Deutsche Immobilien kaufen j/n?


  • Die IG Bau fordert eine deutliche Steuersenkung auf die Baukosten von Sozialwohnungen. Der Mehrwertsteuersatz müsse "schnellstmöglich auf sieben Prozent gesenkt" werden
    ...
    Für eine durchschnittliche Sozialwohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche würde die Mehrwertsteuerbefreiung bei den reinen Baukosten eine Reduzierung um 33.000 Euro bedeuten, wie das Pestel-Institut für die IG Bau errechnet hat. Bei einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent betrage die Ersparnis rund 20.000 Euro.


    Moin,


    ich finde, der Staat sollte die angekündigten 100.000 neuen Sozialwohnungen selbst bauen! Ich möchte zuschauen, wie die Speer Geywitz dieses bewältigt 8o Ich lerne gerne dazu. Sämtliche mir bekannten Neubauvorhaben aus meinem Bekannten-u. Freundeskreis sind komplett auf Eis gelegt worden. Es rechnet sich schlicht nicht mehr. Somit fällt der Privatsektor eigentlich für das Bauen der Sozialwohnungen komplett aus.


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • es fliesst alles in den KriegsFond Ukraine und AsylFondZuWanderer , die Preise sind hoch die Not


    ist Gross , ausser bei den WaffenLobbys da herrscht , "goldGräberStimmung"jeder Schuss ein Russ"


    und haben sie auch Falten, bleiben sie immer die Alten, "Jedem das seine" :D


    an der OstFlanke :D dem OstWall :D


    gegen NaturGewalten wurden Kuppel erfunden, damit der Wind das Dach nicht greift :D


    nur gegen die VolksVerBrecher die Kriege wie mit ihre ProPaGanDaMagNeten ins Land saugen,


    aus Profit , wurde noch kein SchutzDach erfunden :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: seitdem die WucherPreisAmpel den AufSchung an die deutschen €ier hat, gibt es in der PreisSteigerung
    kein halten mehr :D das ist der ScholzoMat der das deutsche BürgerWohlStandsGeld verheizt mit seine
    Lakaien :D da würde auch die NullSteuer nichts mehr bringen, der Drops ist gelutscht :D
    für alle Nullen da oben :D NeuWahlen müssen her, damit man die Bude wieder sauber bekommt,
    von den SanktionsPreisWucherTreiber :!: wähl ab was dich kaputt macht :thumbup: :thumbup:

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    :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • ich finde, der Staat sollte die angekündigten 100.000 neuen Sozialwohnungen selbst bauen! Ich möchte zuschauen, wie die Speer Geywitz dieses bewältigt Ich lerne gerne dazu

    bitte nicht, die politische lösung wird serielles bauen(plattenbau) - war alles schoneinmal da...

    Dies irae | Money is made in the DELTA between PERCEPTION and REALITY


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  • Wieso sollte eine "offene" Eigentümergrundschuld abgezogen werden?


    Will nicht sagen, dass das prinzipiell schlecht wär, solche einzutragen.


    Aber im Falle einer Zwangsabgabe werden die sicher nicht abgezogen. Ganz dumm sind die Leute, welche das umzusetzen haben, auch wieder nicht ;)

    Weil Du (im Ernstfall) den ausgestellten Grundschuldbrief (physisch) natürlich an jemand anderen verpfändet hast. Heisst deswegen ja Eigentümer der Grundschuld


    Also, das ist mein letzter Stand ....

  • Moin,


    eine Hypothek ist streng akzessorisch, d.h. an eine bestimmte Forderung gebunden. Eine Grunschuld hingegen ist abstrakt. Am besten eine Briefgrundschuld eintragen lassen. Ist zwar etwas teurer, aber man hält die Forderung quasi physisch in der Hand ;)


    Grüße
    Goldhut


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  • Man kann meines Wissens nicht nur den Brief verpfänden.


    Entweder du gibst den Brief nur woanders in Verwahrung oder die Grundschuld wird mit Briefübergabe abgetreten, dann steht sie aber dem Erwerber zu und ist insoweit Fremdrecht, nur das Grundbuch wäre unrichtig.


    Ich denke, du gehst eher in Richtung Inhabergrundschuld?

  • Ich hatte echt nichts dazu gefunden.....war da nicht mal ein Spezialfaden mit Bembel.


    cu DL...2 Szenarien Schuld gegenüber Bank..ein normaler Hypokredit....wie wird das gerechnet


    Und dann eine Grundschuld als Brief oder Inhaber...die im Kreis des Clans zirkuliert......weil dann wollen sie ja an die ran.

  • Wenn ihr die Immobilie behalten wollt, egal ob ihr sie noch bezahlen könnt, benötigt ihr was in Abteilung II des Grundbuches. Idealer Weise ein Wohnrecht, verknüpft mit einem Pflegerecht für euch.


    Wenn Zwangseintragungen für Geldzahlungen kommen, werden die immer in der III eingetragen und das Gesetz wird wohl sagen, dort erstrangig.


    Habt ihr vorher was in der II, denke ich, dass wird nicht angefasst, führt aber zur Unverwertbarkeit der Immobilie.
    Weitere Ideen und Vorschläge für Abteilung II gern gesucht.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • wollt ich schon ewig machen, aber bevor es hier wieder ausartet und dann auf nimmer wieder sehen verschwindet (dank an die datenbank genies der raktenforensoftware), habe ich HIER jetzt mal einen passenden fred zum thema immo vor zugriff schützen aufgemacht, in der hoffnung, dass nun dort alle relevanten infos und gedanken konzentriert werden, da das thema ja einige betrifft und dafür zu wichtig als auch kostspielig ist bzw werden wird.

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Wenn ihr die Immobilie behalten wollt, egal ob ihr sie noch bezahlen könnt, benötigt ihr was in Abteilung II des Grundbuches. Idealer Weise ein Wohnrecht, verknüpft mit einem Pflegerecht für euch.


    Wenn Zwangseintragungen für Geldzahlungen kommen, werden die immer in der III eingetragen und das Gesetz wird wohl sagen, dort erstrangig.


    Habt ihr vorher was in der II, denke ich, dass wird nicht angefasst, führt aber zur Unverwertbarkeit der Immobilie.
    Weitere Ideen und Vorschläge für Abteilung II gern gesucht.

    Moin,


    eine mögliche erstrangige Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit oder einer Reallast in Abteilung II bedingt eine komplett lastenfreie Abt. III. Das haben die wenigsten. Einen Vorrang räumen die Gläubiger der Abt. III nicht ein. Nur einmal zur Info: Die Rechte der Abt. II und III ordnen sich rangmäßig nach dem Zeitpunkt ihrer Eintragung ein. Eine Grundschuld ist zwar nicht akzessorisch, aber durch eine Grundschuldzweckerklärung an den Kredit gebunden. Eine Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld, wenn das Darlehen zurück gezahlt wurde. Dann ist die vollständige Rückgewährlage eingetreten.
    In Abtl. II kannst Du Dir alles Mögliche ausdenken: Vom Tierhalteverbot bis hin zu einer Reallast (6 Zentner Kartoffeln pro Jahr oder die Zahlung von 6 Unzen Gold)


    Grüße
    Goldhut


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  • Eine Grundschuld wird zur Eigentümergrundschuld, wenn das Darlehen zurück gezahlt wurde. Dann ist die vollständige Rückgewährlage eingetreten.

    M.W. wird die Grundschuld nicht automatisch zur Eigentümergrundschuld (das wäre nur bei einer Hypothek so, da diese - wie du geschrieben hast - akzessorisch ist).


    Mit der Darlehensrückzahlung "verliert" die Zweckerklärung allerdings ihre Wirkung (je nach Sicherungszweck), sa dass der Gläubiger keine Rechte mehr aus der Grundschuld geltend machen kann. Er muss die Grundschuld zurückgewähren. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:


    - Löschung
    - Abtretung an einen anderen Gläubiger oder an den Eigentümer (dann Eigentümergrundschuld)
    - Verzicht (mit dessen Eintrag wird die Grundschuld dann auch zur Eigentümergrundschuld)

  • Moin,


    klar muss man sich bei Eintritt der Rückgewährlage eine Löschungsbewilligung vom ehemaligen Gläubiger besorgen ;) Übrigens gibt es noch das Risikobegrenzungsgesetz, welches den Weiterverkauf ohne Zustimmung des Darlehensnehmers unterbindet. Der Kreditkäufer ist stets an die ursprüngliche Sicherungsabrede gebunden. Diese schützt den Kreditnehmer davor, dass der neue Gläubiger eine Zwangsvollstreckung ohne Rücksicht auf den Kreditvertrag betreibt.


    Grüße
    Goldhut


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  • Ich hab da auch mal ne Frage an die Experten.


    Immobilie ist abbezahlt, also Schuldenfrei.
    Grundschuld noch nicht gelöscht.
    Nun kommt die Bank und möchte aufgrund geänderten Geschäftsbedingungen einseitig das Girokonto kündigen, da ich die neuen Bedingungen nicht akzeptieren will.
    Verwahrentgelt, Negativzinsen ab 25000 T€uronen usw. Denen fällt ja immer etwas Neues ein.


    Kommen die Bankster irgendwie noch dann an einen ran.
    Ich hätte nämlich gern das die mir einseitig kündigen. Ich hole dann meine Kohle in bar ab und gebe keine Auskunft über die neue Bankverbindung. Irgendjemand etwas bekannt, wie sich das verhält?


    WBT

  • Wie geschrieben, kann in Abt II eine ganze Menge gemacht werden. Am besten Vertraute (Familie, o.ä.) suchen, und diese begünstigen mit Niesbrauch, Vorkaufsrechten, Wegerechten, o.ä. Parallel einen schuldrechtlichen Vertrag schließen, dass der Begünstigte einer Löschung des jeweiliges Rechtes aus dem Grundbuch gg. Zahlung von x EUR zuzustimmen hat. Diese Verträge dann ganz unten in den Tresor legen und schlafen lassen. Sie haben den Zweck, dass man das Grundbuch auch wieder bereinigen kann, wenn auch mit einigem gerichtlichen Aufwand, im Fall der Fälle.


    Aber: The grande Probleme ist ja neben der dinglichen Sicherung des Staates die Zwangsverschuldung. Unabhängig von der Sicherung durch die Immo, egal ob diese dann Wirksamkeit entfaltet, weil man es schlau strukturiert hat, ist man zu Zahlung verpflichtet. wenn man dieser nicht nachkommt, wird ins Vermögen vollstreckt werden. Damit der Schutz wirksam funktioniert, dürfte man außer der Immobilie dann eigentlich gar nichts anderes mehr haben...


    Es kann natürlich sein, dass schon bei der Ermittlugn einer ‚Zwangshypothek‘ der Wert dinglicher Rechte aus Abt II bei der Bewertung in Abzug gebracht werden... Dann hätte es wieder seinen Sinn.

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