POG und POS gehen ab - ES DARF GEJUBELT WERDEN!

  • Nur wenn der Schenkbetrag über dem zum Zeitpunkt der Schenkung gültigen Freibetrag liegt!

    Schon richtig, aber die Beschenkten sind dann in Erklärungsnot, ob der angesetzte Preis pro Münze zutreffend war, oder ob ggf. der Freibetrag überschritten wurde.


    Lg meggy

    Mad in Germany


    Alter weißer Mann mit neuer Gas- und Holzheizung

  • Daher ……. Gold.de die Liste ausdrucken und dem Vertrag beifügen.

    Wen das alles überfordert, der sollte besser alles verprassen…..

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Gibt es eigentlich auch ein Pendant zum legendären Lone-Ranger-Video, das bei jedem Dollar abwärts wieder ausgepackt wird? [smilie_happy]


    Zugegeben - man würde in Zeiten wie diesen kaum mit dem Posten hinterher kommen. :D

  • Gibt es eigentlich auch ein Pendant zum legendären Lone-Ranger-Video, das bei jedem Dollar abwärts wieder ausgepackt wird? [smilie_happy]

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    Das hier?


    Gruß,

    GL

    Das Publikum... wendet sich von dem Gebrauche des durch die Umlaufmittelvermehrung kompromittierten Geldes ab, flüchtet zum ... Barrenmetall, zu den Sachwerten, zum Tauschhandel, kurz, die Währung bricht zusammen. (Ludwig von Mises)

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  • Langsam werden die ersten Werte in meiner Beobachtung wieder grün. :thumbup:

    Keiner von uns kommt lebend hier raus. Also hört auf, euch wie ein Andenken zu behandeln. Esst leckeres Essen. Spaziert in der Sonne. Springt ins Meer. Sagt die Wahrheit und tragt euer Herz auf der Zunge. Seid albern. Seid freundlich. Seid komisch. Für nichts anderes ist Zeit.
    Anthony Hopkins


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    oder kürzer

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    „If you try to make everything muticultural, you end up with no culture at all.“ Morrissey

    Einmal editiert, zuletzt von Spengler ()

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    Zugegeben - man würde in Zeiten wie diesen kaum mit dem Posten hinterher kommen. :D

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    Amor est pretiosior auro.

  • Die Darstellung des StB Haubner ist m.E. unrichtig.


    Er lässt völlig die Freibeträge ausser acht. Sobald man DARUNTER bleibt, gibt es KEINE Anzeigepflicht zu FA!


    Weiterhin weiss er nicht, dass eine „Handschenkung“ NICHT notariell beurkundet werden muss.


    Fazit: typische Standard StB Memo zur Stärkung des Berufsstandes

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  • Den Kurswert am Schenkungstag prüfen die nicht, weil <400.000,- NICHT NICHT NICHT anzeigepflichtig sind! (Echt schon 4-8mal erklärt)….

    soso

    Daher ……. Gold.de die Liste ausdrucken und dem Vertrag beifügen.

    und das glauben die einem dann auch einfach so, oder was?

    ich schreib in den vertrag das ich 100 krügis für insgesamt 350.000€ verschenke und das nehmen die dann einfach so hin, egal ob mit irgendeiner liste oder ohne? selbstverständlich nicht!

    deshalb ja auch die frage mit dem preis im vertrag, kann man machen, ist im endeffekt aber auch latte.

    genauso werden die prüfen wenn ich ein flugzeug verschenke, was es zum stichtag wohl wert war und dann kann ich dann reinschreiben ich verschenken nen airbus und/oder im wert von 399000€.

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Das prüfen die sicherlich auf Plausibilität, man muss es ja innerhalb von 3 Monaten melden, da ist es leicht mal eben zu schauen wie der Wert ist.

    Im

    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
    § 30 Anzeige des Erwerbs

    Ist unter 4.3. klar geregelt: Gegenstand und Wert des Erwerbs

  • Alles recht harmlos - schlimmer geht immer.


    Mein Nachwuchs wohnt komplett in den USA.


    1 x dt. Staatsbürgerschaft, 2 x die amerikanische.


    :rolleyes: 8o

    Persönliche Meinung gem. Art.5 GG Abs.1 (u. Urteil des BVG 1 BvR 1384/16) + insbesondere Abs.3

  • Das prüfen die sicherlich auf Plausibilität, man muss es ja innerhalb von 3 Monaten melden, da ist es leicht mal eben zu schauen wie der Wert ist.

    Im

    Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
    § 30 Anzeige des Erwerbs

    Ist unter 4.3. klar geregelt: Gegenstand und Wert des Erwerbs

    Genau, ist klar geregelt… WENN eine Erbschaftsteuer anfällt….


    Ich habe den guten Kommentar von Bergstein zum Anlass genommen, hier eine Rechtsbetrachtung sowie einen Entwurf eines Schenkungsvertrages beizufügen.

    Hierzu ist anzumerken, das man bei z.B. Edelmetallgeschenken den Kurs auch entsprechend erwähnt. Bitte NICHT den Spotkurs nehmen, sondern einen mittelteuren Händler bei Gold.de raussuchen und dokumentieren. Grund ist, das das FA immer versucht, zu stänkern. Daher werden die bei Spotkurs argumentieren, dass kein Gold zum Spot im üblichen Handel zu erwerben ist! Das kann dann u.U. den Schenkungsvertrag hinfällig machen.

    Daher meine Empfehlung: Genügend Abstand von den Höchstbeträgen nehmen, also nicht glatt 400.000,--, sondern ruhig 390.000,--.

    Da es KEINE notarielle Beurkundungspflicht gibt, könnte man ja alle 10 Jahre plus 1 Tag entsprechend die Verträge aufsetzen ..... hüstel.....

    Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte mit Steuerberater / Anwalt o.ä. abklären.

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  • Genau, ist klar geregelt… WENN eine Erbschaftsteuer anfällt….

    Ich bin kein Rechtsanwalt und auch nicht der Profi im lesen von Gesetzestexten.

    Aber hier steht:

    „Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb [...] ist vom Erwerber [...] binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall [...] dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.“


    Zuerstmal fällt jede Schenkung unter die Erbschaftsteuer, egal ob es dafür einen Freibetrag gibt oder nicht.

    Und deshalb lese ich das so, dass da ALLES gemeldet werden muss, anschließend prüft das Finanzamt ob die Freigrenzen eingehalten wurden wenn ich darunter liege ist eben keine Steuer fällig, aber melden muss ich es.


    Einzige Ausnahme, wenn durch einen Notar oder Gericht die Schenkung bestätigt wird, warum? Naja weil die automatisch melden müssen.


    So lese ich den Text, natürlich würde ich jetzt nicht melden, wenn ich ihm zu Weihnachten oder Geburtstag ne Unze Silber schenken würde.

  • Du hast schon recht, melde das mal ruhig an, dann bist Du auf der sicheren Seite.

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  • da ALLES gemeldet werden muss, anschließend prüft das Finanzamt ob die Freigrenzen eingehalten wurden wenn ich darunter liege ist eben keine Steuer fällig, aber melden muss ich es.

    Na dann mal munter ans Werk...


    Kratze ALLE deine Geburtstags und Weihnachtsgeschenke der letzten 13 Jahre zusammen, ermittle ihren Geldwert zum Zeitpunkt der Schenkung und melde das fein säuberlich, einzeln aufgelistet mit Foto, Kopie des Kaufbelegs (ggf. Schenkende befragen) und Wertgutachten an das Finanzamt, gruppiert nach Schenker, denn du möchtest ja vom Finanzamt ermitteln lassen, ob die Menge der kleinen Geschenke im Zusammenlegungszeitraum den Freibetrag überschreitet und wieviel Schenkungssteuer anfällt.


    Und als vorbildlicher Bürger machst du das ganze natürlich auch für die Dinge, die du so verschenkt hast. Jede Flasche Wein, jedes Buch, das Fahrrad für deine Nichte, usw... inkl. Name, Geburtsdatum und Anschrift der Beschenkten. Du übernimmst sozusagen Verantwortung.


    Als Form von "malicious compliance" wäre das sicher ein witziges Spiel, wenn mans wie diese GEZ-zuspammen-Spielchen organisiert.... also falls noch wer auf Überdruck-Ventile angewiesen ist. =)

    UN Agenda 2030 - der Grund aller Übel...

    Einmal editiert, zuletzt von Dark-End ()

  • Ich bin kein Rechtsanwalt und auch nicht der Profi im lesen von Gesetzestexten.

    Aber hier steht:

    „Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb [...] ist vom Erwerber [...] binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall [...] dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen.“

    Ich bin zwar auch kein Anwalt, aber Studierender der Jurisprudenz. Hier kann schon einfach grammatikalisch ausgelegt werden. Was bedeutet "der Erbschaftssteuer unterliegender Erwerb"? Das was da steht: Ein Erwerb ist anzuzeigen, wenn er der Steuer unterliegt.


    Die Prüfung, ob dieser der Steuer unterliegt, obliegt den Finanzbehörden.

    Ergo: Du kannst wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung angezeigt werden, wenn Du die Anzeige unterlässt.

    Klar ist natürlich auch: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


    In a time of universal deceit - telling the truth is a revolutionary act
    -George Orwell-

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