du meinst den Inhaber des Briefs...dewegen wird er ja für kraftlos erklärt.
cu DL
23. November 2024, 03:50
du meinst den Inhaber des Briefs...dewegen wird er ja für kraftlos erklärt.
cu DL
du meinst den Inhaber des Briefs...dewegen wird er ja für kraftlos erklärt.
cu DL
Wenn man wüsste, wer den Brief hat, ist ja keine Kraftloserklärung nötig und der Besitzer hätte seine Ansprüche in der ZV anmelden können.
Meistens sind die Briefe schlicht und ergreifend verloren gegangen und außer dass man den Gläubiger aus dem Grundbuch entnehmen kann, ist nichts weiteres bekannt.
wenn alles so einfach wäre, könnte es ein Jeder
unbesichtigt kaufen würde ich nie machen, zu gefährlich und wenn man dann noch klam
bei Kasse, kaum RückLagen, kann man sich vorstellen wo das €nden kann/wird oder sonstiges
wenn was günstig, kauft der Staat vorauf Früher haben die die MFH verscherbelt
bei gebraucht muss man auch aufs BauJahr schauen, in Zeiten wo der Zement Mangel war
am besten aus KaisersZeiten , alles was nach dem Krieg war .... naja habe ich bedenken
Mein GeFühl sagt mir immer, alte Häuser kannst immer weiter vererben, bei Häuser
die geklebt geschraubt sind, geht vermutlich max. zwei bis dreimal
unter Bezeichnung abwohnen bekannt
Gruss
alibaba
PS: die KraftLosBriefe gibs immer bei der zuletzt eingetragenen Bank oder sonstige Eintragung im GrundBuch,
ansonsten gilt es nicht wirklich, kann ja jeder hinterher kommen und mit StrafZettel winken
die DDR konnte nur enteignen, weil die GrundBücher den VorBesitzer nie wechseln konnten,
drum gab es so viele RückAbWicklungen, S€D- KrautWickel da haben sich die UrAltBesitzer und desen
€rben gefreut als hätten sie den Krieg in der SchweineBucht gewonnen
da haben sich die UrAltBesitzer und desen €rben gefreut als hätten sie den Krieg in der SchweineBucht gewonnen
Habe mal Mitte der 90er einen Schreiner aus Ost-Berlin kennengelernt. Nur 3 Fingern, ein furchtbarer Assi, aber Segler, mit dem dicksten und teuersten Bötchen. Der hatte nach der Wende ein paar Grundstücke in Berlin zurück bekommen. Der brauchte seine Hände auch gar nicht mehr, auf seiner Yacht lief damals schon alles automatisch, der hat nur Knöpfe gedrückt. Trotzdem hat er sich während der Regatta den Arm ausgekugelt, ist ausgerutscht glaube ich.
zum Thema Immobilien
Vielleicht eine kleine Erläuterung zur Grundschuldeintragung im Grundbuch für eine Bank. Diese Grundschuld kann die Bank jederzeit in Anspruch nehmen, kann sie aber auch verpfänden. An jedermann solange sie da steht. Außer sie stellt eine Löschungsbewilligung aus die im Grundbuch VOLLZOGEN WURDE. Banken und Notare beraten Kunden gerne dazu, wenn die Schuld abbezahlt ist, die Grundschuld stehen zu lassen. Das wäre preiswerter wenn man wieder einmal Geld bräuchte. Hier die Entscheidung, ob man sein Haus nun schuldenfrei haben will, oder der Bank vertraut und die Grundschuld stehen lässt um ein paar € zu sparen. Vor nicht allzu langer Zeit ist in einer Großstadt eine Frau mit 72 Jahren verstorben. Sie wohnte 50 Jahre in diesem Haus. Es bestand eine Grundschuld umgerechnet von 250.000 € bei einer Bank die es nicht mehr gab. Freundlicherweise hat sich eine andere Bank für die Nachfolge bereit erklärt. Die Erben konnten nicht nachweisen, dass die Frau das Darlehen abbezahlt hat. Und erstaunlicherweise konnte die Bank keine Unterlagen finden, dass das Darlehen abbezahlt wurde. Nimmt also an, dass die letzte 30 Jahre wo die Grundschuld bestand, die Schuldnerin weder Zinsen noch Darlehen bezahlt hat. .........Ich tendiere die Grundschuld immer zu löschen wo es geht. Wenn ich bei einer Grundschuld von 500.000 € 400000 € zurückbezahlt, lasse ich diesen Betrag in der Grundschuld unverzüglich löschen so dass nur noch 100000 € bestehen. Ich traue keinen Banken. Der Notar war so freundlich die Kosten der Löschungsbewilligen der Bank mit einzufordern. Das darf er nicht. Ebenso die Bank dafür nichts verlangen. Erst die Androhung einer Klage veranlasste die Bank aus „Kulanzgründen“ diesen Betrag zurückbezahlen.
Ich habe die Löschungsbewilligung der Bank selber......
cu DL.....und lasse nicht austragen...denk mal darüber nach
Das schöne an einer Briefgrundschuld ist ja gerade, dass der Gläubiger eben nicht aus dem Grundbuch heraus ersichtlich ist. Derjenige , welcher die Grundschuld bestellt hat , ja. Aber eben nicht wer den Brief besitzt oder wo er sich befindet.
Und so einfach für kraftlos erklären lassen geht auch nicht.
das ginge ja noch ...
blöder wäre, wenn der 2016 geborenen Enkelin ein Nießbrauch auf Lebenszeit ins Grundbuch eingetragen wurde
Ich möchte gerne mal eure versammelte Kompetenz "anzapfen":
Gesetzt dem Fall, dass eine Familie zerstritten ist. Die Mutter ist Eigentümerin des Hauses, in dem sie wohnt. Ihr Sohn und dessen Familie wohnt ebenfalls in ihrem Haus. Die Mutter hat neben dem selbst genutzten Haus noch eine Wohnung in einem MFH (vermietet, um Rente aufzustocken und für den Fall das Pflegekosten notwendig werden) und einen Acker (verpachtet an Landwirt).
Die Tochter soll nach dem Wunsch der Mutter nur den Pflichtteil bekommen (Testament vorhanden), weil sie sich um den pflegebedürftigen Vater nicht geschert hat und nach dessen Ableben auch nicht mehr bei der Mutter hat blicken lassen. Sohn mit Familie unterstützt die Mutter mit "Hilfe im Alltag" (Einkäufe, Reparaturen, Pflege des Hauses etc.)
Trotz sehr gutem Verhältnis zwischen Sohn und Mutter möchte die Mutter ihr Eigentum weiter behalten und nicht an den Sohn überschreiben, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten fallen euch ein, damit der Wert vom Haus und Wohnung für die Pflichtsteilberechnung verringert werden kann?
Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Grundsätzlich lässt sich der Pflichtteil zu Lebzeiten nicht einfordern, da der Pflichtteilsanspruch ausdrücklich nur im Erbfall eintritt.Wohnrecht schmälert in der Regel den Verkaufswert erheblich, nur nach der eingegangenen Forderungen nach Pflichtteil NACH DEM TODE schwierig noch einzutragen. Vermögen gilt zum Zeitpunkt der Forderung nach dem Tod des E..
Wertminderung:Meines Erachtens Angebote über dringend erforderliche Sanierungen. Heizung, Fenster, Dach, gebrochener Estrich...
Sobald Behörden/Finanzamt mitspielen, kann alles was in den letzten 10 Jahren gemacht wurde- z.B. Geld verschenkt...angerechnet werden. ( vor dem Tode Geld an jemand geschenkt) In der Regel sind da erst einmal Notare der richtige Ansprechpartner. Die Auszahlung von Pflichtteil muss zumutbar sein !! Vermögenswerte für das Alter sind auch ziemlich unangreifbar bis zu einer gewissen Summe. Auch Notar fragen - Beratungsgespräch ca. 150.-€.
Das schöne an einer Briefgrundschuld ist ja gerade, dass der Gläubiger eben nicht aus dem Grundbuch heraus ersichtlich ist.
Da frage doch mal z.B. die Stadtsparkassen Im Grundbuch steht dann....Briefschuld zugunsten der Stadtsparkasse........Die wissen schon was sie dir raufdrücken wenn du Geld brauchst. Und die Löschungsbewilligung im Papierwust zuhause...der ideale Ort wenn man stirbt.
Alles anzeigenIch möchte gerne mal eure versammelte Kompetenz "anzapfen":
Gesetzt dem Fall, dass eine Familie zerstritten ist. Die Mutter ist Eigentümerin des Hauses, in dem sie wohnt. Ihr Sohn und dessen Familie wohnt ebenfalls in ihrem Haus. Die Mutter hat neben dem selbst genutzten Haus noch eine Wohnung in einem MFH (vermietet, um Rente aufzustocken und für den Fall das Pflegekosten notwendig werden) und einen Acker (verpachtet an Landwirt).
Die Tochter soll nach dem Wunsch der Mutter nur den Pflichtteil bekommen (Testament vorhanden), weil sie sich um den pflegebedürftigen Vater nicht geschert hat und nach dessen Ableben auch nicht mehr bei der Mutter hat blicken lassen. Sohn mit Familie unterstützt die Mutter mit "Hilfe im Alltag" (Einkäufe, Reparaturen, Pflege des Hauses etc.)
Trotz sehr gutem Verhältnis zwischen Sohn und Mutter möchte die Mutter ihr Eigentum weiter behalten und nicht an den Sohn überschreiben, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten fallen euch ein, damit der Wert vom Haus und Wohnung für die Pflichtsteilberechnung verringert werden kann?
Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Schau dir mal 2325 BGB zu der Problematik an.
Grds werden Schenkungen so innerhalb von 10 Jahren "abgeschmolzen". Allerdings ist das oft nicht so einfach, weil eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers bzw des künftigen Erblassers erforderlich ist, damit die Frist zu laufen beginnt.
Das wäre z.B im umgekehrten Fall, wenn dir das Haus übertragen wird und die Mutter sich den Nießbrauch vorbehält, nicht der Fall.
Die von dir vorgeschlagene Variante, dass die Mutter das Bucheigentum behält und ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes bestellt wird, macht eigentlich wenig Sinn für die Mutter, weil sie so im Grunde auch die wirtschaftliche Befugnisse verliert.
Ich gehe davon aus, dass aktuell kein Pflichteilsverzicht durch die Schwester erfolgen kann/soll, worauf ohnehin kein Anspruch besteht und die Thematik erst im Todesfall relevant wird.
Aber da ohnehin eine notarielle Beurkundung notwendig sein wird, kannst du dich auch gleich beim Notar beraten lassen. So etwas ist dort Alltagsgeschäft.
neulich hatte ich ein raffinierten Schuldner, der wie raus stellte, schon ein paar Titel in seiner Bank
eingetragen hatte von andere Gläubiger, wie zB. Sky, Finanzamt und andere
mein Anwalt sagte mir, wenn er mal was €rben würde , zB. Grund und Boden oder so, könne
man da was fordern , da ging es mal um ein sogenanntes DrittKonto , wo man nicht ran konnte Früher,
aber seit wenige Jahre, auch diese ScheinFirmanKonten begreifbar sind,
die Ganoven habe ich gejagdt, Hilfe über €bayKleinAnzeigen "Hilfe für kleine Arbeiten" da schnelle Geld
für wenig Arbeit die DriiteFrau nach dem DrittenMann am €nde der Geschicht, die MitGeHangene
eine aus der Ukraine , dank neuer Gesetze dürfte sie die Schuld abtragen, in kleine Raten , die
Summe hatte sich verdoppelt, danke noch mal für alle die, die sich gekümmert haben
Gruss
alibaba
PS: €in GuterAnWalt ist GoldWert und das Internet, wo man sich Hilfe einfach pflücken kann
PS: man kann wohl auch schon auf ein Zukünftiges €rbe zugreifen, so hörte ich es mal
da muss man nicht warten und erst die Flasche leer machen, sondern das Pfand klagt man vor
Moin,
ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes bringt nichts, da es erst 10 Jahre eingetragen sein muss (Schenkung).
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten:
1. Die Mutter bekommt ein lebenslanges, nicht übertragbares Wohnrecht + Reallast (Geldrente in Höhe der Miete) in Abt. II und verkauft (!) an den Sohn (ohne Grunderwerbsteuer), durch den Verkauf auch ohne 10-Jahresfrist einer Schenkung + kein Zugriff des Sozialamtes im Falle der Pflegebedürftigkeit (nur auf die Geldrente). Der Kaufpreis kann um das eingetragene Wohnrecht reduziert werden (Berechnung nach Sterbetafel). Was Deine Mutter mit dem Verkaufserlös macht - wer weiß das schon
2. Du lässt Dir eine Brief-Grundschuld eintragen, für die ganze Pflegeleistungen der Vergangenheit, für die lfd. Instandhaltung usw. Im Erbfall wird diese Verbindlichkeit in Abzug gebracht. Muss aber im realistischen Bereich liegen.
Ich würde Fall 1 auf jeden Fall vorziehen!!
Grüße
Goldhut
die Sozen + Grünen werden das noch ändern damit kann man schon rechnen
sie wollen von den UnterTANVolk leben
die wollen sogar die Dosen AUfWerten um 50Cent, für die ObDachLosGeTriebenNebenKöstler
seit Geld nicht mehr AUf Banken wächst
Gruss
alibaba
Wertminderung:Meines Erachtens Angebote über dringend erforderliche Sanierungen. Heizung, Fenster, Dach, gebrochener Estrich...
Das ist in der Tat der Fall. Das Dach wurde vor wenigen Jahren neu gemacht, aber die Heizung ist total veraltet (Ich sage nur Strom-Nachtspeicherheizung ! ....).
Da wir das Haus ja bewohnen sind wir die Heizung bisher nicht angegangen. Zum einen scheuen wir natürlich den Umbau, monatelange Baustelle, Dreck....
In dem Fall wirkt es sicherlich stark wertmindernd. Daher würde ich die Heizung auch weiterhin einfach so belassen.....
Aktuell kündigen reihenweise Gas- und Stromanbieter oder gehen pleite.
Genau das erwarte ich für den Immobilienkreditsektor.
Es ist lange Zeit ruhig und es passiert nix - und dann kommt es mit Wucht.
Hohe Zinsen werden wir nicht sehen?
Abwarten!
Nicht die Zinsen regelt der Markt, sondern den WERT!
Wenn der Wert in den Keller geht - dann können die so viel manipulieren wie die wollen!
Genau das erwarte ich für den Immobilienkreditsektor.
Moin,
warum Kaum von der Öffentlichkeit bemerkt wurden die deutlich erhöhten Kreditvergabeanforderungen. Für Bauträger und Immobilieninvestoren werden deutlich höhere Margen seitens der noch lieferfähigen Banken durchgeholt. Die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen seitens der Bankenaufsicht SREP-Aufschläge usw. führen dazu, dass die Banken das eh schon knappe Eigenkapital logischerweise in die margenstärksten Geschäfte steckt. Dazu gehört auch die Berücksichtigung des Credit VaR, also nichts nur mit "wer den höchsten Zinssatz akzeptiert".
Das Zinsniveau wird allerdings nicht deutlich steigen. Dazu müsste ja die EZB bereit sein und die verschuldeten Staaten sich diesen leisten können
Grüße
Goldhut
Ich plane mir eine eigenbewohnbare Immobilie zuzulegen (ETW), einfach und zweckmäßig, 100.000 Euro +-, örtlich ungebunden.
Die Frage ist vielleicht sehr naiv, aber wo wird man am ehesten fündig? Klar, am besten wären private Kontakte, aber die habe ich nicht.
Internetanzeigen wie Immobilienscout? Gang zur Bank?
Bin leider in diesem Gebiet völlig ahnungslos und freue mich daher über jede ernstgemeinte Hilfe
Du musst dir ein WohnMobil mit Navigation kaufen, klein, flexibel , U100
Gruss
alibaba
Du musst dir ein WohnMobil mit Navigation kaufen, klein, flexibel , U100
Gruss
alibaba
Ja, für die Metropolen gebe ich dir recht, aber Ostdeutschland, Teile NRW usw kriegt man dafür schon etwas. Natürlich kein Luxus, aber darum geht es nicht. Meine Frage ist eine andere…