Alleine schon wegen des (meines Kenntnisstandes nach) vermutlich angreifbaren Eigentumstatus bei Sammelurkunden und den sich daraus ergebenden, zwischengeschalteten Verwahrstellen, die rechtlich "Besitzer" sind, was unter den dafür notwendigen Voraussetzungen bei der Verwahrstelle rechtlich den schuldrechtlichen Zugriff Dritter (=Pfändung des Eigentums Dritter, also der Anleger) erlaubt.
Eine persönliche Eintragung ins Aktienregister wäre vielleicht noch ein Ausweg für mehr Sicherheit.
Dafür muss man allerdings Namensaktien kaufen und ein Depot im jeweiligen Land haben.
Mit einem deutschen Depot wird man i.d.R. nur bei deutschen Aktien ins Aktienregister eingetragen. Bei ausländischen Namensaktien wird auch hier nur die Verwahrer eingetragen. Dadurch sind die meisten auf deutsche Namensaktien beschränkt.