Nochmal zur automatischen Umwandlung der ADR in russischen Lagerstellen ab 15.08.2022, wie sie nun inzwischen detailliert von der russischen Zentralbank spezifiziert wurde.
Die Ausführungsbestimmungen finden sich im Original unter http://www.cbr.ru/about_br/dir/rsd_2022-07-22_28_01/ und geben detailliert in voller Länge das Prozedere wieder, das innerhalb kurzer Zeit vollautomatisch abgewickelt werden soll für die ADR in russischen Lagerstellen. Ich hab nur die Übersetzung im Browser zur Hand, kann also nicht beurteilen, inwieweit die das Original trifft... Ein Stück am Schluß:
[...] 2.17. From the date of official publication of this decision, the depository (central depository) is not entitled to accept instructions from depositors for the conversion of securities of a foreign issuer into shares of a Russian issuer. Unfulfilled orders of depositors received by depositories before the date of official publication of this decision are not subject to execution and are considered withdrawn on 25.07.2022.
Das fand sich so ähnlich schon in der Interfax-Meldung aus Beitrag #104 hier. Ob das also in irgendeiner Form relevant für uns und die Erfolgsaussichten noch offener "normaler" Umwandlungen ist - schaumermal. Erfolgsberichte trudeln hier ja noch immer nicht ein...
Aber im Zusammenhang mit einer Meldung von NorilskNickel vor zwei Wochen lichtet sich langsam der Nebel um die automatische und erzwungene Umwandlung, wie sie BNYMellon zuvor im Prinzip kommuniziert hatte (siehe Beitrag #68 hier). Hatte Nornickel bereits am 12. Mai berichtet, die Erlaubnis zur Beibehaltung des ADR-Programms bekommen zu haben erstmal für ein Jahr (siehe Link in Beitrag #75 hier), stand ja trotzdem noch die Frage im Raum, ob auch die Ausnahme von der automatischen/erzwungenen Umwandlung beantragt und auch genehmigt wird. Dazu also Nornickel selbst:
19.07.2022: Information notice for holders of depositary receipts
https://www.nornickel.com/news…positary-receipts-190722/
Nornickel [...] notifies holders of American depositary receipts [...] that certain amendments to Federal Law No. 114-FZ [...] dated April 16, 2022 (the “Law”) became effective on 14 July 2022. The Law introduces automatic and forced conversions of ADRs into the Company’s shares underlying ADRs without the involvement of the depositary bank under the Company’s ADR program (BNY Mellon).
The automatic conversion means conversion of ADRs, the rights to which are recorded in Russian depositaries, without applications for conversion from the relevant ADRs holders. The automatic conversion will be made in accordance with the procedure, and within the period, set out by the decision of the Board of Directors of the Central Bank of Russia.
The forced conversion may be used for ADRs, the rights to which are recorded in foreign organizations and whose holders cannot receive the underlying Company’s shares due to foreign restrictive measures or unfriendly actions. In this case such ADRs holders may, within 90 days from the Law’s effective date (July 14, 2022), apply to the ADR program custodian (adrsettlement@raiffeisen.ru) for the forced conversion, attaching documents confirming ownership of ADRs and other documents. After the deadline for accepting applications for the forced conversion, the custodian shall open depo holder accounts for eligible applicants and credit the respective number of the underlying Company’s shares to such accounts. [...]
Sie verweisen dann ebenfalls auf das PDF von BNYMellon aus Beitrag #68 mit dem Hinweis, daß diese in beiden Fällen das Programm bei jeglicher Entnahme von Originalen beim Verwahrer auf diese Weise erstmal sofort das Programm schließen und einen Bestandscheck machen.
Interessant an dieser Meldung ist also die 90-Tage-Frist für Anträge beim Verwahrer der Originale und die vermutlich automatische Depoteröffnung für die Beantragenden. Die Zentralbank hat das (mir zumindest nicht bekannt) so noch nicht formuliert. Es zeigt aber, daß die ursprüngliche Erlaubnis für ein Jahr auch nicht besonders zuverlässig Sicherheit schafft, und in jedem Fall eine vorherige "normale" Umwandlung wie auch immer anzustreben sinnvoll ist - weiterhin!
heute habe ich ein Online-Depotkonto bei der Deutschen Bank eröffnet und legitimiert.
Gute Idee!! Hast Du noch am gleichen Tag die neue Depotnummer mitgeteilt bekommen, oder erst später? Durch die neue Fristverlängerung möchte ich diesen Weg auch probieren. Sind ja noch ein paar Tage... Mit deren Lagerstellen Clearstream in D und Citibank in RU müßte das zum Ziel führen können. Vielleicht reicht es sogar, statt Umwandlung ein einfacher Lagerstellenwechsel nach Moskau, wo dann die automatische Umwandlung ab 15.8. greifen könnte - so als Gedanke bzw. völlig subjektive Einschätzung.
Girosammelverwahrung deutet im allgemeinen darauf hin, dass Deine Bank die Wertpapiere in ihrem Depot bei Clearstream Frankfurt verwahrt haben.
Dem Wunsch, mir einen detaillierten Depotauszug zu meinen ADRs incl. Benennung der Lagerstelle zukommen zu lassen, ist meine Bank nachgekommen. Girosammelverwahrung ist in meinem speziellen Fall also Verwahrung in einem Depot bei der dwpbank Frankfurt. Das noch als Nachtrag.