Bei Goldverbot schon toll - eben weil Industriemetall.
Na ja. Im GWG ziehen die beiden Metalle zumindest in einer Hinsicht gleich. Pt in abschließender Aufzählung ausdrücklich genannt. Pd und Ag nicht. ![]()
Die Änderungen gelten seit dem 17.02.2025. Ab diesem Zeitpunkt sind sowohl zwei neue Meldetatbestände als auch Ergänzungen der bereits bestehenden Meldetatbestände zu beachten.
Die neuen Meldetatbestände dienen der Umsetzung des Barzahlungsverbots. § 16a GwG verbietet es, bei Immobilienkäufen eine Gegenleistung durch Bargeld oder in Form von Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen zu erbringen.
Aber ist ja nur Panikmache, wie auch mit dem digitalen Euro... las ich in der Tagesschau. Verschwörungstheoretiker!
Gruß,
GL