EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
Die neue Bargeldobergrenze ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche-Pakets. Deutschland hat sich lange dagegen gewehrt. Entsprechend hart ist die Kritik.
In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Darauf haben sich die Unterhändler von EU-Rat und Europaparlament in der Nacht zum Donnerstag geeinigt. Die politische Einigung muss noch von beiden Institutionen formal bestätigt werden.
Die neue Obergrenze ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche-Pakets der EU-Kommission. Die Reform soll erstmals die Geldwäscheregeln europaweit harmonisieren und nationale Schlupflöcher schließen.
Der belgische Finanzminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Vincent van Peteghem sagte, das Paket stelle sicher, dass Betrüger, organisierte Kriminalität und Terroristen künftig keinen Raum mehr hätten, ihre Einkünfte durch das Finanzsystem legitim zu machen.
(Anmerkung: woher Jens Spahn, abgebrochener Banklehrling) seine 4,3Mio. Villa bezahlt hat, ist egal)
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Bargeldobergrenze: Künftig darf man europaweit nur noch maximal 10.000 Euro in bar bezahlen. Die Neuregelung ist besonders in Deutschland umstritten, weil es eines der wenigen EU-Länder ist, wo es noch keine Obergrenze gibt. Hier müssen Käufer sich bislang nur ausweisen, wenn sie mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen wollen. In Frankreich und Spanien hingegen gilt bereits eine gesetzliche Obergrenze von 1000 Euro, in Belgien und den Niederlanden sind es 3000 Euro. Ausgenommen sind allerdings Verkäufe von privat zu privat: Wer seinen Gebrauchtwagen beispielsweise direkt vom Nachbarn kauft, darf diesen auch künftig unbegrenzt in bar bezahlen.Kryptosektor: Künftig müssen auch Anbieter von Kryptowährungen ihre Kunden umfassend kontrollieren, so, wie es bei Banken bereits üblich ist. Transaktionen von 1000 Euro und mehr müssen geprüft werden.Luxushändler und Fußballklubs: Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler fallen künftig ebenfalls unter verschärfte Meldevorschriften. Sie müssen bestimmte Details zu ihren Kunden erfassen und überprüfen. Ab 2029 sollen die Geldwäscheregeln obendrein für alle Erstliga-Fußballklubs und Spieleragenten gelten. Jeder Mitgliedstaat kann sie nach eigenem Ermessen auch auf die zweite und dritte Liga ausweiten.Transparenzregister: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im November 2022musste die EU die Geldwäscherichtlinie in diesem Punkt überarbeiten und Privatsphäre-Interessen berücksichtigen. Deshalb sind die Transparenzregister, in denen die Eigentümer von Firmen gemeldet sind, künftig nicht mehr öffentlich einsehbar, sondern nur noch für Behörden und Organisationen mit einem berechtigten Interesse – wie Medien oder Nichtregierungsorganisationen – zugänglich.
In Deutschland löst insbesondere die Bargeldobergrenze Diskussionen aus. Zwar hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Erwartung der EU-Richtlinie bereits selbst eine Obergrenze von 10.000 Euro zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorgeschlagen. Doch der Koalitionspartner FDP sieht jegliche Einschränkung beim Bargeld traditionell kritisch.
>> Lesen Sie hier: Geldwäsche: Warum eine Kontosperrung jeden treffen kann
CSU-Abgeordneter Ferber kritisiert Verhalten der Ampel
Auch der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber hatte gegen die Obergrenze gekämpft. Die 10.000-Euro-Grenze „hätte nicht sein müssen“, um Geldwäsche zu bekämpfen, sagte er zu der Einigung. „Man muss jetzt sehr aufpassen, dass diese Zahl bei der nächsten Überarbeitung der Verordnung nicht wieder grundsätzlich infrage gestellt wird.“
Mehrere Mitgliedstaaten und Parlamentarier wollten bereits jetzt eine niedrigere Obergrenze von 3000 Euro. Als Kompromiss haben sich die Unterhändler auf das höhere Limit geeinigt. Aber für Barzahlungen ab 3000 Euro müssen sich Käufer künftig ausweisen.
Ferber wirft der Bundesregierung vor, eingeknickt zu sein. Die Kritik zielt vor allem auf die FDP. „Die Bundesregierung hat die Bargeldobergrenze mitgetragen, und die Ampelfraktionen im Europäischen Parlament wollten den Kommissionsvorschlag sogar noch verschärfen“, sagte er. „Wenn selbst aus Deutschland Unterstützung kommt, ist so ein Vorschlag am Ende nicht zu verhindern.“
Bereits im Dezember hatten sich Mitgliedstaaten und Europaparlament auf die Einrichtung einer neuen EU-Geldwäschebehörde (Amla) geeinigt. Hier fehlen allerdings noch wichtige Details wie der Standort. Deutschland will die Behörde unbedingt nach Frankfurt holen und wirbt mit der örtlichen Nähe zur Europäischen Zentralbank (EZB) und den Geschäftsbanken. Die Konkurrenz ist allerdings groß, darunter sind Metropolen wie Paris, Rom und Madrid.