Nein. Es muss sinnvoller Weise (mögliche U Haft bei jahrelangen Prozessen) keine Verurteilung abgewartet werden. Die Begnadigung kann jederzeit, also sogar vor dem Prozess ausgesprochen werden.
Das ist überaus praktisch bei politisch "bedeutsamen oder nutzbaren" Prozessen. Dann muss nur der Zeitpunkt der Anklageerhebung bzw. gem. Währungshüter der Zeitpunkt des Ruchbarwerdens "stimmen" bei denen, die rein taktisch sich einlassen möchten und gerne rechtsfrei gestellt werden möchten.
Kann auch immens Kosten sparen, in Schland auch deshalb undenkbar, da würden erstmal etliche Gerichte und Heerscharen von Juristen über Jahre mit entspr. Einkommen ...
Hoffentlich hatte da Biden bei Sohnemann auch nicht so lange abgewartet und schnell begnadigt. Könnte sich der Don zum Vorbild nehmen.