Was tun bei Goldverbot bzw. zur Vorbereitung darauf (Vers. 7/2023).
Neu sind die beiden letzten Punkte.
Ich glaube zwar nicht, dass es kommt, weil EM nur 1% aller Vermögenswerte ausmachen. Falls dieser Schwarze Schwan aber doch auftaucht, viele Wege führen nach Rom, hier ein paar Ideen zur Vorbereitung:
- Gold anonym kaufen, Verschwiegenheit über den Bestand sei angeraten. Ggf. plausible Erklärung für den Verbleib desjenigen Teilbestandes überlegen, der nicht anonym gekauft wurde
- (Ehe)ringe, Schmuck und Kunst könnten vom Verbot ausgenommen sein (ggf. bis zu einer Grenze), weil ihre Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig wäre
- Sammlermünzen und Medaillen sind in der Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig und könnten deshalb von einer Ablieferung verschont bleiben
- Originalprägungen könnten verschont bleiben, während Nachprägungen eingezogen werden (die Schweiz erkennt steuerlich bereits heute Nachprägungen nicht als Anlagegold an).
- Kurantmünzen könnten verschont bleiben (Kulturgut, das schwer zu bewerten ist), während die nie im Umlauf gewesenen Münzen gleich Barren und Bullion abzuliefern wären
- Alte Münzen als Kulturgut (ggf. älter als Stichtag) könnten verschont bleiben. Allerdings könnte parallel die Ausfuhr von Kulturgütern eingeschränkt werden, sodass nur eine eingeschränkte Verwertbarkeit im Inland möglich wäre (in D: diskutierte Lex Rüttgers)
- Gold in kleinen Stückelungen, jedes einzelne Stück liegt ggf. unter einer noch gestatteten Grenze; auch werden kleine Stückelungen, insbesondere von bekannten Münzen in Not- und Krisenzeiten auf dem Schwarzmarkt zum Erwerb von lebensnotwendigen Waren oft gut akzeptiert, der Kurs liegt nach einem Verbot oft sogar höher als zuvor
- Münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind, werden eventuell ausgenommen; hierbei kann der Staat allerdings inländische Münzen außer Kurs setzen
- Kleine ältere Goldmünzen mit Kupferanteil fallen in der Geldbörse beim Verbringen über Grenzen nicht so auf, wenn sie z.B. in ein Land ohne Goldverbot mitgenommen werden
- So eine kleine Hand voll 1/10 Unzen am besten Rotgold (Krügerrand o.ä.) die lassen sich natürlich leichter in so eine Flasche unterrühren wo man immer die Cent-Stücke hinein wirft.
- Sakrale Stücke von Religionsgemeinschaften könnten verschont bleiben (gründen wir eine Sekte?)
- Lagerung im Ausland und insbesondere außerhalb des Bankensystems (Gefahr der Zwangsöffnung von Schließfächern)
- Lagerung in Zollfreilagern (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Singapur), mit Möglichkeit des Wechsels von verbotenen zu noch erlaubten EM, soweit sich das dann noch realisieren lässt
- Nutzung legaler Offshore-Strukturen (z.B. auf Cayman Islands oder in Panama)
- Lagerung an (mindestens) zwei verschiedenen Stellen; es wird für den Fall erzwungener Ablieferung das Studium dessen empfohlen, was Elektriker als Opferanode kennen, (z.B. Kombi von Banksafe und Versteck zu Hause)
- Andere EM (Silber, Platin), ggf. Industriemetalle, Seltene Erden, Diamanten
- Gegenstände aus massivem Silber (Bestecke, Leuchter, Teekannen, etc.) könnten selbst bei einem Silberverbot verschont bleiben, weil auch hier wieder die Wertbestimmung zeit- und kostenaufwendig wäre
- Silbergranulat (falls eine Affinität des Horters zur industriellen Verarbeitung vorliegt)
- Einbringung von EM in eine Firma, die internationale Geschäfte tätigt
- Goldminenaktien/fonds waren bisher nicht von Verboten betroffen
- Auswandern und legal dem Verbot ausweichen
- Alle Verkäufe sorgfältig dokumentieren
- Keep gold hidden behind a wall of lead (amerikanische Vorgehensweise)