Schenkung ist Eigentumsübergang wie Verkauf und da geht es eben um den Zeitwert zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die AHK. Alternativ kommt dir das Finanzamt auch mit Drittvergleich, du würdest ja auch keinem Anderen zu AHK verkaufen, das wird im Steuerrecht auch gerne mal herangezogen.
Frage an alle
Was muß nun konkret nach obiger Definition in einen heutigen Schenkungsvertrag von 1 Stück 1kg Silberbarren hinein ?
1. - Der Spottpreis von 2324E/kg heute oder
2. - z.b. der Verkaufspreis von Händler xxx von 3110 E/kg heute.
3. - Oder der Wert, dem ich diesen Barren an einen Dritten verkaufen würde: Ankauf + Verkauf geteilt durch zwei 2180 + 3110 ---> ca 2645 E
4. - oder der Händlerankaufspreis z.B 2180 E.
Was wärne denn die AHK Anschaffungs und Herstellungskosten für den Barren: ca 2400E (Spott plus Formkosten
gewesen (die sollen ja nicht rein)
Zeitwert = aktuelle Verkehrswert (?) (gemeiner Wert) zum Schenkungszeitpunkt sein (§ 9 BewG). Das ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung erzielt werden könnte, ohne persönliche oder ungewöhnliche Umstände zu berücksichtigen.
1....4 ????? siehe oben
Der Verkehrswert entspricht dem Preis, zu dem das Gut unter normalen Marktbedingungen übertragen würde, also dem aktuellen Marktpreis (z. B. Spotpreis plus Aufschläge für physische Barren).
2....4 ????? siehe oben
Ki A sagt 1. oder vlcht 3.
Ki B sagt eindeutig 2.