hmmmm - danke. Experte darin bin ich nicht, aber ich bezog mich auf
§39 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG:
"Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen"
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
Bei Bauarbeiten etc. gilt das jedoch nicht. Und lokale Regelungen gibts noch dazu. Da soll sich einer auskennen. Teutscheland halt ![]()
Egal - im Oktober spätestens werf' ich die Stihl an....