Münzhandlung Haller

  • und warum zeigst du hier nicht die Bilder vom Moloch ?


    kannst doch gute Fotos machen ;)


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o


  • Kann es sein das Du ein Querulant bist??? Kannst Du ihm nicht 48 Stunden Reaktionszeit lassen??? Oder bist Du der einzige Kunde???? Wenn Du original Ware der Prägestätte bekommst, dann kann der Händler wohl Nichts dafür!!! Meinst Du nicht es wäre besser als "möglichst billig" zu kaufen, sich die Ware vor Ort ansehen???


    .

  • Mein erster Satz ist völlig wertfrei und ohne Angriff geschrieben. Selbstverständlich lasse ich eine angemessene Reaktionszeit (daher habe ich ihn ja auch noch nicht wieder per Email angeschrieben)


    Die andere Diskussion möchte ich hier jetzt nicht schon wieder von neuem starten und ich lasse mich hier auch nicht provozieren und zu irgendwelchen Aussagen hinreißen lassen.


    Wünsche allen eine friedvolle Woche!

  • Reinhard schrieb:

    Zitat

    Kann es sein das Du ein Querulant bist??? Kannst Du ihm nicht 48 Stunden Reaktionszeit lassen??? Oder bist Du der einzige Kunde???? Wenn Du original Ware der Prägestätte bekommst, dann kann der Händler wohl Nichts dafür!!! Meinst Du nicht es wäre besser als "möglichst billig" zu kaufen, sich die Ware vor Ort ansehen???


    Der Händler hat doch reagiert und avisiert, nicht umtauschen zu können. Muß man nach einer solchen Händlerreaktion nochmal 48h warten ?


    Händler, die mehr als einen Kunden haben, sollten vielleicht auch eine Infrastruktur haben, die das Bedienen mehrerer Kunden erlaubt, d.h. z.B. Angestellte oder Familienangehörige. Ich kann auch keinen Ikea mit einem Angestellten aufmachen....


    Auch wenn man Original-Ware von der Prägestätte bekommt, hat diese ganz zu sein. Was nützt mir eine Original-Nespresso-Maschine, die defekt ist. Die muß der Händler auch dann austauschen oder reparieren, wenn sie von Nespresso ist.
    Genauso mit der Goldmark: Wenn der Haller Goldmünzen mit "Masern" verschickt, hat er diese gegen einwandfreie auszutauschen. Punkt. Egal, ob die ursprünglich in einer "Original Prägestätte" hergestellt worden sind oder nicht. Oder er muss sie als 2.Wahl-Ware anbieten. Er kann aber nicht 1.Wahl anbieten und 2.Wahl liefern.


    Nur, weil man im Fernabsatz kauft, hat der Händler noch nicht das Recht, Ramsch zu schicken.



    Insgesamt: Deine Argumentation ist bemerkenswert, aber nicht nachvollziehbar und in sich nicht schlüssig.

  • Von meinen inzwischen tausenden Münzen habe ich keine einzige im Versandhandel erworben und werde das auch in Zukunft nicht tun. Aber auch bei direktem Einkauf beim Händler oder auf Messen gibt es Differenzen die aber dann sofort ausgeräumt werden können. Trotzdem habe auch einige Händler auf der Merkliste mit denen ich keine Geschäfte mehr mache.
    Haller gehört nicht dazu. Ich kaufe und verkaufe dort gerne und hatte noch nie Schwierigkeiten. Wenn mal ausnahmsweise etwas qualitativ nicht einwandfrei erschien, wurden mir sofort mehrere Münzen zu Auswahl vorgelegt. Außerdem wird man freundlich und kompetent bedient und beraten was bei einigen anderen Händlern leider nicht selbsverständlich ist.
    Ich verstehe den Standpunkt von megane26, bin mir aber über die Rechtslage nicht ganz schlüssig. Eine Rückabwiclung des Kaufs ist meiner Meinung nach sauber möglich. Wenn allerdings bei stark steigenden oder fallenden Kurswerten auf Ersatz bestanden wird, entsteht automatisch ein Verlsut für den Käufer oder den Händler. Nicht umsonst gilt der Vertrag der zu Stande kommt immer für einen fixen Termin. Betrachten wir die Sache von Händlerseite: bei fallendem Kurs wird der Händler ja nicht den Kursverlust von der Rückerstattungssumme abziehen sondern exakt den Kaufpreis der Münzen zurückerstatten. Somit ist die Forderung nach einem Ersatz der Münzen bei gestiegenem Wert aus meinem Emfpinden nicht ganz einwandfrei.


    Gruß Bellini

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe


    René Descartes


  • Wenn das Original-Zitate sind, kann ich teilweise verstehen, dass der Händler etwas angefressen ist. Klingt schon ein bisschen nach Korinthenk..... [smilie_happy] ;) .... nicht bös gemeint! ;)
    Versiffte Dinge triefen vor Dreck, es hängt Schleim dran oder so. Alle vier Münzen und Kapseln waren also "versifft"? ;( [smilie_happy]
    Und wenn ich jede Münze mit kleinem Sprung in der Kapsel reklamiert hätte..... Z.B. die LunarII-Münzen haben das oft....


    Trotzdem sollte man auch als Händler immer maximal professionell und cool bleiben, egal was passiert. Das ist hier offenbar nicht wirklich durchgängig geschehen......


    Wenn man unbedingt juristisch ran wollte, bliebe natürlich noch die Frage, was die Zustandsbeschreibung "Stempelglanz" bei den 1DM-Stücken überhaupt real bedeutet. Die bekommen ihre roten Flecken ja von ganz alleine in der Original-Kapsel, auch wenn diese nicht "versifft" ist oder geöffnet wird. Ist es dann nicht mehr "Stempelglanz"? Was anderes wird jedenfalls vom Händler nicht angegeben als Zustand, wenn ich das richtig sehe. Im Zweifel streiten sich dann noch vor Gericht die Gutachter.


    Die roten Pünktchen sind ja ein bekanntes Phänomen bei den 1DMern. Gibt es überhaupt welche ohne? Vermutlich schon. Aber ich würde bei Bestellung online vorher dies zusagen lassen.


    Jedenfalls wünsche ich allen, dass es sich entspannt und regelt. Die komplette Rückgängigmachung des Geschäftes scheint mir hier die sinnvollste Lösung.



    Solange er die Stücke vor mind. 12 Monaten gekauft und seitdem ununterbrochen in seinem Privatvermögen gehalten hat, ist es privat und bleibt es auch. (Physische) "Vermögensgegenstände" werden anders bewertet, nicht als würdest du jeden Monat 100 T-Shirts auf ebay verkaufen. Eher wie Häuser bzw. Grundstücke.


    etwas ot, aber:
    Die Frage, ab wann man gewerblich handelt, dürfte nicht wirklich davon abhängen, womit man handelt. Proaurum, Westgold, Haller etc. handeln auch mit "Vermögensgegenständen" und sind trotzdem unstrittig gewerblich unterwegs. Der Verkauf von kürzlich erworbenen vs. schon länger im eigenen Besitz befindlichen Dingen ist auch nur ein Indiz von mehreren. Die Rechtsprechung sieht das grundsätzlich erstaunlich eng: http://www.internetrecht-rosto…ng-privatverkauf-ebay.htm


    Und Häuser und Grundstücke sind in der Tat ein sehr schönes Beispiel, denn, halt Dich fest, da wird immer noch die drei-Objekte-Regel als (nicht wirklich verbindlicher, grober) Maßstab herangezogen: http://www.steuerberaten.de/ta…icher-grundstueckshandel/ Da kann man doch erstaunlich schnell zu einem Immobilienhändler werden! Dagegen schützt insbesondere die zwischenzeitliche Selbstnutzung, genauso wie bei den T-shirts auf ebay. Nur gibts bei EM halt leider keine "Selbstnutzung".


    Mir sind Urteile zur Frage gewerblicher Edelmetall-Handel vs. Privatvermögensverwaltung nicht bekannt. Aber sollte tatsächlich mal jemand nach sagen wir mal 50 Online-Transaktionen vor Gericht gezerrt werden, wäre ich mir nicht sicher, wie das ausgeht....... Unabhängig von Haltedauer und Einkommensteuerfreiheit geht es ja in jedem Falle dabei auch um Gewerbesteuerpflicht. Und wo der Staat Steuereinnahmen generieren kann, sind Gerichte oft gerne behilflich.......


  • volle Zustimmung!
    Es ist echt peinlich, wie sich so manch "professioneller" Händler verhält. Ich persönlich hatte bis auf eine Ausnahme (mit AG24) nie Probleme - weder im Forum, noch beim Händler. Aber bei der einen oder anderen Berichterstattung rutsch ich vom Stuhl. Und ich bin froh darüber, wenn so ein Fall geschildert wird. So kann ich mein Bestell-Verhalten anpassen. Und wenn jemand Sammlerware anbietet, muss er auch Sammlerware liefern. Punkt. Und die Befindlichkeiten eines Sammlers sind nun mal etwas anders. Wer damit nicht umgehen kann, soll Anlageware verkaufen und auch so bezeichnen.


    ebenfalls volle Zustimmung!
    Und selbst Anlageware oder, wie das hier so schön heißt, Bullionware möchte ich nicht mit roten Flecken bekommen, ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, und dann kaufe ich sie nicht! Ehrlich gesagt kann ich die Kritik an dem Verhalten des Käufers nicht verstehen.

  • Kann es sein das Du ein Querulant bist??? Kannst Du ihm nicht 48 Stunden Reaktionszeit lassen???


    Nach der Nummer die hier läuft? Der soll mal in die Puschen kommen. Rote Flecken kann man so und so sehen, bisher hat sie hier zwar noch niemand gesehen aber nunja...was er sich mit dem Klarnamen geleistet hat ist eigentlich schon Grund genug, den Gewerbeschein freiwillig zurückgeben und die restliche Kommunikation war ja nun auch wohl nicht der Renner.

  • etwas ot, aber:
    Die Frage, ab wann man gewerblich handelt, dürfte nicht wirklich davon abhängen, womit man handelt. Proaurum, Westgold, Haller etc. handeln auch mit "Vermögensgegenständen" und sind trotzdem unstrittig gewerblich unterwegs. Der Verkauf von kürzlich erworbenen vs. schon länger im eigenen Besitz befindlichen Dingen ist auch nur ein Indiz von mehreren. Die Rechtsprechung sieht das grundsätzlich erstaunlich eng: http://www.internetrecht-rosto…ng-privatverkauf-ebay.htm


    Und Häuser und Grundstücke sind in der Tat ein sehr schönes Beispiel, denn, halt Dich fest, da wird immer noch die drei-Objekte-Regel als (nicht wirklich verbindlicher, grober) Maßstab herangezogen: http://www.steuerberaten.de/ta…icher-grundstueckshandel/ Da kann man doch erstaunlich schnell zu einem Immobilienhändler werden! Dagegen schützt insbesondere die zwischenzeitliche Selbstnutzung, genauso wie bei den T-shirts auf ebay. Nur gibts bei EM halt leider keine "Selbstnutzung".


    Mir sind Urteile zur Frage gewerblicher Edelmetall-Handel vs. Privatvermögensverwaltung nicht bekannt. Aber sollte tatsächlich mal jemand nach sagen wir mal 50 Online-Transaktionen vor Gericht gezerrt werden, wäre ich mir nicht sicher, wie das ausgeht....... Unabhängig von Haltedauer und Einkommensteuerfreiheit geht es ja in jedem Falle dabei auch um Gewerbesteuerpflicht. Und wo der Staat Steuereinnahmen generieren kann, sind Gerichte oft gerne behilflich.......

    zu Punkt 1: Das PA, WG oder Haller das gewerblich machen, liegt schlicht daran, dass sie die Ware nicht erst 1 Jahr einbunkern wollen sondern möglichst schnell nach Einkauf umsetzen.


    zu Punkt 2: Die 3-Objekte-Regel greift in dem Beispiel hier ins Leere, denn sie kommt nur bei Verkauf unterhalb 10jähriger Haltefrist ab Kauf zum Einsatz. Nach 10 Jahren und einem Tag kannst du auch 100 Gründstücke (bebaut erworben)/Häuser/Schuppen verkaufen und keinen interessierts. Bei meinem Bsp. mit den Edelmetallen hatte ich geschrieben, dass sie mind. 1 Jahr im Besitz waren.


    zu Punkt 3: Was würde einer machen, dem sowas tatsächlich widerführe? Der würde umgehend bei Bekanntem A ein seltenes Stück teuer erwerben und nach einiger Zeit (<12 Monate) Bekanntem B "wegen plötzlicher Notlage" notverkaufen - mit entsprechendem Verlust.

  • Mal ne frage zu den 1DM Münzen werden die eigentlich noch gestanzt oder gibt es nur die 200.000 je Prägeanstallt aus 2001.


    Zu den roten Punkten auch wenn die bei der Münze Serie sind sollte das im Angebot ausgewiesen sein.
    Ich denke wenn man zu einem Händler geht und Ihm zwei Münzen hin legt eine mit roten Punkten eine ohne wird dieser bestimmt die ohne Punkte nehmen oder für die mit einen anderen Preis zahlen.
    Dieses Unze ist Unze gelaber von einigen kann einem da manchmal schon sehr auf den Geist gehen. Es ist leider nicht so.


    MfG
    Dragonh3art

  • Bin ich froh kein Münzhändler zu sein. Ich würde das nervlich nicht wegstecken, wenn ich das hier alles lese. Da kann ich nur raten "Münzhändler verbündet euch" und führt eine Negativliste.


    Bei 50 und mehr Onlinetransaktionen und über 2000 Münzen liegt ziemlich sicher ein Gewerbe vor. Selbst bei einer Haltedauer, von mehr als 1 Jahr, an die ich in diesen Fall nicht glaube, dürfte das Umsatzsteuerproblem auf jeden Fall eine Gefahr darstellen.


    Der USer Megane scheint auch nicht recht einsichtig zu sein wenn man das so ließt. Ich würde mich mit Haller ganz schnell einigen und die Sache schlägt nicht länger hohe Wellen. Wegen solcher kleinen Mängel wenn es überhaupt welche sind solch einen Zenober veranstalten, da geht mir als unbeteiligten die Galle hoch. Zudem wenn der Händler die Ware zurücknehmen will.


    Bad Händler, guter Kunde scheint mir fehl am Platz. Eher schon undiplomatischer Händler und extremer Nörgelkunde.


    Wenn da nicht langsam eine Einsicht kommt würde ich Haller bzw. seinem Berufsverband ernsthaft raten gegen solche "Privaten Händler" massiv vorzugehen. Jeder der brav ein Gewerbe anmeldet ist hier der Depp und darf sich dann hier noch zum Deppen machen lassen.


    Gut das ich kein Münzhändler bin.

  • megan hat nie die aktuellen münzen im Angebot und nach einem jahr darf er verkaufen ohne es versteuern zu müssen wer schon vor 10 jahren in edelmetal linvestiert hat hat bedeutend mer für sein Geld bekommen.ich bin auf der seite von megan und haller ist nun auf meiner black list :wall: :wall: :wall:

  • Zitat

    Bei 50 und mehr Onlinetransaktionen und über 2000 Münzen liegt ziemlich sicher ein Gewerbe vor....

    kauf, tausch u. verkauf ... "ziemlich sicher" ist das nich ein bissi voreilig?


    Zitat

    undiplomatischer Händler und extremer Nörgelkunde

    nachdem hier keiner bilder einstellt ... zustimmung.

    ....................................................................................................................
    aluhut .. das grundproblem ist, dass man mit fakten gegen emotionen arbeitet.
    neurologisch gesehen werden fakten immer den kürzeren ziehen, unser gehirn verarbeitet gefühle viel stärker als sachinformationen.
    l. benecke

    Einmal editiert, zuletzt von wassergeist ()

  • megan hat nie die aktuellen münzen im Angebot und nach einem jahr darf er verkaufen ohne es versteuern zu müssen wer schon vor 10 jahren in edelmetal linvestiert hat hat bedeutend mer für sein Geld bekommen.ich bin auf der seite von megan und haller ist nun auf meiner black list :wall: :wall: :wall:

    Ausgezeichnete Orthographie, wirklich großartig. Auf einem Niveau mit dem Inhalt.


    Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um ein Gewerbe handelt, oder eben nicht, ist die Gewinnerzielungsabsicht.

  • was ich gerne nochmal klarstellen möchte : nicht megane verkauft 2000 unzen sonderern ein anderer user ! wenn hier mal einer ne masterbox verkauft find ich das ja o-k.......aber 2000 unzen ! ich habe hier lange zeit gerne geschäfte gemacht ( gekauft / verkauft ) aber hier ist noch ein stechen und meckern wegen ein paar euro.......war ne schöne zeit wo silber und gold billig war und es noch war " ein mann ein wort "


    @ cinese


    ich möchte auch kein münzhändler sein !

  • Leute, ihr werdet immer mehr Offtopic!


    Egal wieviel hier irgendwer verkauft, die meisten werden Silber und Gold aus Gewinnabsicht kaufen, wer freut sich da nicht.



    Zurück zum Thema pls!


    Wenn ich Ware bei einem eingetragenen Händler kaufe, dann kann ich auch makelose Ware erwarten. Dafür gehe ich dann ja auch vertrauensvoll in Vorkasse.
    Normal kann ich im Falle auch korrektes Rückabwickeln erwarten. Mehr aber auch nicht.


    Also, wenn der Mercedes ne Beule hat, bekomme ich nen neuen anderen oder eben mein Geld zurück, wenn kein anderer mehr da ist--und keinen Ferrari ersatzweise, weil inzwischen ja der Mercedeswert gestiegen sein könnte als Sammlerstück.
    Sind noch Mercedes auf Lager, ja wo ist das Problem?


    Vergleichsweise sollte man hier auf das Angebot von Herrn H. verweisen, der durchaus wohl noch Stücke im Shop anbietet!?



    Also Umtausch und weg mit dem Thread, der nervt irgendwie langsam!

    Gold wirft auch nach[s]18[/s] 23 Jahren noch immer keine Strafzinsen ab! :thumbup:
    Hobbyimker (Boardnachricht)
    Metallsammler + Alchemist


    Meine Bewertung: Knallsilber

  • Hmm - gerade die echte Goldmark kann man daran erkennen, dass diese eben einen roten Punkt hat. -Belegt die Echtheit!- Denn auch von dieser, gibt es mehr Fälschungen als Echte ... (siehe eboed ebay) :D


    Aber einen Händler so runter zumachen, das geht mal gar nicht und wenn, dann aber ohne Klar-Namen!
    Und was soll das dann mit den 2.000 Unzen? Was für 2.000 Unzen, Gold (für zwei Melonnen) oder was? -Wo sind die Belege! Ist wohl der Ackermann hier on Board oder wie?
    Oder doch 2.000 Unzen AG? -Dann ist das aber ein Witz!- Da sind ja Beilagscheiben teurer, selbst eine "Abfuckkarre" ist wertvoller ...- :wall:


    Sagt mal Leute, geht euch eigentlich noch gut? Demnächst heisst es dann, der (oder die) hat aber ein Haus mit Grundstück und ein Auto hat er auch und ich muss einen auf "Platte" machen und laufen muss ich auch noch ... :hae:


    Olle Sozen! ... - Da ... neulich, bei "Guenter Jauch hier guten Abend", diese "linke Bazille" (die Linke) schwadronierte was von wegen: "alle Werte grösser 100.000 Euro müssen sofort enteignet hoch besteuert werden!" - Leckt mich doch am Ars..! Jedes Scheisshaus auf einer Wiese ist wertvoller!-


    Mann oh mann ... was gehen wir nur für Zeiten entgegen ...


    Gruss


    bettel


    Ps. -Oh ich sehe gerade, alle "outen" sich und geben an, was sie denn so haben. -Ja, ich habe auch "eine Unze Ag"- :wall:

    Important information of the German "Propaganda Ministry":


    - Gold ist ein barbarisches Relikt und man kann es nicht essen!
    - Gold bringt keine Rendite und auch keine Zinsen!
    - Gold kann fallen und außerdem ist Gold böse!
    - Gold kann verboten werden, um das Volk zu schützen!


    - Mehr als 1000 Gründe die für Geld sprechen: "Hier ist Ihr Geld sicher (FBL)!" :D

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