...........
Die Gebühren dafür sind quasi identisch mit denen eines Erbscheins, nur dass beim Erbschein der Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt bewertet wird und beim Testament der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu Grunde gelegt wird. Bis zum Tod kann das Vermögen dann ja noch ordentlich wachsen ...
verstehe ich nicht ganz ![]()
2.Variante:
Bis zum Tod kann das Vermögen ja noch ordentlich sinken
Am besten ist es immer, wenn schon zu Lebzeiten die wichtigsten Punkte geklärt sind
Ein Testament wird doch i,d,R, nur dann gebraucht, wenn man seinen ,,Engsten,, nicht traut