POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!

  • Die Prüfung, ob dieser der Steuer unterliegt, obliegt den Finanzbehörden.

    Falsch, aber ich gebe es langsam auf. Um zu PRÜFEN, ob ein Erwerb der Erbschaftsteuer unterliegt, muss man verstehendes lesen der Vorschriften beherrschen.


    Nicht im Gesetz geregelt, aber allgemein anerkannt ist, dass eine Anzeige entbehrlich ist, wenn eindeutig und klar feststeht, dass keine Schenkungsteuer entstanden ist (vgl. Lippross, ErbStG § 30 Rn 6).

    Feststellung durch verstehendes lesen und aktueller Rechtslage:

    Gemäss § 30 (ErbStG)

    liegt mit einer Schenkung in Höhe von 399.000,- Euro eindeutig und klar kein erbschaftssteuerlich

    relevanter Erwerb vor, da unter § 16 ErbStG die Freibeträge präzise definiert sind.

    Somit entfällt die nach §30 ErbStG geforderte Anzeigepflicht.

    Kann man eine Schenkung ohne Notar machen? Eindeutig Ja

    Der Schenkungsvertrag ist in §§ 516 ff. BGB geregelt. Nach § 518 I BGB ist es erforderlich, dass der Vertrag notariell beurkundet wird.

    Ausnahmen sind so genannte Handschenkungen, die sofort erfüllt werden.

    Daher empfiehlt es sich, folgende Formulierung in den Schenkungsvertrag aufzunehmen:

    Die Schenkung erfolgt als formlose Handschenkung nach § 516 Abs. 1 BGB und wird daher nicht durch

    einen Notar beurkundet.

    Dazu noch ein anderer Kommentar( Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 30, Rz. 21):


    "Ferner soll die Anzeigepflicht nach wohl einhelliger Meinung der Literatur auch dann entfallen, wenn –

    so z. B. bei den üblichen und nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfreien Gelegenheitsgeschenken – das Nichtvorliegen einer Steuerpflicht einwandfrei und klar feststeht. Im Ergebnis ist dieser Korrektur des

    insoweit zu weit geratenen Wortlauts des § 30 ErbStG zuzustimmen.

    Zur Begründung kann freilich nicht auf die BFH-Rechtsprechung verwiesen werden, die eine entsprechende Aussage nur bezüglich der – von der Anzeigepflicht klar zu trennenden –Steuererklärungspflicht getroffen hat. Gegen eine Anzeigepflicht bei einer eindeutig und klar zu verneinenden Steuerpflicht spricht jedoch das Übermaßverbot, das eine Mitwirkungspflicht bei einem offensichtlich sinnlosen Besteuerungsverfahren nicht rechtfertigen kann.

    Dabei muss aber eine Besteuerung bei objektiver Sicht eindeutig und klar ausgeschlossen sein.

    -----------------------

    Was mich mit einem Ausdruck der Verblüffung hier vor dem Laptop sitzen lässt - wer hat den diesen Text vorher überhaupt gelesen??

    Aber macht mal ruhig.....

    sry für OT

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Salo III


    ich schau mir nachher mal ein paar Kommentare/Rechtssprechung dazu an.

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


    In a time of universal deceit - telling the truth is a revolutionary act
    -George Orwell-

  • Und der Abs. 3 sollte auch betrachtet werden:

    “Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt; das gilt nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften, die nicht der Anzeigepflicht nach § 33 unterliegen, oder Auslandsvermögen gehört. Einer Anzeige bedarf es auch nicht, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.“


    Ich hätte ja im näheren Umkreis (Bruder meiner Freundin) sogar einen Fachanwalt für Steuerrecht, aber den sehe ich normalerweise erst wieder Ende April zu einem Geburtstagsessen.

    ...und wenn sie nicht gestorben sind, dann impfen sie noch heute...
    „Freiheit ist die Freiheit zu sagen, daß zwei und zwei gleich vier ist. Sobald das gewährleistet ist, ergibt sich alles andere von selbst.“
    “Der Staat zeigt seine Zähne Und wir sorgen für Zahnausfall Wir werden uns wehren Wir ergeben uns in keinem Fall“

  • Wir haben Kommentare anerkannter Top StB. Ich habe meinen StB gefragt. Ich habe unseren… Anmelden oder registrieren

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