...und dazu kommt 3. das MARGIN CALL-Risiko!
Gilt nicht für Verbraucherkredite. Wurde hier mehrfach wiederlegt.
12. Juli 2026, 21:02
...und dazu kommt 3. das MARGIN CALL-Risiko!
Gilt nicht für Verbraucherkredite. Wurde hier mehrfach wiederlegt.
Was ist die Alternative, denn mieten ist inzwischen sauteuer. Mehr als der Staat bisher dem Eigentümer genommen hat, nur zur Info!
Daher sollte man sich eher im Ausland umsehen, nur zur Info!
Was hier nicht begriffen wird. In
Und während der paar Jahre?
Unter der hoffentlich nicht einstürzenden Brücke campieren und aus dem Koffer (oder Kofferraum) leben?
Mieten, Pachten, flexibel sein und ab heute Finger weg von Würstchen
Es gibt wunderschöne Immobilien in Deutschland. Ich würde mich garantiert auch damit befassen, wenn dieser „Staat“ nicht wäre und die Ereignisse der Vergangenheit:
„1952 wurde ein Lastenausgleich in der noch jungen Bundesrepublik beschlossen – eine Umverteilung des Kapitals von der Bevölkerung auf den Staat. Um die Folgen des Krieges zu finanzieren, wurden Immobilienbesitzer mit einer Abgabe von 50 Prozent des Wertes ihrer Immobilien belegt – einer Zwangshypothek.„
Um die Folgen des Krieges zu finanzieren, wurden Immobilienbesitzer mit einer Abgabe von 50 Prozent des Wertes ihrer Immobilien belegt
Ob das heute noch reicht?
Kriege werden auch nicht billiger. ![]()
Ich weiß jetzt nicht, ob darüber schon geschrieben wurde. Die Spekulationssteuer ist hier ja bekannt. Aber heute wurde mir folgendes erzählt: Ein Arbeitskollege hat eine Eigentumswohnung mehrere Jahre selbst bewohnt. Vor 4 Jahren starb sein Vater und er zog mit seiner Frau zu seiner Mutter, damit diese auf ihre letzten Tage hin nicht alleine ist. Die Eigentumswohnung vermietet er seit dem. Jetzt möchte er sie verkaufen, denn die 10 Jahre seit dem Erwerb sind abgelaufen und da kommt das Amt und sagt: nee is nicht... 10 Jahre nach Beginn der Vermietung gelten ab jetzt. Und so muß er weitere 6 Jahre warten. Weiß nicht, ob das hier bekannt ist.
Die wollen ihn verarschen. Die Frist beginnt mit dem Erwerb.
Die Häuslebauer verklagen jetzt die Stadt, weil diese ihnen belasteten Baugrund verkauft hat und sie nun auf den Entsorgungskosten sitzen bleiben. Die Aussichten auf Erfolg dürften bei 0 liegen.
Moin,
Anfänger
Wenn man sich auf die Aussagen von jemanden verlässt, ist man verlassen. Habe noch nie ein einziges Flurstück gekauft, ohne es beproben zu lassen. Ich mag keine Überraschungen.
Grüße
Goldhut
Und dennoch ist es hinterhältig und ein Verstoß gegen die guten Sitten und Anstand. Normalerweise wird der Kunde in D in jeder Hinsicht geschützt, nur nicht, wenn es um den Erwerb aus Staatshänden geht.
Die wollen ihn verarschen. Die Frist beginnt mit dem Erwerb.
Steht das irgendwo eindeutig und gerichtsfest geschrieben?
Mein Vater hatte ein Grundstück (letztes Grundstück in einer Sackgasse, davor und gegenüber jeweils 1 EFH Bj. ca.1970) als Bauland von der Gemeinde gekauft und wollte erst 2 Jahre nach Kauf bauen. Da war es dann wieder in Grünland (ca.1€/m^2) umgewidmet worden...
Steht das irgendwo eindeutig und gerichtsfest geschrieben
Paragraph 23 EStG
...und ab heute Finger weg von Würstchen
...weil darin möglicherweise Spritzen enthalten sein könnten? Ja Danke, beides mochte ich nicht.
Danke an alle für die unterschiedlichen Einschätzungen und Meinungen zu meiner Ausgangsfrage wegen des Wochenendgrundstücks und der "unkonventionellen" Finanzierung.
Ich werde jetzt mal "konventionell" anfragen: Also Fiat für nix Versprechen, Sicherheit, außer Grundschuld - Grundstück sollte doch reichen oder?
Edith sagt: Kehrwoch! Mit d Mülltonn feicht auswische, des Mülltonn-Heisle au, ond wend moinsch, daß` d ferdig bisch, komm i gugge! Wenns net sauber isch, fangsch du Grasdackel, noi du Halbdackel .... schwäbisch tourette...und so ähnlich...
Das gibts bestimmt auch auf brandenburgisch...
Ob ich mir das antun will? Weiß noch nicht so recht.
Vergleiche werden folgen,
fracti forscht jetzt mal wieder.
Wie das endet, wissen die Grabbelkistenleser...
beste Grüße in die Runde und ahoi, f
Ich weiß jetzt nicht, ob darüber schon geschrieben wurde. Die Spekulationssteuer ist hier ja bekannt. Aber heute wurde mir folgendes erzählt: Ein Arbeitskollege hat eine Eigentumswohnung mehrere Jahre selbst bewohnt. Vor 4 Jahren starb sein Vater und er zog mit seiner Frau zu seiner Mutter, damit diese auf ihre letzten Tage hin nicht alleine ist. Die Eigentumswohnung vermietet er seit dem. Jetzt möchte er sie verkaufen, denn die 10 Jahre seit dem Erwerb sind abgelaufen und da kommt das Amt und sagt: nee is nicht... 10 Jahre nach Beginn der Vermietung gelten ab jetzt. Und so muß er weitere 6 Jahre warten. Weiß nicht, ob das hier bekannt ist.
Bekannt halt für Insider.
Andere kurz den Steuerberater fragen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Verkaufen kann er ja, muss halt den Gewinn versteuern (ev. gibts da auch "Möglichkeiten").
Auch das könnte man mit einem guten Steuerberater abstimmen.
Denn fast jeder Fall ist irgendwie anders.....
Z
Steht das irgendwo eindeutig und gerichtsfest geschrieben?
Natürlich. §23 EStG.
Bei Eigennutzung hätten sie es schon nach drei Jahren verklingeln können.
Wobei sich der Zeitraum der Eigenutzung nicht auf volle drei Jahre erstrecken muss, sondern nur über drei Kalenderjahre. Z.B. Dezember 2023 bis Januar 2025.
Allerdings ist das dem unersättlichen Raubstaat schon lange ein Dorn im Auge und der Satrap im Amt hat schon mal in vorauseilendem Gehorsam die Hacken zusammengeknallt.
Alles anzeigenMoin,
Anfänger
Wenn man sich auf die Aussagen von jemanden verlässt, ist man verlassen. Habe noch nie ein einziges Flurstück gekauft, ohne es beproben zu lassen. Ich mag keine Überraschungen.
Grüße
Goldhut
Nach welcher Richtlinie und nach welcher Verordnung läßt Du denn untersuchen? Und was kostet das? Ich denke das wäre eine hilfreiche Information für jene Foristen, die mit dem Gedanken spielen, Grundstücke in D zu erwerben. Je nach Grundstücksgröße, ob Acker oder Baugrund, sind ja unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten bzw. möglich. Wie gehst Du dabei vor?
Alles anzeigenBeitragRE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?[…]
Zwei Wochen, nach dem der BaFin-Hammer kam, kommt die erste Reaktion aus der Branche ...
Der "Bundesverband deutscher Banken" hat auf seiner Webseite eine Stellungnahme der "Deutsche Kreditwirtschaft" zu der Allgemeinverfügung bezüglich den erhöhten Kappitalpuffern seitens der BaFin veröffentlicht.
Die Aussagen hinsichtlich des 2%igen sektoralen Puffers für Wohnimmobilienkredite sind ...
1.) Die Kalkulation der bisher schon ausgereichten Wohnimmobilienfinanzierungen kann die nachträgliche…BeitragRE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?[…]
Die BaFin hat nun gestern die Allgemeinverfügung zu dem Thema veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Allgemeinverfügung zur Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers nach § 10d KWGBeitragRE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?EU-Experten halten deutschen Immobilienmarkt für teilweise überbewertet
Deutschland sollte laut EU-Risikorat mehr gegen die vielerorts stark steigenden Immobilienpreise tun. Bei der Kreditvergabe müsse der Gegenwert von Haus oder Wohnung eine stärkere und verbindliche Rolle spielen.
[...]
Angesichts der Gefahr von Überbewertungen am Immobilienmarkt empfiehlt der Risikorat der EU strengere Vorschriften. Es gebe einen Anstieg der Häuserpreise auf breiter Front – sowohl in Städten als auch in…BeitragRE: Deutsche Immobilien kaufen j/n?[…]
Jetzt geht's los ...
30.03.2022 | Geschäftszeichen IFS 3-QA 2103-2022/0001
BaFin: Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken nach § 10e KWG
Nach § 10e Absatz 1 KWG wird ein Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von zwei Prozent für Wohnimmobilienfinanzierungen angeordnet.
1. Mit Wirkung zum 1. April 2022 ordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend: „Bundesanstalt“) gemäß § 10e Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG)…
BaFin hatte für Banken Anfang 2022 einen sektoraler Systemrisikopuffer von 2% für Wohnimmobilienfinanzierungen und einen zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75% eingeführt. Weitere Info-Posts dazu von damals in den obigen Links.
Nun hat vor einigen Tagen die BaFin eine neue Meldung dazu veröffentlicht ...
Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert
Die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt diesen Beschluss.
Grundlage dieser Entscheidung war eine Prüfung der BaFin, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Die indikatorenbasierte Analyse zeigte, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch sind. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.
Das Ergebnis: Das Verlustpotenzial im Bankensektor hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert. Der zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest bestätigte dies.
Die BaFin hatte am 1. April 2022 den Systemrisikopuffer mit einer Allgemeinverfügung angeordnet, um den zunehmenden Risiken am Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen.
Gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) muss die BaFin den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.
BaFin
BaFin senkt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien und behält antizyklischen Kapitalpuffer bei
30.04.2025
Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken. Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.
[...] Aufgrund handels- und geopolitischer Spannungen, der aktuellen konjunkturellen Schwäche und struktureller Veränderungen in einzelnen Sektoren der deutschen Wirtschaft bestehen aber erhöhte Unsicherheiten. Diese Entwicklungen haben das Potenzial, den noch recht robusten Arbeitsmarkt zu belasten, so dass die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Wohnimmobilienkrediten steigen könnte. [...]
Das derzeit im Bankensystem gebundene Kapital wird sich durch die Absenkung des Systemrisikopuffers von 2 auf 1 Prozent um etwa 2 bis 2,5 Milliarden Euro verringern. [...]
Nach welcher Richtlinie und nach welcher Verordnung läßt Du denn untersuchen? Und was kostet das? Ich denke das wäre eine hilfreiche Information für jene Foristen, die mit dem Gedanken spielen, Grundstücke in D zu erwerben. Je nach Grundstücksgröße, ob Acker oder Baugrund, sind ja unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten bzw. möglich. Wie gehst Du dabei vor?
Moin,
das braucht nicht einmal kompliziert sein. Ich lasse via Bohrung (Holgestänge) Mischproben bis in 4 Meter Tiefe entnehmen. Diese lasse ich dann auf LHKW, BTEX, PAK, PCB, Dioxine, Kohlenwasserstoffe untersuchen. Habe einmal einen Kaufvertrag platzen lassen (es hatte sich herausgestellt, dass auf dem Grundstück früher eine Schmiede betrieben wurde). Die Untersuchung kostet mich zwischen 900-1200 Euro.
Grüße
Goldhut
GoldSchmiede
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WünschelRute mit WünschRuteMädel
so macht das Patrone
im blauen KaKaDu ![]()
Morgen brennt in Berlin die Luft, das Wochen€nde wird heiss,
die AntiFa hat schon Zeichen ausgesendet , böses Berlin ![]()
Gruss
alibaba ![]()
PS: mal sehen ob es wieder kommt, wie im Krieg ![]()
"Berlin in Flammen" durch €dioten€xperten und ZuckerMuttiPartys ![]()
Alles anzeigenMoin,
das braucht nicht einmal kompliziert sein. Ich lasse via Bohrung (Holgestänge) Mischproben bis in 4 Meter Tiefe entnehmen. Diese lasse ich dann auf LHKW, BTEX, PAK, PCB, Dioxine, Kohlenwasserstoffe untersuchen. Habe einmal einen Kaufvertrag platzen lassen (es hatte sich herausgestellt, dass auf dem Grundstück früher eine Schmiede betrieben wurde). Die Untersuchung kostet mich zwischen 900-1200 Euro.
Grüße
Goldhut
Hm, die Probenahme mittels Drehbohranlage ist mir fremd, jedenfalls wird sie nicht in den derzeit geltenden Richtlinien erwähnt, aber gut, kann sein, daß man damit durchkommt. Und das Preisniveau kann auch nicht stimmen. An- und Abfahrt der Drehbohranlage, Durchführung der Arbeiten auf dem Grundstück, Herstellung der Einzel und Mischproben, Erstellung des Probenahmeprotokolls, Übergabe der Proben an das Labor, Analytik und Erstellung des Analyseberichts, ist zu diesem Preis nicht zu machen. Die Kosten die in unserem Betrieb liegen, und wir haben Sonderkonditionen, sind mehr als doppelt so hoch.
Alleine die Untersuchung auf Schadstoffe bringt einen nicht wirklich weiter, denn die sind ohnehin so ziemlich überall vorhanden. Ausschlaggebend sind die Grenzwerte und die Klassifikationen, in welche die Homogenbereiche eingeordnet werden. Was sagen da die Analysen, in Bezug auf die Belastungsklassen, auf Deinen Grundstücken aus?
Wenn man ein kleines EFH unterkellern will, fallen da sehr schnell 100m³ Aushub oder mehr an. Falls dieser Aushub abgefahren werden muß, benötigst Du mindestens 16 Einzelproben und 4 Mischproben. Dafür reicht eine Bohrung definitiv nicht aus.