http://www.krisenvorsorge.com/…ngen-was-ist-zu-beachten/
ZitatEin wenig anders verhält es sich mit Edelmetallen. Sie gelten beim Grenzübertritt in Drittländer (also außerhalb der EU) nicht als Barmittel, sondern als anmeldepflichtige Waren. Und dabei beträgt der deklarierungsfreie Wert nur 300 Euro.
Dabei wird der tatsächliche Marktwert ermittelt. Obwohl beispielsweise auf dem sogenannten „Silberphili“, der Ein-Unzen-Silbermünze „Wiener Philharmoniker“, ein Nominalwert von 1,5 Euro aufgeprägt ist, ist die Münze natürlich weit mehr wert. Berechnet wird der tatsächliche Kurs – nämlich der, der an diesem Tag für die Münze bei einer Bank oder einem Edelmetallhändler gezahlt werden müsste.
Gruß,
gutso