Alles anzeigenIch denke nicht, dass es mit der Verjährung so einfach ist. Google-Fund bei einer Steuerberaterkanzlei:
Keine Verjährung bei Schenkungsteuer
Die Eltern schenkten ihrem Kind im Jahr 1999 einen höheren Geldbetrag, ihrer Meinung nach handelt es sich hier um " Schnee von gestern". Aber weit gefehlt! Solange die Finanzbehörde keine Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung erlangt, beginnt die Festsetzungsfrist bezüglich der Schenkungsteuer nicht und somit tritt auch keine Verjährung ein.
Bei z. B. hinterzogenen Einkommensteuern oder Erbschaftsteuer endet die Festsetzungsfrist typischerweise nach 10 Jahren.
Das heißt bei oben genannter Schenkung kann das Finanzamt auch noch 20 Jahre nach der vollzogenen Schenkung eine Schenkungsteuer festsetzen, wenn es bis dahin nichts von der Schenkung wusste.
Die Darstellung des StB Haubner ist m.E. unrichtig.
Er lässt völlig die Freibeträge ausser acht. Sobald man DARUNTER bleibt, gibt es KEINE Anzeigepflicht zu FA!
Weiterhin weiss er nicht, dass eine „Handschenkung“ NICHT notariell beurkundet werden muss.
Fazit: typische Standard StB Memo zur Stärkung des Berufsstandes