Ich sehe noch nicht dein Problem, was willst du denn ereichen? Der eine Ehepartner bekommt etwas geschenkt. Bei einer Zugewinngemeinschaft würde im Falle einer Scheidung die Schenkung als alleiniges Eigentum des Beschenkten zählen und nicht gesplittet.
Falls derjenige mit dem Cash Immos erwerben will (alleine): kein Problem. Falls beide: du hast einen zinslosen Kredit an den nicht beschenkten Partner gegeben, falls die Steuer nachfragt.
Ansonsten kommt es natürlich auf die Größenordnungen an, und darauf, was ihr erreichen wollt. Von der Güterstandsschaukel bis zur Familienstiftung soll es da nette Dinge geben, Notare, Anwälte und Steuerberater freuen sich auch über Gebühren
.
Was mit dem Fiat machen? Der Pfandbrief ruft nicht um Mitternacht an, dass der Wasserhahn tropft (andere Wertpapiere auch nicht) , ETF-Depots sind pflegeleicht, EM lassen als Beimischung gut schlafen (Quittungen unbedingt genauso sicher verwahren wie die EM selber).
Viel Erfolg!