Würd mich mal interessieren, bei physischem Anlagegold (Feinunzen und Co.) gilt ja Steuerfreiheit für die Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer.
Wie ist das...
...beim nicht anonymen kauf, also etwa Online. Da hat man ja eine Rechnung. Wenn man dann nach X Jahren verkauft, was passiert dann? Wird erstmal ne Steuer einbehalten die ich mir dann bei Steuererklärung wieder zurückholen muss? Oder krieg ich einfach das Geld und muss dann eben den Bezugszeitpunkt nachweisen usw.?
...beim anonymen Kauf/Tafelgeschäft: Was kriegt man da überhaupt beim Kauf neben der Ware? Wenigstens eine Quittung? Und wenn man dann irgendwann veräußert, nach sagen wir 2 Jahren, wie ist das dann bei der Steuer?
Danke schonmal für eure Expertise! 
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Warum sollte gerade bei einem nicht anonymen Kauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Steuer einbehalten werden? Und von wem? Von Deinem Käufer? Der kann eine Privatperson, ein Händler oder eine Bank sein.
Wenn Du innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn veräußerst und Deine Erträge aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres 600€ oder mehr betragen, bist Du verpflichtet dies in Deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Bei einem anonymen Tafelgeschäft, in Deutschland bis 1.999 € möglich, erhälts Du bei einem Händler auch einen Beleg. Nur steht da dann kein Name drauf, sondern Schalterkunde, oder so etwas in der Art.
Mit der Steuer bleibt immer alles gleich, Verkauf mit Gewinn, innerhalb von 12 Monaten, bei mehr als 600€ Ertrag innerhalb eines Jahres, steuerpflichtig. Ansonsten (noch) steuerfrei.
Gruß
Magellan