Deutsche Immobilien kaufen j/n?

  • Mein Vater hatte ein Grundstück (letztes Grundstück in einer Sackgasse, davor und gegenüber jeweils 1 EFH Bj. ca.1970) als Bauland von der Gemeinde gekauft und wollte erst 2 Jahre nach Kauf bauen. Da war es dann wieder in Grünland (ca.1€/m^2) umgewidmet worden...

  • ...und ab heute Finger weg von Würstchen

    ...weil darin möglicherweise Spritzen enthalten sein könnten? Ja Danke, beides mochte ich nicht.


    Danke an alle für die unterschiedlichen Einschätzungen und Meinungen zu meiner Ausgangsfrage wegen des Wochenendgrundstücks und der "unkonventionellen" Finanzierung.


    Ich werde jetzt mal "konventionell" anfragen: Also Fiat für nix Versprechen, Sicherheit, außer Grundschuld - Grundstück sollte doch reichen oder?


    Edith sagt: Kehrwoch! Mit d Mülltonn feicht auswische, des Mülltonn-Heisle au, ond wend moinsch, daß` d ferdig bisch, komm i gugge! Wenns net sauber isch, fangsch du Grasdackel, noi du Halbdackel .... schwäbisch tourette...und so ähnlich...

    Das gibts bestimmt auch auf brandenburgisch...

    Ob ich mir das antun will? Weiß noch nicht so recht.


    Vergleiche werden folgen,

    fracti forscht jetzt mal wieder.


    Wie das endet, wissen die Grabbelkistenleser...

    beste Grüße in die Runde und ahoi, f

    Lachen soll gesund sein - in der Tat, es fiel mir lange schwer -
    Ich probierte es aber trotzdem. Selbst, ständig und immer wieder.
    Es gelingt mir zusehends öfter, neuerdings sogar über mich selber.

    2 Mal editiert, zuletzt von fractalius ()

  • Ich weiß jetzt nicht, ob darüber schon geschrieben wurde. Die Spekulationssteuer ist hier ja bekannt. Aber heute wurde mir folgendes erzählt: Ein Arbeitskollege hat eine Eigentumswohnung mehrere Jahre selbst bewohnt. Vor 4 Jahren starb sein Vater und er zog mit seiner Frau zu seiner Mutter, damit diese auf ihre letzten Tage hin nicht alleine ist. Die Eigentumswohnung vermietet er seit dem. Jetzt möchte er sie verkaufen, denn die 10 Jahre seit dem Erwerb sind abgelaufen und da kommt das Amt und sagt: nee is nicht... 10 Jahre nach Beginn der Vermietung gelten ab jetzt. Und so muß er weitere 6 Jahre warten. Weiß nicht, ob das hier bekannt ist.

    Bekannt halt für Insider.

    Andere kurz den Steuerberater fragen, dann ist man auf der sicheren Seite.

    Verkaufen kann er ja, muss halt den Gewinn versteuern (ev. gibts da auch "Möglichkeiten").

    Auch das könnte man mit einem guten Steuerberater abstimmen.

    Denn fast jeder Fall ist irgendwie anders.....


    Z

  • Steht das irgendwo eindeutig und gerichtsfest geschrieben?

    Natürlich. §23 EStG.

    Bei Eigennutzung hätten sie es schon nach drei Jahren verklingeln können.

    Wobei sich der Zeitraum der Eigenutzung nicht auf volle drei Jahre erstrecken muss, sondern nur über drei Kalenderjahre. Z.B. Dezember 2023 bis Januar 2025.

    Allerdings ist das dem unersättlichen Raubstaat schon lange ein Dorn im Auge und der Satrap im Amt hat schon mal in vorauseilendem Gehorsam die Hacken zusammengeknallt.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

    Einmal editiert, zuletzt von taheth ()

  • Nach welcher Richtlinie und nach welcher Verordnung läßt Du denn untersuchen? Und was kostet das? Ich denke das wäre eine hilfreiche Information für jene Foristen, die mit dem Gedanken spielen, Grundstücke in D zu erwerben. Je nach Grundstücksgröße, ob Acker oder Baugrund, sind ja unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten bzw. möglich. Wie gehst Du dabei vor?

    Mancher ertrinkt lieber, als daß er um Hilfe ruft. (Wilhelm Busch/Spricker)

    "In jeder Organisation gibt es eine Person, die Bescheid weiss. Diese Person muss entdeckt und gefeuert werden, sonst kann die Organisation nicht funktionieren."

    Cyril Northcote Parkinson

  • BaFin

    BaFin senkt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien und behält antizyklischen Kapitalpuffer bei

    30.04.2025


    Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken. Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.


    [...] Aufgrund handels- und geopolitischer Spannungen, der aktuellen konjunkturellen Schwäche und struktureller Veränderungen in einzelnen Sektoren der deutschen Wirtschaft bestehen aber erhöhte Unsicherheiten. Diese Entwicklungen haben das Potenzial, den noch recht robusten Arbeitsmarkt zu belasten, so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte. [...]

    Das derzeit im Bankensystem gebundene Kapital wird sich durch die Absenkung des Systemrisikopuffers von 2 auf 1 Prozent um etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro verringern. [...]

  • Nach welcher Richtlinie und nach welcher Verordnung läßt Du denn untersuchen? Und was kostet das? Ich denke das wäre eine hilfreiche Information für jene Foristen, die mit dem Gedanken spielen, Grundstücke in D zu erwerben. Je nach Grundstücksgröße, ob Acker oder Baugrund, sind ja unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten bzw. möglich. Wie gehst Du dabei vor?

    Moin,


    das braucht nicht einmal kompliziert sein. Ich lasse via Bohrung (Holgestänge) Mischproben bis in 4 Meter Tiefe entnehmen. Diese lasse ich dann auf LHKW, BTEX, PAK, PCB, Dioxine, Kohlenwasserstoffe untersuchen. Habe einmal einen Kaufvertrag platzen lassen (es hatte sich herausgestellt, dass auf dem Grundstück früher eine Schmiede betrieben wurde). Die Untersuchung kostet mich zwischen 900-1200 Euro.


    Grüße

    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • GoldSchmiede :hae: [smilie_happy] 8o


    WünschelRute mit WünschRuteMädel [smilie_happy] so macht das Patrone


    im blauen KaKaDu [smilie_happy]


    Morgen brennt in Berlin die Luft, das Wochen€nde wird heiss,


    die AntiFa hat schon Zeichen ausgesendet , böses Berlin [smilie_happy]


    Gruss

    alibaba [smilie_happy]

    PS: mal sehen ob es wieder kommt, wie im Krieg <X

    "Berlin in Flammen" durch €dioten€xperten und ZuckerMuttiPartys =O

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder "


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat "


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst"

    NaziKriegsDeutschland = N€IN DANKE KANZLERREGIERUHNG :!:

    KRIEG IST AUS = ASYLANTEN MÜSSEN NACH HAUS :!:

  • Hm, die Probenahme mittels Drehbohranlage ist mir fremd, jedenfalls wird sie nicht in den derzeit geltenden Richtlinien erwähnt, aber gut, kann sein, daß man damit durchkommt. Und das Preisniveau kann auch nicht stimmen. An- und Abfahrt der Drehbohranlage, Durchführung der Arbeiten auf dem Grundstück, Herstellung der Einzel und Mischproben, Erstellung des Probenahmeprotokolls, Übergabe der Proben an das Labor, Analytik und Erstellung des Analyseberichts, ist zu diesem Preis nicht zu machen. Die Kosten die in unserem Betrieb liegen, und wir haben Sonderkonditionen, sind mehr als doppelt so hoch.

    Alleine die Untersuchung auf Schadstoffe bringt einen nicht wirklich weiter, denn die sind ohnehin so ziemlich überall vorhanden. Ausschlaggebend sind die Grenzwerte und die Klassifikationen, in welche die Homogenbereiche eingeordnet werden. Was sagen da die Analysen, in Bezug auf die Belastungsklassen, auf Deinen Grundstücken aus?

    Wenn man ein kleines EFH unterkellern will, fallen da sehr schnell 100m³ Aushub oder mehr an. Falls dieser Aushub abgefahren werden muß, benötigst Du mindestens 16 Einzelproben und 4 Mischproben. Dafür reicht eine Bohrung definitiv nicht aus.

    Mancher ertrinkt lieber, als daß er um Hilfe ruft. (Wilhelm Busch/Spricker)

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    Cyril Northcote Parkinson

  • Moin,


    dann untersuche mal Deine Grundstücke weiter nach „geltenden“ Richtlinien [smilie_happy] Logischerweise kommst Du da dann nicht mit einem Tausender hin. Wo habe ich geschrieben, dass ich eine einzige Bohrung vornehmen lasse? Mehrere Bohrungen und daraus eine Mischprobe. Findet man dort etwas, reicht mir das als Käufer aus, um vom Kauf Abstand zu nehmen. Zu guter letzt noch ein Hinweis: Ich lasse u.a. regelmäßig meine landwirtschaftlichen Flächen untersuchen und zahle grundsätzlich die von mir angegebenen Preise- also hast Du scheixx Sonderkonditionen! Unterstelle mir bitte nicht, ich würde die Unwahrheit schreiben. das mag ich nicht. Noch weniger, erst scheinheilig den Unwissenden zu spielen, Fragen zu stellen und dann den Profi raushängen zu lassen.


    Grüße

    Goldhut


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  • Weiß jetzt nicht in wie weit das mit Euren Bohrerfahrungen vergleichbar ist, gebe aber trotzdem meinen Senf dazu.


    Ich habe vor wenigen Jahren auf einem Baugrundstück von einer Fachfirma drei Bohrungen inkl Bodenanalyse und Gutachten durchführen lassen müssen zur Vorlage bei der Kreisbehörde. Zwei RKS (Rammkernsondierungen) und eine DPH (Rammsondierung mit der schwerer Rammsonde), alles nach DIN und bis acht Meter Tiefe.... Gesamtkosten 950 EUR.


    Insgesamt wurden 36 Einzelproben, 9 Mischproben und 4 Sonderproben entnommen, und nach grob 50 Punkte analysiert (habs jetzt nicht gezählt, Gutachten ist über 10 Seiten lang inkl. langer Tabelle)


    War für einen 100m2 Keller und 500m3 Aushub ausreichend.

  • Seit 01.08.2023 gilt die PN98 für die Untersuchung von Böden. Seit dem haben sich die Anforderungen für die Entsorgung bzw. den Transport von Böden verschärft. "Vor wenigen Jahren" bedeutet für mich, daß die angewandte Methode nicht mehr gültig ist. Damals konnte man nach dem s.g. Dillmann-Erlaß, nach VwV-Boden oder nach Deponieverordnung analysieren lassen. daher fragte ich, nach welcher Verordnung analysiert wurde, das sollte bei einem seriösen Gutachter oder Institut zumindest auf der Rechnung, dem Analysebericht oder dem Probenehmaprotokoll zu erkennen sein. Denn ohne das ist es ausgeschlossen, Bodenaushub von a nach b zu transportieren, zumindest nicht auf legalem Weg, dafür gebe ich Euch Brief und Siegel.

    Wenn man ein Grundstück ohne Verdachtsmomente untersuchen läßt, wird sich der Aufwand in Grenzen halten, befindet man sich aber z.B. innerhalb eines Gebiets, welches vorher schon genutzt wurde oder in einem Schwemmfächer, kann es schnell zu Nachbeprobungen kommen, weil jede Annahmestelle für Erdaushub andere Annahmekriterien hat.

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    Cyril Northcote Parkinson

  • Seit 01.08.2023 gilt die PN98 für die Untersuchung von Böden. Seit dem haben sich die Anforderungen für die Entsorgung bzw. den Transport von Böden verschärft. ...

    Das dürfte Goldhut egal sein:

    Ihm geht es darum, VOR einem möglichen Kauf mögliche Altlasten zu erkennen...


    (so dass die potentiellen NACHkaufprobleme ein anderer weniger vorsichtiger Käufer haben möge)

  • Die Untersuchungen waren zwar noch vor dem 01.08.2023, ich habe aber nochmal in die Unterlagen geschaut.

    Neben vielen aufgeführten DIN und ISO Angaben in den Ausführungen und Ergebnistabellen steht fett auf der ersten Seite oben drüber, dass "gemäß LAGA PN 98" die Untersuchungen durchgeführt wurden.

    In den Unterlagen habe ich zufällig auch noch ein damaliges Gegenangebot einer anderen Firma gefunden, die für ein vergleichbares Angebot einen rund 30%ig höheren Preis aufgerufen hatte.

  • Die neue Regierung will die Grunderwerbssteuer mit Freibeträgen für erstkaufwr einer eigengenutzten Immo senken. Habe ich in einem yt gehört

    Moin,


    dadurch wird keine einzige Immobilie mehr gekauft [smilie_happy] Die senken vielleicht um 2% ab und wenn dann die 3-4 TEUR weniger Aufwand plötzlich die Finanzierung möglich machen sollen, dann lieber die Finger davon lassen. Das endet meistens mit dem Aushang des eigenen Namens im Bekanntmachungskasten des Amtsgerichtes ;)


    Grüße

    Goldhut


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  • Ein käufer kann sich die Steuer sparen, das sind bei einer 300k immobilie 15k euro.finde das top.

    Moin,


    bei einem kompletten Entfall kann man von einem Mitnahmeeffekt sprechen, mehr nicht. Mindestens die Hälfte bekommt der Verkäufer, die im Bewusstsein dieser Subvention den Kaufpreis ein bisschen höher schraubt [smilie_happy]


    Grüße

    Goldhut


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  • Das dürfte Goldhut egal sein:

    Ihm geht es darum, VOR einem möglichen Kauf mögliche Altlasten zu erkennen...


    (so dass die potentiellen NACHkaufprobleme ein anderer weniger vorsichtiger Käufer haben möge)

    Dem Häuslebauer aber nicht, bei dem der Erdaushub anfällt und außerdem sind die Analysen nur 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muß neu beprobt werden, falls wieder Boden abgefahren werden muß. Es könnte ja sein, daß das Material in der Zwischenzeit belastet wurde.

    Die Untersuchungen waren zwar noch vor dem 01.08.2023, ich habe aber nochmal in die Unterlagen geschaut.

    Neben vielen aufgeführten DIN und ISO Angaben in den Ausführungen und Ergebnistabellen steht fett auf der ersten Seite oben drüber, dass "gemäß LAGA PN 98" die Untersuchungen durchgeführt wurden.

    In den Unterlagen habe ich zufällig auch noch ein damaliges Gegenangebot einer anderen Firma gefunden, die für ein vergleichbares Angebot einen rund 30%ig höheren Preis aufgerufen hatte.

    Dann kann man Dir zu Deinem Deal nur gratulieren. Dein AN hat vorausschauend und pragmatisch gedacht und Dir dabei verholfen, ein Dokument zu erhalten, mit dem Du etwas anfangen kannst. Ich denke mal, es ist ganz unbürokratisch abgelaufen. Nachdem Du ihm den Auftrag erteilt hast, kam er, machte die Probenahme und ist dann wieder gegangen. Nichts spektakuläres, habe ich Recht? Das ist lobenswert und er ist ein Samariter. Du hast das gewünschte Dokument und er hat eine schnelle Mark verdient, win-win.

    Es gibt aber auch jede Menge Arschlöcher, mit denen man es zu tun haben kann, habe ich selbst oft genug erlebt, die auf die vorschriftsmäßige Probenahme bestehen und da gehört dazu:


    -Die Probenahme erfolgt in einem keimfreien Schutzanzug, um Verunreinigungen an dem beprobten Material zu vermeiden

    -Die Eimer, die zur Probenahme verwendet wurden, müssen danach entsorgt werden.

    -Die Probenahmegeräte müssen nach der Probennahme sorgfältig gereinigt und, falls nötig, desinfiziert werden.

    -Die Entnahme von Teilen, die möglicherweise flüchtige Stoffe enthalten, müssen in extra dafür vorgesehene Behältnisse mit den entsprechenden chemischen Substanzen eingebracht und konserviert werden.

    Das wiederum bedingt, daß

    -es sich bei den chemischen Konservierungsstoffen um Gefahrgüter handelt, die wiederum nur von Personen transportiert werden dürfen, die über die Genehmigung zum Transport von Gefahrgütern verfügen.

    -Das Fahrzeug, welches zum Transport dieser Gefahrgüter verwendet wird, muß über die entsprechende Genehmigung und Kennzeichnung verfügen.

    und noch vieles mehr.

    Ihr seht, man befindet sich im Bereich der Gerichtsmedizin. Es gibt Typen, die machen sich einen Spaß daraus, das bis zum Ende durch zu exerzieren.


    Das kann passieren, wenn man auf ein öffentliches Aushublager angewiesen ist, das nur einen Gutachter akzeptiert, der im Sinne der öffentlichen Hand arbeitet.


    Ich heiße das Ganze nicht für gut, ganz im Gegenteil, es treibt viele Häuslebauer und Bauunternehmen zur Weißglut und stört nur die Bauprozesse.


    Ich weiße nur darauf hin, daß man solche Schikanen auf dem Schirm haben sollte. Wenn es ohne Probleme abläuft, um so besser, falls nicht, wird man sich an meine Worte erinnern.



    Mancher ertrinkt lieber, als daß er um Hilfe ruft. (Wilhelm Busch/Spricker)

    "In jeder Organisation gibt es eine Person, die Bescheid weiss. Diese Person muss entdeckt und gefeuert werden, sonst kann die Organisation nicht funktionieren."

    Cyril Northcote Parkinson

    Einmal editiert, zuletzt von Beowulf ()

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