Würd mich mal interessieren, bei physischem Anlagegold (Feinunzen und Co.) gilt ja Steuerfreiheit für die Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer.
Wie ist das...
...beim nicht anonymen kauf, also etwa Online. Da hat man ja eine Rechnung. Wenn man dann nach X Jahren verkauft, was passiert dann? Wird erstmal ne Steuer einbehalten die ich mir dann bei Steuererklärung wieder zurückholen muss? Oder krieg ich einfach das Geld und muss dann eben den Bezugszeitpunkt nachweisen usw.?
...beim anonymen Kauf/Tafelgeschäft: Was kriegt man da überhaupt beim Kauf neben der Ware? Wenigstens eine Quittung? Und wenn man dann irgendwann veräußert, nach sagen wir 2 Jahren, wie ist das dann bei der Steuer?
Danke schonmal für eure Expertise! ![]()
Verkauf physisches gold Steuerfreiheit?
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LuckyFriday
Hat das Thema freigeschaltet. -
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Würd mich mal interessieren, bei physischem Anlagegold (Feinunzen und Co.) gilt ja Steuerfreiheit für die Gewinne nach 1 Jahr Haltedauer.
Wie ist das...
...beim nicht anonymen kauf, also etwa Online. Da hat man ja eine Rechnung. Wenn man dann nach X Jahren verkauft, was passiert dann? Wird erstmal ne Steuer einbehalten die ich mir dann bei Steuererklärung wieder zurückholen muss? Oder krieg ich einfach das Geld und muss dann eben den Bezugszeitpunkt nachweisen usw.?
...beim anonymen Kauf/Tafelgeschäft: Was kriegt man da überhaupt beim Kauf neben der Ware? Wenigstens eine Quittung? Und wenn man dann irgendwann veräußert, nach sagen wir 2 Jahren, wie ist das dann bei der Steuer?
Danke schonmal für eure Expertise!
Warum sollte gerade bei einem nicht anonymen Kauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Steuer einbehalten werden? Und von wem? Von Deinem Käufer? Der kann eine Privatperson, ein Händler oder eine Bank sein.
Wenn Du innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn veräußerst und Deine Erträge aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres 600€ oder mehr betragen, bist Du verpflichtet dies in Deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Bei einem anonymen Tafelgeschäft, in Deutschland bis 1.999 € möglich, erhälts Du bei einem Händler auch einen Beleg. Nur steht da dann kein Name drauf, sondern Schalterkunde, oder so etwas in der Art.
Mit der Steuer bleibt immer alles gleich, Verkauf mit Gewinn, innerhalb von 12 Monaten, bei mehr als 600€ Ertrag innerhalb eines Jahres, steuerpflichtig. Ansonsten (noch) steuerfrei.
Gruß
Magellan
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Soll ich ???
cu DL
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Lupo, beobachten, aber warte mal,

diese Fragen sind für einen Neueinsteiger durchaus relevant.
Lupo, wir sind da alte Hasen und für uns klingen diese Fragen komisch,
aber vor so 25- 30 Jahren hab ich mir ähnliche Fragen auch gestellt.
Antwort fand ich damals hier im Forum.

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so 25- 30 Jahren hab ich mir ähnliche Fragen auch gestellt.
Solche Fragen kamen mir nicht mal im Traum in den Sinn.
Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt. Hab ihn dann kurz danach abgewählt.
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Soll ich ???
Fass!

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Antwort fand ich damals hier im Forum.
Ich auch. Durch Lesen. Immer die gleichen Fragen präsentiert zu bekommen ist schon etwas ermüdend.
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Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt.
Wie war die Absprache - zwischen Kaiser und vatikan. Pope(l):
Halt Du sie dumm - ich halte sie arm!
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Die SuFu spuckt nicht wirklich was zu dem Thema aus.
Ich versteh schon worauf ihr rauswollt.
Am Ende soll das eine oder andere GELD aus einem GOLD verkauf vielleicht auch aufs böse GIROKONTO und da wüsst ich halt gerne, wie das dann ablaeuft mit Steuererklärung oder oder oder.
Also wenn ihr so eine frevelhafte Transaktion schon mal getätigt haben solltet wäre ich dankbar für Infos rund um die Steuersache. Wenns da nix zu tun gibt ist ja auch okay. Steuerfrei ist es so oder so (noch) nach 1 Jahr Haltefrist und vielleicht auch im Zeitpunkt des verkaufs, will dann nur die entsprechenden Formalitäten drumherum richtig machen damit der böse FISKUS nichts zu meckern hat. -
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Warum sollte gerade bei einem nicht anonymen Kauf nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr Steuer einbehalten werden? Und von wem? Von Deinem Käufer? Der kann eine Privatperson, ein Händler oder eine Bank sein.
Wenn Du innerhalb der einjährigen Haltefrist mit Gewinn veräußerst und Deine Erträge aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres 600€ oder mehr betragen, bist Du verpflichtet dies in Deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Bei einem anonymen Tafelgeschäft, in Deutschland bis 1.999 € möglich, erhälts Du bei einem Händler auch einen Beleg. Nur steht da dann kein Name drauf, sondern Schalterkunde, oder so etwas in der Art.
Mit der Steuer bleibt immer alles gleich, Verkauf mit Gewinn, innerhalb von 12 Monaten, bei mehr als 600€ Ertrag innerhalb eines Jahres, steuerpflichtig. Ansonsten (noch) steuerfrei.
Gruß
Magellan
Die Freigrenze von 600€ wurde übrigens bereits zum 01.01.2024 auf 1000€ erhöht:
Steuern auf Bitcoin & Co. - Was beim Verkauf wichtig istBeim Verkauf von Bitcoin, Gold & Co. kann Spekulationssteuer fällig werden. Erfahre, wann private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei bleiben & was Du beachten…www.finanztip.deZitatFreigrenze von 1.000 Euro
Ein Verkauf von Bitcoins innerhalb der Spekulationsfrist ist prinzipiell steuerpflichtig. Aber: Steuern zahlen musst Du erst, wenn alle Veräußerungsgewinne, die Du in einem Jahr erzielst, insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen. Dieser Wert gilt laut Wachstumschancengesetz seit 1. Januar 2024. Zuvor lag er noch bei 600 Euro.
Achtung: Es geht hier um alle private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Hast Du zum Beispiel auch steuerpflichtige Gewinne mit anderen Dingen gemacht, etwa mit Gold oder einer Immobilie, zählen diese mit dazu.
Die 1.000 Euro sind eine Freigrenze; das heißt, sobald der Gewinn diese Schwelle erreicht, musst Du den gesamten Betrag versteuern. Das heißt, wenn du 1.001 Euro Gewinn gemacht hast, musst Du nicht einen sondern 1.001 Euro versteuern. Die 1.000 Euro gelten zudem je Person. Bei einem zusammen veranlagten Ehepaar könnte also jeder Ehepartner einen Gegenstand verkaufen und einen Veräußerungsgewinn steuerfrei einnehmen, wenn dieser unterhalb von 1.000 Euro bleibt.
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Selbst Jesus mit seinem dummen Spruch "Gebt dem Kaiser, was des Kaiser ist" war mit schon im Konfirmanten-Unterricht suspekt.
Wie war die Absprache - zwischen Kaiser und vatikan. Pope(l):
Halt Du sie dumm - ich halte sie arm!
Wie vieles bei Jesus ist der Spruch nicht so platt, er ist ja nicht einmal vollständig.
"„Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“"
Nur der erzwungene Tribut (die Steuer), dem weltlichen Herrscher, aber der Mensch an sich gehört Gott (bzw. sich selbst).
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[…]
Hab mir mal die Bibel reingezogen.
Fazit, es ist eine Relgion aus der Wüste. Der zitierte Gott… Anmelden oder registrieren -
Die Antwort auf die Frage, ob man Steuern zahlen soll ging nicht darum, brav abzuführen, sondern… Anmelden oder registrieren