Salo, eindringlicher Rat: Lass das, das funktioniert nicht. Du bist Privatperson und bilanzierst nicht nach HGB. Da endet die Geschichte schon…
POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!
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Platin hat in 2 Tagen den Jahresgewinn abgegeben….26%Korrektur….hossa.
Silber 22%
Gold 11,7%
Kaufen!

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Salo, eindringlicher Rat: Lass das, das funktioniert nicht. Du bist Privatperson und bilanzierst nicht nach HGB. Da endet die Geschichte schon…
ja, so hatte ich das auch ursprünglich verstanden
....bei meines Sohnes Schenkungsvertrag (der NICHT anzeigepflichtig ist!) einfach sagt, hey, der Marktpreis ist ja aber viel höher!
hattest du es ihm nicht schon vor vieeelen jahren inkl vertrag geschenkt gehabt?
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Platin hat in 2 Tagen den Jahresgewinn abgegeben….26%Korrektur….hossa.
Silber 22%
Gold 11,7%
Kaufen!

Man greift nicht nach fallenden Messern .... oder so ähnlich

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Es fällt, wie in den Vorbeiträgen erkärt, KEINE Schenkungssteuer an !
Ich bin immer recht vorsichtig, doppelt genäht usw., daher habe ich den fiktiven Vorgang durchgespielt, wenn das FA bei einem Goldzufluss, der ja erstmal gar nicht cashmäßig sichtbar ist, bei meines Sohnes Schenkungsvertrag (der NICHT anzeigepflichtig ist!) einfach sagt, hey, der Marktpreis ist ja aber viel höher!
Dann verweise ich ganz trocken auf handelsrechtliche Grundsätze, die (steuerlich) selbstverständlich auch bei Privatpersonen gelten. Aber ich lasse das nochmal prüfen, oder einer von euch macht das parallel.
Ich hab das jetzt mal grob geprüft. Ganz grob, keine Gewähr für Richtigkeit.
Meines Erachtens gilt hier § 12 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 9 BewG. Dann ist der gemeine Wert maßgeblich, der in Absatz 2 definiert wird.
Klingt für mich stark nach Verkehrswert

Wie gesagt, muss jetzt nicht richtig sein, aber bei lex specialis brauchst grundsätzlich nicht mit allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen daher kommen.
PS: Nicht böse gemeint, will dich auch nicht belehren. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht
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Danke für den Hinweis und die Besorgnis. Natürlich lasse ich das noch einmal von meinem StB gegenchecken. Das ist jetzt einfach aus meinem Verständnis der Gleichbehandlung heraus entstanden.
Irgendwie sträubt es sich in mir, das ein Unternehmen Altpreise ansetzen kann und ich privat nur Marktpreise.... Aber der StB. wird es prüfen und dann teile ich das auch gerne hier mit.
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Meine unbedeutende Meinung,
Schenkung ist Eigentumsübergang wie Verkauf und da geht es eben um den Zeitwert zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die AHK. Alternativ kommt dir das Finanzamt auch mit Drittvergleich, du würdest ja auch keinem Anderen zu AHK verkaufen, das wird im Steuerrecht auch gerne mal herangezogen.
HGB hat generell Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung mit sehr niedrigen Werten. Das wird im Steuerrecht in verschiedenen Bereichen nicht anerkannt. Es gibt eben keinen Gleichheitsgrundsatz zwischen HGB und Steuerrecht. Manche Unternehmen müssen daher sogar 2 Bilanzen erstellen eine Steuerliche und eine Handelsrechtliche.
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Danke für die kritischen Stimmen
Das ist es ja, was dieses Forum ausmacht. Da bin ich keinesfalls beratungsresistent und empfinde das auch nicht als Belehrung im negativrm Sinne.Also muss ich wahrscheinlich doch andere Wege gehen, um nennenswert Gold zu übertragen.
Vreneli haben keine Seriennummern, oder ?

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Danke für den Hinweis und die Besorgnis. Natürlich lasse ich das noch einmal von meinem StB gegenchecken. Das ist jetzt einfach aus meinem Verständnis der Gleichbehandlung heraus entstanden.
Irgendwie sträubt es sich in mir, das ein Unternehmen Altpreise ansetzen kann und ich privat nur Marktpreise.... Aber der StB. wird es prüfen und dann teile ich das auch gerne hier mit.
M.E. wird die Behandlung von Salo III Senior und Junior nach HGB schon daran scheitern, dass das Finanzamt sagen könnte: Dann legen Sie beide doch bitte mal ihre Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre vor, also GuV, Bilanz mit Bewertungen des jeweiligen Warenlagers, ...
Wie habt ihr eure Unterhemden etc. denn so bewertet?

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Also muss ich wahrscheinlich doch andere Wege gehen, um nennenswert Gold zu übertragen.
Vreneli haben keine Seriennummern, oder ?

Deswegen mag ich die L 1935 B so gern…
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ok. Der ewige Kampf gegen den Raubstaat ...... vielen Dank für die wertvollen Kommentare.
Damit kein Schaden durch unbedarfte Nutzung entsteht, werde ich den Eingangsbeitrag einkürzen....
Schwarmintelligenz - perfekt.... -
Danke für die kritischen Stimmen
Das ist es ja, was dieses Forum ausmacht. Da bin ich keinesfalls beratungsresistent und empfinde das auch nicht als Belehrung im negativrm Sinne.Also muss ich wahrscheinlich doch andere Wege gehen, um nennenswert Gold zu übertragen.
Vreneli haben keine Seriennummern, oder ?

Wenn du Vrenelis oder andere LMU Münzen kaufst, werden noch nicht einmal die Prägejahre
auf der Rechnung ausgewiesen. Ausserdem gilt bei Münzen wie bei Aktien beim Verkauf:
FIFO ! ! Also zählt die älteste Rechnung ! !
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Schenkung ist Eigentumsübergang wie Verkauf und da geht es eben um den Zeitwert zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die AHK. Alternativ kommt dir das Finanzamt auch mit Drittvergleich, du würdest ja auch keinem Anderen zu AHK verkaufen, das wird im Steuerrecht auch gerne mal herangezogen.
Frage an alle
Was muß nun konkret nach obiger Definition in einen heutigen Schenkungsvertrag von 1 Stück 1kg Silberbarren hinein ?
1. - Der Spottpreis von 2324E/kg heute oder
2. - z.b. der Verkaufspreis von Händler xxx von 3110 E/kg heute.
3. - Oder der Wert, dem ich diesen Barren an einen Dritten verkaufen würde: Ankauf + Verkauf geteilt durch zwei 2180 + 3110 ---> ca 2645 E
4. - oder der Händlerankaufspreis z.B 2180 E.
Was wärne denn die AHK Anschaffungs und Herstellungskosten für den Barren: ca 2400E (Spott plus Formkosten
gewesen (die sollen ja nicht rein)Zeitwert = aktuelle Verkehrswert (?) (gemeiner Wert) zum Schenkungszeitpunkt sein (§ 9 BewG). Das ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte, ohne persönliche oder ungewöhnliche Umstände zu berücksichtigen.
1....4 ????? siehe oben
Der Verkehrswert entspricht dem Preis, zu dem das Gut unter normalen Marktbedingungen übertragen würde, also dem aktuellen Marktpreis (z. B. Spotpreis plus Aufschläge für physische Barren).
2....4 ????? siehe oben
Ki A sagt 1. oder vlcht 3.
Ki B sagt eindeutig 2.
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Händlerankauf, das ist das, was der Barren jetzt real wert ist.
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Die heftigen Rücksetzer von Donnerstag und Freitag haben ihren (teuren) Preis.
JP Morgen 3.165.000.000 Unzen Silber
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Die heftigen Rücksetzer von Donnerstag und Freitag haben ihren (teuren) Preis.
JP Morgen 3.165.000.000 Unzen Silber
3.165.000.
000Unzen Silber -
Die heftigen Rücksetzer von Donnerstag und Freitag haben ihren (teuren) Preis.
JP Morgen 3.165.000.000 Unzen Silber
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Oder verstehe ich das falsch?
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Händlerankauf, das ist das, was der Barren jetzt real wert ist.
Richtig, als Kapitalgesellschaft wäre das auch der Buchwert für die Lagerbewertung gemäß Niederstwertprinzip.
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Für mich sieht das aus, als ob sie gekauft hätten...
Oder verstehe ich das falsch?
Den Papierpreis mit Zetteln nach unten gejagt und im gleichen Zug Echtes Metall zum Papierpreis mit ihren Zetteln aufgesaugt.
So wie das die Herren der Zettel seit 1971 machen... Bis sie am Ende auf dem ganzen Gold und Silber sitzen, welches dann die nächsten Jahrzehnte als Währung fungiert.
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Den Papierpreis mit Zetteln nach unten gejagt und im gleichen Zug Echtes Metall zum Papierpreis mit ihren Zetteln aufgesaugt.
genau.
(zusätzlich hat ein unbekannter Short WAL ab 120 $/Oz mit 125 limit, unmengen verdient. Ratet mal...)
Hermann der Banker ist m.M. ungenau:
---------------Zitat-------------------
Die betroffenen Futures sind die February 2026 COMEX 5000 Silver Futures (je 5.000 Unzen Silber pro Kontrakt).
JP Morgan Securities hat an diesem Tag 633 Kontrakte als Issuer (Short-Position: Intent to Deliver) und 147 Kontrakte als Stopper (Long-Position: Standing for Delivery) gehandhabt, die bei einem Settlement-Preis von 78,29 USD pro Unze abgerechnet wurden.
Das ergibt netto eine Short-Position, da sie mehr Kontrakte liefern als empfangen.
Wer physische Lieferung verlangt (d. h. "stands for delivery" oder Notices akzeptiert), ist der Long-Holder, der die Ware erhalten möchte.
Der Short-Holder initiiert die Lieferung durch Issuing von Notices.
JP Morgan hat hier also nur für die 147 gestoppten Kontrakte physische Lieferung verlangt (als Long), während sie für die 633 issued Kontrakte die Lieferung als Short anbieten.
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