Haftungsrechtlich ist es unternehmerisches Eigenkapital. Und was genau ist der Unternehmenszweck??? Altersvorsorgebusiness?
Weiß ja nicht, was du mit "es" meinst, aber Aktien, Renten, Fondsanteile und ETF-Anteile sind zunächst mal Sondervermögen. Sollten also im Insolvenzfall des Anbieters geschützt sein.
Man sollte da durchaus den Insolvenzfall der FWU in Luxemburg weiter beobachten, ob das auch alles so greift. Nach Presseberichten ist es etwas kompliziert, einige Versicherte hatten auf ihre Anteile einem Höchststandsgarantie des Versicherers, letztere könnte nun durchaus perdu sein.