ist dummes Geschwätz. Bei einem Zinssatz von 1,25% würde es eine Laufzeit von 65 Jahren ergeben. Das ist gesetzlich nach WKR nicht erlaubt. Je niedriger der Zinssatz bei unverändertem Tilgungsbetrag, desto länger die Laufzeit. Die Mindesttilgung liegt bei fast allen Banken bei 2% (ist allerdings auch verdammt wenig), auch wenn die Onlinerechner 1% zulassen.
    Die Banken würden so eine niedrige Tilgung max. vereinbaren, wenn eine verbindliche Sondertilgung weit vor dem Ende der rechnerischen Darlehenslaufzeit erfolgt.



    @Goldhut

    Ich weiß jetzt nicht, was du hast.
    Es ging doch wohl eher darum, dass sich ein Mieter so noch die Bude nehmen, sie erwerben kann.
    Wer wem was kaputt machen kann, will... das ist nicht meine Welt.
    Eigentlich ist mir das sogar recht egal. Verstehe die Einwände jetzt ehrlich gesagt nicht. Gibt sicher immer solche und solche, aber egal?! [smilie_blume]

    Ich dachte, Du wolltest es als Gefahr für den Immobilieneigentümer darstellen ;) Das ist das Vorkaufsrecht jedenfalls auf keinen Fall. Wenn der Verkäufer aber partout nicht an den Mieter verkaufen will (vielleicht, weil er der Grund des Verkaufes ist), dann kann er das Vorkaufsrecht des Mieters leicht aushebeln. Das ist nichts Verwerfliches. Das betrifft nicht Mieter von privat gehaltenen Eigentumswohnungen. Sind aber nicht meine Probleme, da meine Mieter sehr gerne bei mir wohnen und ich keinen Eigenbedarf o. ä. anmelde. Einen humaneren, ja gar fürsorglicheren Vermieter wie mich muss man schon suchen :D Ich schleppe sogar das Kaminholz meiner älteren Mieter und pflege auf Knien die Aussenanlagen, ohne selbiges zu berechnen [smilie_happy]


    Grüße
    Goldhut


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    3 Mal editiert, zuletzt von Goldhut ()

  • Bei einem Zinssatz von 1,25% würde es eine Laufzeit von 65 Jahren ergeben.


    Wer sich die Summe aus Zins und Tilgung von insgesamt min. 7 % besser 8 % nicht leisten kann, sollte die Finger vom Erwerb lassen. Meine ganz unerhebliche Meinung. Habe schon Menschen vor Freude weinen sehen, weil sie für ihre 300.000 DM Eigentumswohnung einen Kredit von 8 + 1 (1 Tilgung) erhalten hatten.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Daher auch in Zeiten von niedrigen Zinsen Zins + Tilgung min. 7%. Hast du einen Zinssatz von 8% musst du in den sauren Apfel der mehr als 25 jährigen Laufzeit beissen. Dann gibt es aber oft mehr ZVs wo die Banken schon unter 70 % Wert abgeben, da sie das Geld aus den Zinsen schon wieder drin haben. Da kann man dann lieber dort zuschlagen.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Ich denke, die Zwangsversteigerungen werden kommen.
    Freunde, RA und Notare.. wenn die erzählen, wie jung die Paare teils sind, die da mit ihrer Unterschrift gleich mal eine halbe Million schulden machen.
    Aber bekanntlich halten alle Ehen ewig.
    Verschuldet bis Oberkannte der Unterlippe.
    Viele verlieren ihre Arbeit, sehr viele der 450 Eurokräfte haben schon ein Jahr keine Arbeit mehr.
    Gut, dass die Privatinsolvens so verkürzt wurde, wenigstens kommen die jungen Leute schnell wieder auf die Beine.

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