Das prüfen die sicherlich auf Plausibilität, man muss es ja innerhalb von 3 Monaten melden, da ist es leicht mal eben zu schauen wie der Wert ist.
Im
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 30 Anzeige des Erwerbs
Ist unter 4.3. klar geregelt: Gegenstand und Wert des Erwerbs