hui...jede Schenkung muss dem Finanzamt ...eben wegen der 10 Jahre angezeigt werden.....aber
bei Opa war es keine Schenkung...es war Erbe...capisci.
cu DL
22. Dezember 2024, 18:08
hui...jede Schenkung muss dem Finanzamt ...eben wegen der 10 Jahre angezeigt werden.....aber
bei Opa war es keine Schenkung...es war Erbe...capisci.
cu DL
... jede Rechnung 30 Jahre aufbewahren, wie schon mal geschrieben
Morgen stell ich nen Bauantrag für ne Lagerhalle zum "RechnungenbiszumStanktNimmerleinstagAufbewahrung"
Sorry.
Klar spielt ruhig die Idioten. Und verkauft die Leute hier für blöd. Hauskauf , ohne Rechnung, Fahrzeugkauf ohne Rechnung, der Klassiker . Haarschnitt beim Friseur vielleicht ,Butter bei Aldi egal , Benzin bei der Tanke? Will man aber Geld von der Steuer zurück wg. Firma, bewährt man selbst die Tankquittung auf, sonst wird das nix. Wie viel gilt das bei wertdichten Dingen wie Gold. Nein , da spielt das natürlich keine Rolle. Ok, jetzt wieder zuspammen, wie gewohnt , Nebelkerzen, und schön ablenken , trollig wie Ihr seit. Zum ko.........
Fahrzeugverkauf ohne Brief, Aber nicht ohne Rechnung
Also ich habe für jedes meiner Fahrzeuge einen Kaufvertrag , auch wenn gebraucht gekauft . Fernseher, Waschmaschine, Bluerayplayer ect. Rechnung schon wegen Garantie . Selbst mein Hund m. Papieren u. Rechnung . All das nicht ,wegen des Wieder- verkaufes. Aber Silber oder Gold Käufe generell ohne Nachweis , ist halt besser so. Weil ja annonym . Wen wollt Ihr verarschen . Ich wünsche euch Schwarzgeldgoldis das gleiche, wie allen Steuerhinterziehern , die Lagerhalle genannt Knast. Ihr seit nicht die Guten rechtsgläubigen , sondern das Problem.
Der Lockdown setzt vielen zu und das Hirn aus
Es geht dem Händler in diesem Fall vermutlich nicht um Geldwäsche sondern um eventuelle Hehlerei.
Denn in diesem Fall wäre evtl. sein Geld futsch, wenn das angekaufte Gold gestohlen worden wäre, denn in diesem Fall kann er ja kein Eigentum erwerben.
Zitat www.internetrecht-rostock.de (laut Impressum dort darf zitiert werden)
Eigentum an gestohlenen Gegenständen nicht möglich
Der Gesetzgeber schützt den Bestohlenen sehr umfassend. Einen Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist gemäß § 935 BGB grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber spricht insoweit in § 935 BGB von gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Gegenständen. Wer also etwas auf der Straße findet und es später bei eBay anbietet, kann dem Käufer kein Eigentum verschaffen.
Meines Wissens gilt in Deutschland im Bürgerlichen Recht grundsätzlich die Vertragsfreiheit, sofern im BGB für bestimmte Fälle nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, was für Kaufverträge unter Privatpersonen auch für Gold nicht der Fall sein dürfte.
Aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit dürfte somit weder ein schriftlicher Kaufvertrag mit Rechnung/Quittung noch ein Herkunftsnachweis bindend vorgeschrieben sein, mündliche Einigung und wechselseitige Übergabe der vereinbarten Güter sollte vollkommen ausreichend und grundsätzlich legal sein.
Sollte der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer des angebotenen Goldes sein, kann man daran als Käufer allerdings auch kein Eigentum erwerben, weil der geschlossene Kaufvertrag automatisch nichtig ist und das Gold bedingungslos an den rechtmäßigen Eigentümer herauszugeben wäre. Insofern hilft dem Käufer im ungünstigsten Fall weder ein schriftlicher Kaufvertrag mit Rechnung und Quittung noch ein Herkunftsnachweis (welcher gefälscht sein kann)!
Der Käufer bliebe dann auf seinem Schaden sitzen und müsste diesen privatrechtlich beim "Hehler" des geklauten Goldes geltend machen und den Anspruch ggf. auf eigene Kosten/Risiko gerichtlich durchsetzen.
Wenn ich also einen 100kg Maple Leaf gutgläubig von privat kaufe und man mir nachweist, dass der eindeutig aus dem Bodemuseum geklaut wurde, muss ich den bedingungslos rausrücken und kann dann zusehen, ob und wie ich den Kaufpreis von der Familie R. aus B. zurückbekomme.
Bei derartigen Käufen von privat gilt für den Käufer grundsätzlich das Risiko abzuwägen, dass der Verkäufer nicht der rechtmäßige Eigentümer sein und ein Herausgabezwang an eben diesen bestehen könnte. Bei dieser Abwägung spielt es natürlich eine große Rolle, inwieweit sich das Geschäft praktisch und beweisbar zurückverfolgen lässt.
Edit:
Ups, da ist mir der Vorposter zuvor gekommen, ich lasse den Beitrag aber trotzdem stehen.
Familie R. aus B. zurückbekomme.
Wie überdeutlich ! Du hast doch bestimmt das Schlitzohr Burt Reynolds gemeint?
hui...jede Schenkung muss dem Finanzamt ...eben wegen der 10 Jahre angezeigt werden.....aber
bei Opa war es keine Schenkung...es war Erbe...capisci.
ja, dank deiner antwort tut sich was
wie gesagt, keinen schimmer von erb,steuer,schenkungsrecht bzw wenn nur rudimentär.
und nur um es nochmal klar zu machen, es geht mir nicht um den verkauf jetzt, bin ja nicht bescheuert, eher geh ich aufn strich
da meine lebensführung aber so gänzlich anders und schlawinert ist, denke ich bzgl der zukunft lieber voraus bzw sehe mich dazu gezwungen.
für dich, den goldenen hut, sar etc pp ist das nachvollziehbarerweise latte, wenn ihr irgendwann mal mit nem koffer voll em auschecken wollt, aber für mich oder pöse steuerhinterzieher, drogendealer etc wird das nicht mehr so einfach gehen, so meine annahme bzgl der zukunft.
wer nicht fragt bleibt dumm und vorsicht ist die mudda der porzelankiste.
Es geht dem Händler in diesem Fall vermutlich nicht um Geldwäsche sondern um eventuelle Hehlerei.
Schenkungen im üblichen Rahmen fallen hier nicht darunter.
deswegen muss ja immer genau nachfragen und sich erkundigen, denn was ist schon üblich?
bei dir könnte es ja auch üblich sein, jeden monat eine unze zu schenken, oder bei anderen gibs zu geburtstag&weihnachten je eine masterbox.
Der Gesetzgeber schützt den Bestohlenen sehr umfassend.
na ja, kommt drauf an
https://www.autohaus.de/nachri…und-geld-weg-2632902.html
Eigentum an gestohlenen Gegenständen nicht möglich
Der Gesetzgeber schützt den Bestohlenen sehr umfassend. Einen Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist gemäß § 935 BGB grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber spricht insoweit in § 935 BGB von gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Gegenständen.
Wenn ein Eigentumserwerb an gestohlenen Gegenständen "grundsätzlich" nicht möglich ist, dann gibt es Ausnahmen!
Wenn ich meine 30 KR an renommierte Goldhandelshäuser verkaufen möchte, habe ich eine Erklärung zu unterschreiben, daß ich rechtmäßiger Eigentümer bin. Sollte sich später herausstellen, daß dies nicht der Fall war, werden Adressen wie z. B. Degussa oder pro Aurum mit Sicherheit diese 30 KR nicht an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeben müssen.
Mein Gold ist immer Fundgold.
Sag dem Finanzamt.....der Opa...seit 30 Jahren 2m unter der Krume.....sagte immer ich vererbe euch das Gold ...weis aber nicht mehr wo ich es habe
cu DL.......und endlich haste es gefunden....Leute....ein bißchen furbizia der Itaker ware angebracht
so einen Opa haben mehrere. Der kaufte damals schon Lunar II und Kangaroos (keine Nuggets)
Alles anzeigenWas heisst hier Quatsch . Wenn Gold kürzer als vor einem Jahr erworben wurde, ist bei Verkauf der Gewinn zu versteuern . Da die meisten Dauerschreiber hier wohl eher Goldhändler sind, die auf privat spielen , ist
die Rechnung zur Dalegung des Kaufdatums wohl nicht unwichtig . Und ich denke, das die üblichen Verdächtigen
hier im Forum wohl kaum Rechnungen ausstellen , da ja angeblich Privatverkauf .
Wer hat denn sonst Interesse , 1000 + oder mehr Beiträge zu schreiben . Alles Profis , für die nur Gold
das einzig echte Geld ist , da Sie damit handeln .
Wer glaubt , hier ist die Bastion der unabhängigen Freiheit , hat nen Vogel
Goldmarie+
dazu
Gold Verkauf
Das heißt, Gewinne aus dem Verkauf von Münzen oder Barren sind steuerfrei, wenn die Haltefrist mindestens 1 Jahr beträgt. Wird vor
dieser Jahresfrist verkauft, dann fällt Einkommensteuer nach dem
persönlichen Steuersatz an. Es gilt dabei aber eine Freigrenze von 600
Euro.
@Goldmarie+ glaube mir, einem Händler ist das komplett egal wie du deine Gewinne versteuerst, der muss das nämlich nicht überprüfen. Das musst nur du selbst höchstpersönlich. Was für Händler wichtig ist, ist wie geschrieben GWG und Hehlerei, damit will keiner was zu tun haben. Deshalb wird da sich protokolliert was das Zeug hält und jeder Händler schaut, dass er auf der sicheren Seite ist.
Ich weiß das, ich bin nämlich einer
Wer hat denn sonst Interesse , 1000 + oder mehr Beiträge zu schreiben . Alles Profis , für die nur Gold
das einzig echte Geld ist , da Sie damit handeln .
Mit Verlaub, Du redest Schwachsinn.
Klar spielt ruhig die Idioten. Und verkauft die Leute hier für blöd.
Der blöde Idiot hier im Forum bist gerade du.
Es muss weder etwas mit Schwarzgeld, noch mit illegalen Geschäften zu tun haben.
Als zum Beispiel die Banken noch im Tafelgeschäft die Münzen über den Tisch gereicht haben, zwischenzeitlich ca. 15 Jahre her, lief das so, dass man den Mitarbeiter fragte, ob er etwas da habe, er sagte ja, was willst du, Buchung auf dem Kontoauszug, das wars. Aufbewahungspflicht für Kontoauszüge für private Personen maximal 6 Jahre, empfohlen im Privatbereich 3 Jahre.
Und wenn es sich noch dazu um Kleinstbeträge um die 50 Euro handelte, was willst du da aufheben ?
Noch ein Beispiel. Bei uns auf den Flohmärkten stehen auch immer Münzhändler. Und selbst wenn dir davon einer mal ne Quittung ausstellen sollte, die ist fürs Klo. Du kannst nämlich nicht prüfen, ob der Name, der da drauf steht auch der Händler ist, er dir gegenüber steht.
Und auch für alle Rechnungen gilt eine maximale Aufbewahrungsempfehlung bei Privatpersonen für die Regel-verjährung von 3 Jahren. Danach muss ich gar nichts mehr.
Dann gilt noch immer das, was du hier bei den Ordnungswidrigkeiten und Straftaten hast. Die tat müsste nachgewiesen werden. Du bist nicht Straftäter, weil du etwas besitzt, wofür du, weshalb auch immer, keine Quitung mehr hast ! Das bist du nur bei Diebstahl oder unredlichen Erwerbes, der nachzuweisen wäre.
Was lernen wir hier ?
Manchmal ist es einfach besser einen Auftrag nicht anzunehmen oder hier bei einen Verkauf / Tausch sich den Partner genau anzuschauen, um sich später unnötigen Ärger zu ersparen .
MfG
Bei den knickaten Geizhälsen hier.....würde ich sowieso nichts kaufen
cu DL.....die lassn sich für 5 Pfennig eine Blutblase an den Beutel zwicken
Bring mir die Dinger...mit einem kleinen Abschlag auf den Spot .......ich habe Quittung gesehen.
reicht es, z.b. alle 10 jahre nen wisch aufzusetzen "hiermit schenke ich 200.000€/100oz au xy" und gut ist?
ne, du musst dass für jedes Jahr splitten. Es fallen ja immer nur die letzten 10 Jahre in die Erbschaft. Da du den Tdeszeitpunkt vom Opa (hoffentlich) nicht kennst ...
hui...jede Schenkung muss dem Finanzamt ...eben wegen der 10 Jahre angezeigt werden.....aber
Ich überlege gerade, wenn jeder der seinen Kindern mal 5 € zukommen lässt ... ist noch besser als GEZ verweigern ... Gibts da ein Formular
Wenn ich also einen 100kg Maple Leaf gutgläubig von privat kaufe
Haste einen im Angebot
Was lernen wir hier ?
Das sich manche wohl in der Wahl des Forums getäuscht haben.
Die sollten sich das Lebensfremd-Hosenscheisser-Forum suchen !
Noch ein Beispiel. Bei uns auf den Flohmärkten stehen auch immer Münzhändler.
Und erst auf den Münzbörsen, Unmengen von Münzhändlern meist sehr renomierte.
Habe mich vor Corina dort 30 Jahre eingedeckt und nicht eine einzige Rechnung bekommen. Völlig unüblich. Zu was auch? Leider hat der Popanz "Geldwäsche, Schwarzgeld" hat in manchen systemkonformen unausgereiften Hirnen ganze Arbeit geleistet. Der Verfassungsschutz warnt bereits vor Anschlägen von Coronaleugnern. Wenn es dann gebraucht wird, sind die Goldbesitzer drann. Sind vermutlich alles Feinde der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Man o man.
Nachtwächter
Nachti....wo warste denn....allein kann ich nicht alle Dummbratzen unter Kontrolle halten.
Herrgottsakra ......denkt halt mal für 5 Pfennig....wenn das F.A. von dir was will wegen Speku und so....zeigst denen halt die Kontoauszüge vom letzten Jahr.....und alles in Butter....mehr geht die nichts an.
cu DL