Grüsse
Edel
Meinungsfreiheit nach BVG 2016
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Das sollte man gleich in die Forenrichtlinien einarbeiten ! TOP
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Auweia, jetzt sitzen im BVG auch schon alles Nazis.
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Das sollte man gleich in die Forenrichtlinien einarbeiten ! TOP
Unsere AGB ist m.E völlig ausreichend. Aber da gibt es noch ein Gesetz, das irre Merkel - Maasche Zensurgesetz, das unter haarsträubenden Umständen im Eilgalopp im DB durchgepeitscht wurde, hier drumrum erörtert :
...es geht los! -> DIE "Alternative für Deutschland" AfD40 (vierzig) wohlfeile Mittäter der Merkel Diktatur haben sich über der Rechtsauffassung des höchsten Deutschen Gerichtes hinweggesetzt.
Die Angst vor der Meinungsfreiheit und Aufschrei der Bevölkerung gegenüber einer widerrechtlich aufgepreßten Migranten Massensintflut war größer als der Respekt vor der höchsten Gerichtbarkeit.
Eine Schande der sog. Demokratie, die monströs wiederholt vom der widerwärtigen MerkEkel verhöhnt und mit Füßen getreten wird.
Hoffentlich verschwindet diese Schandgesetz wieder mit Hilfe der AfD und der BVG.Auweia, jetzt sitzen im BVG auch schon alles Nazis.
Ja, sie sind es im Sinne unserer Policlowns im DB. Aber im Gegensatz zu der fatalen Macht einiger Politschranzen unterliegen sie nicht deren Einfluß.Ob sie wirklich Gerechtigkei in dieser Sache ausüben, werden wir in Bezug auf das irrsinnige Zensurgetz sehen....
Grüsse
Edel -
Meiner Erfahrung nach ist es
IMHO
im Fall einer Rechtsstreitigkeit scheißegal, was im Gesetzbuch steht
Wo ein Wille ist, einen zu verknacken, findet sich auch ein Weg, eine Ausrede, ein Sonderfall, ein Sonstnochwas -
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Meiner Erfahrung nach ist es
IMHO
im Fall einer Rechtsstreitigkeit scheißegal, was im Gesetzbuch steht
Wo ein Wille ist, einen zu verknacken, findet sich auch ein Weg, eine Ausrede, ein Sonderfall, ein SonstnochwasDas sehe ich völlig anders.
Wenn wir immer wieder erleben, daß Menschen verknackt werden, ohne daß es auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, dann dürfte das in erster Linie daran liegen, daß man sein Recht auch aktiv "geltend machen" muß. Das heißt: Es kommt nicht allein auf die Rechtslage an, sondern es kommt vor allem - auch - darauf an, daß man einen guten Rechtsanwalt hat. Gute Rechtsanwälte gibt es aber nicht wirklich viele. Nach meinen Erfahrungen sind die meisten gar nicht wirklich in ihrem Beruf angekommen.
Konkret zur Meinungsfreiheit: Wir sprechen hier über "unmittelbar geltendes Recht". Hierzu Wikipedia ("Unmittelbare Bindungswirkung"):
https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbare_BindungswirkungHier ein Auszug daraus, den m.E. JEDER kennen sollte (man kann sich die Worte auf der Zunge zergehen lassen):
"Unmittelbare Bindungswirkung der Grundrechte bedeutet, dass die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte nicht lediglich eine Absichtserklärung sind, sondern dass sie unmittelbar gelten. Daher wird oft auch nur kurz von Grundrechtsbindung gesprochen.Damit ist der Ausdruck also der Name bzw. die Substantivierung dessen, was Art. 1 Abs. 3 GG in verbaler grammatischer Form bestimmt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Unter Berufung auf unmittelbares Recht kann jedermann Klage erheben, ohne auf ein Gesetz verweisen zu müssen, weil für unmittelbares Recht keine Umsetzung in ein Gesetz erforderlich ist."
Das Problem in Deutschland dürfte vor allem sein, daß die allermeisten Menschen ihre Rechte gar nicht kennen UND die meisten Anwälte unfähig sind oder gar nicht das Interesse oder die Courage haben, ihren Mandanten wirklich zu helfen.
Und noch dazu das Grundgesetz, Art. 19:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.htmlAbsatz 1 daraus:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."Also: Möchte mir jemand juristisch ans Bein pinkeln (z.B, weil ich meine Meinung gesagt habe, weil ich angeblich Volksverhetzung betreibe oder weil ich angeblich den Holocaust leugne oder ...... oder .....) ----- dann soll derjenige mir erstmal verdeutlichen, warum das "unmittelbar geltende Recht" nicht zieht und wo in dem entsprechenden Gesetz, auf das er sich bezieht, den Anforderungen des Art. 19 GG Abs.1 genügt wird.
Aber, wie gesagt: Man muß seine Rechte kennen und sie auch GELTEND MACHEN!!
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Da bin ich völlig bei Dir. Doch was heißt das praktisch?
Ein guter Anwalt ist mE ein bei Gericht (und auch sonst) gut verdrahteter Anwalt. Wenn der jetzt, sagen wir mal günstige 250 Euro die Stunde nimmt und Du ziehst die diversen Verfahren (Dein erstes Verfahren gebiert schneller Junge als Hydra Köpfe) ein paar Jahre durch, fragst Du Dich als Max Muster bei Erreichen einer irgendwie sechsstelligen Summe, was Du da machst, denn das hätte auch eine Wohnung, gar ein Haus oder ein überaus schicker Schlitten sein können. Irgendwann steigst Du aus und wenn dann die Gegenseite ihren 600 Euro teuren Anwalt weiterhin füttert, dann kommt der Augenblick, wo Du vom Glauben abfällst, weil (ja, weil mE) sich die versammelten Richter/innen darauf besinnen, dass die Gegenseite vollkommen Recht hat und bekommt, und das zu begründen ist denen mE keine Ausrede zu schäbig.
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Also: Möchte mir jemand juristisch ans Bein pinkeln (z.B, weil ich meine Meinung gesagt habe, weil ich angeblich Volksverhetzung betreibe oder weil ich angeblich den Holocaust leugne oder ...... oder .....) ----- dann soll derjenige mir erstmal verdeutlichen, warum das "unmittelbar geltende Recht" nicht zieht und wo in dem entsprechenden Gesetz, auf das er sich bezieht, den Anforderungen des Art. 19 GG Abs.1 genügt wird.
Real ist das leider nicht so. Es genügt das er es seinen Gesinnungsgenossen "klar macht". Was du denkst ist völlig nebensächlich.
Auweia, jetzt sitzen im BVG auch schon alles Nazis.
Nein, das BVG ist nicht EIN Gericht, es sind mehrere Kammern. Die Richter werden POLITISCH bestimmt. Und sie sind natürlich ihren Förderern verpflichtet. Und wie es Danisch überzeugend darlegt, sind sie auch ihrer Religion verpflichtet. Gegenwärtig hat es den Anschein, das nur noch eine geringe Restmenge der Richter des BVG dem Recht gerecht werden möchte. Anders gesagt, die dem Recht gerecht sein Wollenden, die "Nazis", gehen dahin, und ihre Nachfolge treten Totalitaristen an.
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Löschung
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Die Angst vor der Meinungsfreiheit und Aufschrei der Bevölkerung gegenüber einer widerrechtlich aufgepreßten Migranten Massensintflut war größer als der Respekt vor der höchsten Gerichtbarkeit.
Seit wann hat unsere ReGIERung Angst vor der höchsten Gerichtsbarkeit.
Die wischen sich doch mit Urteilen des BVG und den ganzen Bundesverfassungsgesetzen den Arsch.Beweis:
2 Urteile zu dem bestehenden verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz. -
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Da zum 22.7 neue YT Richtlinien in Kraft treten sollte man den Kanälen welche bereits jetzt alternative Plattformen anbieten nochmals so viel Reichweite wie nur eben möglich verschaffen.
Klassiker Sellner:
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Man kann ja verschieden empfinden, aber diese Rackete ist schon eine selten hässliche Fratze. Passt irgendwie.
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Und man sollte die Werbefreie Plattform nutzen , dreht den TubeDE den WerbeieinnahmenHahn ab.
Auch Interessant Tim Kellner -->https://fürdieeigenen.de
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Reichweite! Noch muß man sie nutzen!
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Meinungsfreiheit?
Gehört das nicht in den Witze-thread? -
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Und noch dazu das Grundgesetz, Art. 19:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.htmlAbsatz 1 daraus:
"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen."Also: Möchte mir jemand juristisch ans Bein pinkeln (z.B, weil ich meine Meinung gesagt habe, weil ich angeblich Volksverhetzung betreibe oder weil ich angeblich den Holocaust leugne oder ...... oder .....) ----- dann soll derjenige mir erstmal verdeutlichen, warum das "unmittelbar geltende Recht" nicht zieht und wo in dem entsprechenden Gesetz, auf das er sich bezieht, den Anforderungen des Art. 19 GG Abs.1 genügt wird.
Aber, wie gesagt: Man muß seine Rechte kennen und sie auch GELTEND MACHEN!!
Wie siehst Du denn den Absatz (2) in Art. 5 in diesem Zusammenhang?
Wenn ich "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." lese, dann bedeutet das doch, dass genau dieser Artikel, also die Meinungsfreiheit auch ohne "das Grundrecht unter Angabe des Artikels zu nennen" eingeschränkt werden kann da diese mögliche Einschränkung durch andere Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen eben schon im Artikel 5 des Grundgesetzes vorgesehen ist. Aus diesem Grund braucht z.B. der Paragraph 130 StGB eben keinen Hinweis auf Enschränkung des Artikel 5 des Grundgesetzes oder siehst Du das anders?
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Die letzten anderthalb Seiten sind ein schönes Beispiel dafür, was die sog. Meinungsfreiheit in den Köpfen anrichtet. Was ist das überhaupt? Man sollte meinen, es steht da - jeder darf eine Meinung *haben*. Das heißt aber nicht, daß er damit nach Belieben hausieren und anderen auf die Nerven gehen darf. Sonst würde es ja heißen, Meinungsaufdrückungsfreiheit, Missionierungsrecht o.ä. Das sollte man eigentlich auseinanderhalten können.
Der Art 5 GG Satz 1 verpflichtet niemanden, sich alles anzuhören bzw. zu lesen, was irgendjemand von sich geben zu müssen meint. Und da sind wir dann bei den guten Sitten, d.h. beim kategorischen Imperativ. Was erlaubt es jemandem, in einer Umgebung, die erkennbar auf der Suche nach Tatsachen ist, Müll abzuladen, der schon auf den ersten Blick als Mainstreampropaganda erkennbar ist? Natürlich nichts. Und deshalb ist es völlig legitim, jemanden, der es permanent macht, auszuschließen.
Ob man es aucht tut, bzw. bei welcher Schwelle, ist eine andere Frage. Mods haben es eben nicht immer leicht...
es heisst:
das "Recht auf freie Meinungsäusserung"insofern: doch, du bist genötigt dir jede Meinung anzuhören. (das wäre dan eigentlich die Pflicht gegenüber diesem Recht)
grüsse BCH
grüsse
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du bist genötigt dir jede Meinung anzuhören.
Ich hoffe mal, das war ein Scherz.
Falls nicht (man muß ja inzwischen mit allem rechnen), gratuliere ich für diese abenteuerliche Interpretation. Der Art 5 Abs 1 ist doch eigentlich völlig klar. Es steht nirgends, daß jemand den Sermon anzuhören bzw. zu lesen hat. Aber ich schreibe jetzt nicht nochmal einen Roman.
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[…]
Nein es war kein Scherz.
Es war eine plakative Darstellung der Rechte und Pflichten innerhalb… Anmelden oder registrieren -
[…]
Ich bin der Meinung, dass ich mir niemandes Gelaber anhören muss, wenn ich das nicht will. Anmelden oder registrieren -