Als ob die 633 Kontrakte (3.165.000 Unzen) solche Bewegungen auslösen.
Das Open Interest liegt bei 150.000 Kontrakten.
Da gab es garantiert noch etwas anderes.
19. Februar 2026, 13:23
Als ob die 633 Kontrakte (3.165.000 Unzen) solche Bewegungen auslösen.
Das Open Interest liegt bei 150.000 Kontrakten.
Da gab es garantiert noch etwas anderes.
Ich bin froh nichts mehr kaufen zu müssen.
Der Vorteil: ich stehe an der Seitenlinie und esse Popcorn.
Der Nachteil: ich bin alt und habe nicht mehr so lange.
So ungefähr geht es mir auch....kaufe halt ab und an zum Spaß,was mir gefällt.
Nur noch die Kür....ansonsten locker entlang !
Gruß
Golden Mask
P.S. : bei mir sind es Chips
Diese Kontrakte haben nicht den Preissturz ausgelöst, dass war was anderes, aber durch den Preissturz hat JPM mit diesem Kontrakt halt gut verdient!
Was muß nun konkret nach obiger Definition in einen heutigen Schenkungsvertrag von 1 Stück 1kg Silberbarren hinein ?
wieso MUSS denn überhaupt ein preis rein? den kurswert am schenkungstag prüfen die doch eh nach?
Den Kurswert am Schenkungstag prüfen die nicht, weil <400.000,- NICHT NICHT NICHT anzeigepflichtig sind! (Echt schon 4-8mal erklärt)….
Preis muss rein, weil man nicht warme Luft verschenken kann. 🤨🤪😱
Preis muss rein, weil man nicht warme Luft verschenken kann. 🤨🤪😱
Aber du solltest ja im Schenkungsvertrag dokumentieren, wie die < 400.000 am Schenkungstag zustande kommen.
Die 200 Unzen Krügerrand sind ja bereits heute 800.000 wert.
Du hast natürlich Recht, der Vorgang ist nicht anzeigepflichtig, aber die Kinder müssen sich evtl. beim Verkauf gegenüber dem Finanzamt rechtfertigen (wann erworben, wann verkauft /Spekulationsfrist). Dann könnte das Finanzamt den Schenkungsvertrag evtl. schon sehen wollen…wenn er mehr als 10 Jahre zurückliegt wäre der Vorgang allerdings verjährt.
Lg meggy
Das mit der Verjährungsfrist habe ich mich auch schon oft gefragt - was, wenn es einen Schenkungsvertrag über 1 Mio EUR in Gold gibt aus dem Jahr 2003?
Nicht angezeigt, Steuerhinterziehung, aber Beleg ist da und die Steuerhinterziehung verjährt oder was?
Das mit der Verjährungsfrist habe ich mich auch schon oft gefragt - was, wenn es einen Schenkungsvertrag über 1 Mio EUR in Gold gibt aus dem Jahr 2003?
Nicht angezeigt, Steuerhinterziehung, aber Beleg ist da und die Steuerhinterziehung verjährt oder was?
Das ist interessant, weiß das jemand?
Meine Schenkungsverträge umfassen immer in 20.000,-€ Stückelung die gängigen verschiedenen Münzen/Barren. Damit kann man dann gut argumentieren ![]()
Ich denke nicht, dass es mit der Verjährung so einfach ist. Google-Fund bei einer Steuerberaterkanzlei:
Die Eltern schenkten ihrem Kind im Jahr 1999 einen höheren Geldbetrag, ihrer Meinung nach handelt es sich hier um " Schnee von gestern". Aber weit gefehlt! Solange die Finanzbehörde keine Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung erlangt, beginnt die Festsetzungsfrist bezüglich der Schenkungsteuer nicht und somit tritt auch keine Verjährung ein.
Bei z. B. hinterzogenen Einkommensteuern oder Erbschaftsteuer endet die Festsetzungsfrist typischerweise nach 10 Jahren.
Das heißt bei oben genannter Schenkung kann das Finanzamt auch noch 20 Jahre nach der vollzogenen Schenkung eine Schenkungsteuer festsetzen, wenn es bis dahin nichts von der Schenkung wusste.
Das heißt bei oben genannter Schenkung kann das Finanzamt auch noch 20 Jahre nach der vollzogenen Schenkung eine Schenkungsteuer festsetzen, wenn es bis dahin nichts von der Schenkung wusste.
Nur wenn der Schenkbetrag über dem zum Zeitpunkt der Schenkung gültigen Freibetrag liegt!
Nur wenn der Schenkbetrag über dem zum Zeitpunkt der Schenkung gültigen Freibetrag liegt!
Ja genau, das war ja mein Fallbeispiel.
Kann gut sein, dass ihr Recht habt, war nur ein Schnellschuss.
Heike, ich glaub DU hast Recht. Ist auf jeden Fall ein 1a Impuls. Das muss ich mir dann mal näher ansehen.
Interessantes Thema ![]()
Habe ich mich auch auf die Suche nach Informationen begeben.
Resultat:
Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung: 10 Jahre
Anlaufhemmung: Die 10 Jahre beginnen erst, wenn das Finanzamt von der Schenkung erfährt,
spätestens aber 3 Jahre nach dem Schenkungsjahr.
Das bedeutet:
Maximal 13 Jahre steuerliche Reichweite
(3 Jahre Anlaufhemmung + 10 Jahre Festsetzungsverjährung).
Bei beweglichem Vermögen (Geld, Schmuck, Kunst, Sammlungen usw.)
gilt:
Eigentum geht sofort mit Übergabe über.
Eine Schenkung ist vollzogen, sobald das Kind das Geld oder Objekt tatsächlich bekommt.
Keine Eintragung oder weitere Formalität nötig.
Bei Vermögensarten, die ohne Registereintrag übertragen werden, kann eine „vergessene“ Schenkung demnach nach 13 Jahren einfach verjährt sein.
Was heisst, daß
bei Barvermögen, Sammlungen, Schmuck, Autos usw. kann eine nicht erklärte Schenkung nach 13 Jahren vollständig verjährt sein.
Bei Immobilien auch, aber ohne Grundbucheintrag wäre gar keine Schenkung (Eigentumsübertrag) entstanden – also auch nichts, was verjähren könnte.
Nur wenn der Schenkbetrag über dem zum Zeitpunkt der Schenkung gültigen Freibetrag liegt!
Schon richtig, aber die Beschenkten sind dann in Erklärungsnot, ob der angesetzte Preis pro Münze zutreffend war, oder ob ggf. der Freibetrag überschritten wurde.
Lg meggy
Daher ……. Gold.de die Liste ausdrucken und dem Vertrag beifügen.
Wen das alles überfordert, der sollte besser alles verprassen…..
Gibt es eigentlich auch ein Pendant zum legendären Lone-Ranger-Video, das bei jedem Dollar abwärts wieder ausgepackt wird? ![]()
Zugegeben - man würde in Zeiten wie diesen kaum mit dem Posten hinterher kommen. ![]()
Gibt es eigentlich auch ein Pendant zum legendären Lone-Ranger-Video, das bei jedem Dollar abwärts wieder ausgepackt wird?
Das hier?
Gruß,
GL