Hallo zusammen,
als Besitzer von EM sollte man sich - gerade im aktuellen geostrategischen Spannungsfeld - wohl auch auf eine mögliche Auswanderung oder "Flucht" vorbereiten.
Spätestens seit Corona/Ukrainekrieg haben wir gesehen, wie schnell die Grenzen dicht sind und wie stark eingeschränkt vor allem kurzfristige "Reisen" sowie deren Destinationen sind.
Im Falle einer Auswanderung hat man in der Regel Zeit, deswegen möchte ich die zwei Fälle einzeln betrachten. Welche Hürden sehe ich?
1. Auswanderung:
- Ausreise mit EM in einem Fahrzeug:
- Gewicht von Silber kein Problem, Gold ebenfalls nicht
- Sicherheit der EM während der Reise (Diebstahl, Raub, Grenzbeamte etc.)
- "Wertgrenzen" durch aktuell geltende Einreisebestimmungen oder gar in Form einer Wegzugsbesteuerung
- Ausreise im Flugzeug:
- EM kann nicht unauffällig mitgeführt werden, Silber ist aufgrund seines Gewichtes sowieso ausgeschlossen
- Ansonsten gelten die Hindernisse wie bei der Auswanderung mit Fahrzeug...
2. "Flucht", beispielsweise im Falle einer befürchteten Einberufung, Bevorstehendem Angriff o.ä.
- In diesem Falle fehlt die Zeit zur Vorbereitung völlig, daher u.a. die Idee zu diesem Thread
- Wertgrenzen werden hier umso schwieriger, da im Krisenfall von einer erheblichen Wertsteigerung auszugehen ist
- Das Mitführen von EM ist umso gefährlicher, da ggf. Unruhen oder nicht mehr funktionierende Sicherheitsstrukturen vorhanden sind
Es ergeben sich also folgende Lösungen:
- Im Falle von einer geordneten Auswanderung: EM liquidieren, mögliche Gewinne versteuern, Aufgeld für den Neuerwerb im Ausland einplanen, ggf. Kapital bei Einreise versteuern oder bei Ausreise durch Wegzugssteuer oder eben beides (in Bitcoin tauschen und aus USB-Stick transportieren wäre ggf. auch möglich, es geht hier dennoch um ein sauberes Verfahren im legalen Bereich!)
- Im Falle einer "Flucht" besteht diese Möglichkeit nicht, ggf. muss man sich schon unter dem Radar halten oder es bestehen keine Strukturen mehr zum Verkauf etc. EM zurücklassen ist ggf. auch schwierig, sollte man keine Strukturen hierfür haben, ein Schließfach als nicht mehr ansässiger zu haben ggf. schwierig, im Nachgang ist ggf. auch der Zugang nicht mehr möglich, sollte man hierzu einreisen müssen oder es wurde in der Zwischenzeit ein Lastenausgleich/EM-Verbot beschlossen
Mich würde also ernsthaft interessieren, welche Gedanken ihr Euch hierzu bereits gemacht habt und wie man im Zweifel in beiden Fällen das für sich beste Ergebnis erreichen kann.
Beste Grüße
GeldIstGelb