Wurde im Forum schon §4 AnlEntG (Anlegerentschädigungsgesetz) diskutiert?
AnlEntG - Anlegerentschädigungsgesetz
(hab es mit Suchfunktion nicht gefunden). Demnach wären Wertpapiere deutlich schlechter abgesichert als Geld auf Konten, also nicht 100.000 sondern nur 90% von 20.000 (also 18.000) pro Institut, ein überraschend niedriger Wert! Hier könnte mE ein großes u. weitgehend unbekanntes Risiko lauern.
Wenn zB eine Bank Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann (weil im Zuge zB einer Bankenkrise zur vorübergehenden Abwendung einer Pleite anderweitig verwendet). Und gab es nicht zB im Falle Lehmann schon solche Szenarien?