Xetra-Gold, Revoulution im deutschen Goldhandel?

  • Theoretisch ja, aber man sollte auch immer im Auge haben, was man langfristig möchte und was das kostet:


    ZKB Gold ETF: 3% Ausgabeaufschlag, 0,5% Verwaltungsgebühr p.a. (aktuell 0,4%), Depotgebühren, 0,2% Auslieferungsgebühren
    Xetra-Gold: ~0,05% Spread , 0,357% Verwaltungsgebühr p.a., Depotgebühren, ~1% Auslieferungsgebühren
    Euwax-Gold: ~1% Spread , keine Verwaltungsgebühr, Depotgebühren, keine Auslieferungsgebühren
    100g Barren: ~3% Spread, keine Verwaltungsgebühr , ggf. Tresor, keine Auslieferungsgebühren

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt noch etwas: bitgold.com (physisches Gold in Tresoren von Brinks elektronisch verwaltet/verfügbar, auslieferbar in 10 g oder 1 kg - Barren)


    Gruss,
    Lucky

  • Hi Omen,


    ich habe bei der ZKB sowohl Gold- als auch Silber ETFs.


    Dennoch akkumuliere ich diese ETFs seit 2008 nicht mehr.




    Auch bei Sondervermögen kann am Tage X Dir die Bank die Auslieferung


    einfach ohne Begründung verweigern.


    Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen noch diesen Herbst


    das Material zu übernehmen.


    Nein, Nein nur Physisches im eigenen Zugriff ist wahres Geld.


    Hermes

  • Hi Hermes, meine Frage war dumm formuliert. Mir ging es um die Steuerfrage. Also wenn Xetra-Gold steuerfrei ist, müßte doch der ZKB-ETF erst recht steuerfrei sein. Ich habe leider in der Hektik Anfang 2009 beim ZKB voll zugegriffen und für Verkäufe in 2011 viel Steuern bezahlt, aber keinen Einspruch eingelegt. Ich hoffe, mein Verkauf in 2015 ist steuerfrei, da die Summe sehr erheblich ist.


    Kann mir kaum vorstellen, dass das FA nochmal wegen dieses Problems "vor Gericht zieht".
    Deinen Entschluß finde ich ganz richtig. Nur das Lagerproblem macht mir immer größere Sorgen.

    • Offizieller Beitrag

    http://www.goldseiten.de/artik…ung-des-Xetra-Goldes.html


    Es erschliesst sich mir kaum, weshalb man eine Schldverschreibung kaufen kann, wenn man diese später in physisches Gold tauschen möchte....


    Entweder habe ich einen an der Waffel, oder die Person, welche das "IOU" (I owe you, ich schulde dir) gekauft haben und jetzt physisch gehen wollen.


    Ein Lernprozess? Dann :thumbup:


    Lucky

  • Vor allem, weil man genausogut den Weg übers Zollfreilager gehen kann, wenn man unbedingt vermeiden will, seinem Gold je persönlich zu begegnen, oder schlicht so reich ist, dass man die Menge nicht mehr selber schleppen oder lagern kann.


    Das hat zwar auch den Nachteil, dass man anderen Personen vertrauen muss, aber immerhin den Vorteil, dass das EM schonmal in einem anderen Land ist. (zumindest hoffentlich wahrscheinlich) Dann kann man immerhin hinterher flüchten, wenn man vor lauter Flucht selber fliehen muss :)


    Bei den ganzen angeblich physisch hinterlegten Goldkonstrukten gibt es viel zu viele Ausreden warum Dein Gold leider gerade heute nicht physisch da ist :). Ich meine, prinzipiell ist es ja da, aber leider im Moment grade nicht unmittelbar verfügbar... Sowas von verflixt auch :) Wirklich dummer Zufall, konnte echt keiner ahnen. (lol)


    Ich bin ziemlich sicher, dass dieses Thema in den nächsten Jahren noch sehr unterhaltsam wird :)

  • Das Urteil weiter oben muss dann wohl neu aufgerollt werden!

    Der BFH hat nun die Revisionen der Finanzämter als unbegründet zurückgewiesen. Der von den Klägern erzielte Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen führt nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen, da die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung, die Lieferung physischen Goldes.

  • wenn man unbedingt vermeiden will, seinem Gold je persönlich zu begegnen,

    So unterschiedlich sind die Menschen.
    Ich will meinem Gold persönlich begegnen und das täglich.
    Schon aus diesem Grund ist Zettelgold oder andere zwielichtige Produkte für mich völlig undenkbar, ich habe schon Probleme mit Zettelgeld wenn es ein gewisses Quantum überschreitet.
    Zum Glück kann ich das zum Händler meines Vertrauens tragen.
    Nachtwächter

  • Das sollte ironisch sein!


    Erst wird gestritten, weil es einen Goldlieferanspruch darstellt der jedem logisch einleuchtend nicht zu versteuern ist (sollte ja eigentlich nur echtes Gold abbilden ohne das dauernd auf Paletten und in Scheibchen rumzuschicken zu müssen, und reale Goldbarren werden ja auch nicht versteuert). Dann wird dieser Lieferanspruch einfach durch die Bank verweigert, die aber gerne vorher die Börsen-Handelsgebühren eingestrichen hat und die Depotgebühren und und und.......genau wie früher beim Kauf von echtem Gold mit Hinterlegung im Tresor die Verwahrgebühren, wobei nie ein Tresor existierte quasi....die unendlichen Machenschaften der Finanzoptmierprofitabsaugerbande..........

  • Jetzt fehlt nur noch, dass der Schäuble das mitkriegt und noch Ablasssteuer fällig wird... [smilie_happy]


    War ja offensichtlich gar kein Anlagegold vorhanden. Nur ein Wettschein :thumbup: m
    edit: hab zu spät bemerkt, dass das schon diskutiert wurde...)

    Wer selbsterzeugte Photovoltaikenergie selbst verbraucht, zahlt Steuern (geldwerter Vorteil)
    Wie ist denn das eigentlich bei Rollstuhlfahrern? ?)

  • Nach den BFH-Urteilen von 2015, dass Gewinne nach einem Jahr nicht steuerbar sind, nun ein weiteres BFH-Urteil, dass auch die Auslieferung innerhalb der Jahresfrist nicht steuerbar ist:


    https://www.rechtslupe.de/steu…3A+Rechtslupe+(Rechtslupe)


    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen – und ihre Einlösung
    15. März 2018 | Einkommensteuer (privat)


    Die Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, unterliegt nicht der Einkommensteuer.


    Bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um börsenfähige Wertpapiere. Diese gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln. Zur Besicherung und Erfüllbarkeit der Auslieferungsansprüche war die Inhaberschuldverschreibung jederzeit durch physisch eingelagertes Gold zu mindestens 95 % gedeckt.


    In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall erwarben die Anleger Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und ließen sich das verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb physisch aushändigen. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung des physischen Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.


    Die dagegen erhobene Klage war vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht erfolgreich1. Der BFH bestätigte dieses Urteil und wies die dagegen gerichtete Revision des Finanzamtes als unbegründet zurück.


    Nach dem Urteil des BFH haben die Anleger durch die innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfolgte Einlösung mit Auslieferung des physischen Goldes keine Veräußerung i.S. des § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwirklicht. Es fehlt an der entgeltlichen Übertragung der angeschafften Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, weil die Anleger lediglich ihren verbrieften Anspruch auf Lieferung des Goldes eingelöst und gegen Rückgabe der Inhaberschuldverschreibungen ihr Gold empfangen haben. Hierdurch habe sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gesteigert, da sie auch danach das Risiko eines fallenden Goldpreises trugen. Das ausgelieferte Gold befand sich im Eigentum der Anleger und wurde in ihrem Bankdepot verwahrt. Eine Veräußerung des gelieferten Goldes habe nicht stattgefunden. Die zwischen dem Erwerb der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen und der Auslieferung physischen Goldes eingetretenen Wertsteigerungen führten auch nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen, da die Schuldverschreibungen keine Kapitalforderungen verbrieften, sondern Ansprüche auf die Lieferung physischen Goldes.
    [...]

  • keine Veräußerung

    Sonnenklar.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

    • Offizieller Beitrag

    Wer auf diesen Humbug aufgesessen ist, ist selber schuld...zurück in die Volksschule, Grundrechenarten lernen...1+ 1 = äh ?


    Aber für die cleveren hintertriebenen Initianten wird es sich bombenmässig gelohnt haben! die könnten Mathematikunterricht erteilen...


    Irgendwie scheint es nicht möglich, dass dieser Faden ins Computernirwana versinkt...

  • Hab gerade mal zu Xetra Gold nachgelesen, kannte ich gar nicht, weiß man denn, wie viel Gold die tatsächlich lagern?
    Im Vergleich dazu:
    Wenn man einen Claim kauft, dann kostet der je nachdem vielleicht 15-50 Oz, er enthält aber einige Kilo Gold.
    Das muss ich dann aber vermutlich schon versteuern oder könnte man argumentieren, ich hab es ja schon gekauft, nur halt sehr sehr billig und es wurde nur noch nicht geliefert ?

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