war es nicht mal so gedacht dass man unschuldig ist, so lange einem keine schuld nachgewiesen werden konnte?
Bei einigen tausend EUR in Silber wird wahrscheinlich gar kein Strafverfahren eingeleitet, weil auch Finanzämter wissen, daß sie damit nicht durchkommen. Außerdem wollen sie ja in erster Linie Geld. Und da greift bei allem, was mit Ausland zu tun hat (also z.B. Silber an der Grenze) etwas, das 'erweiterte Mitwirkungspflicht' oder ähnlich heißt. Bringt man keinen Nachweis, wo das Vermögen her ist, kann es als Einkommen 'geschätzt' werden.
Gruß
Klaus_H..