Soooo sehr hinkt der Vergleich nun aber auch nicht, wenn man bedenkt, daß das Mantra lautet "Gold ist Geld". Wenn Geld eine Gattungsschuld ist, muß bei Anwendung des Mantras dies auch für Gold gelten....
und somit ist es egal aus welchem Jahr die auszuzahlenden Barren stammen
warum soll die Bank mit dem Gold nicht arbeiten, sprich es verleihen oder sonstwas damit anstellen?
solange sie ihrer Lieferverpflichtung bei Ausgabeforderung nachkommt ist es in Ordnung
Das ist UNSERE Auffassung, aber noch nicht geltendes Recht !!
Bin zwar kein Anwalt, aber die Rechtslage sollte klar sein: der Vertragspartner hat für eine Geldleistung keine vereinbarte oder zu erwartende Sachleistung erbracht und diese hinterlegt.
Juristisch relevante vertragliche Details sind sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich, das ist richtig.
Dies wäre eigentlich fast Streit um Kaisers Bart, wenn nicht klarer wird, daß auf diese Weise Milliardenbeträge an Gold, das angeblich hinterlegt werden soll oder muß, eben NICHT vorhanden ist / war.
Grüsse
Edel