Der Beitrag ist interessant. Für Aktiengeschädigte setzt die Stiftung eine Frist bis zum 31.05.2023. Hast du eine bessere Option gefunden?
Edit: Am 03.05.2023 gibt es ein Webinar bei Schilp. Habe mich mal angemeldet.
Hier der Link:
https://schirp.com/de/wirecard…en-einladung-zum-webinar/
Alternative ist halt noch die SdK. Allerdings dort nicht komplett kostenlos. Melde mich noch mal, wenn ich mir auch das angesehen habe.
Update: hier die Optionen via SdK:
1. Sammelklage mit anteiliger Kostenbeteiligung bzw. Rechtschutzversicherung
In diesem Modell können Sie als Teilnehmer einer Sammelklage mit einer verhältnismäßig geringen Kostenbeteiligung Ihre Ansprüche selbst geltend machen und erhalten auch 100% des aus dem Verfahren erlösten Schadensersatz für sich. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese eventuell die Prozesskosten vollständig. Eine Deckungsanfrage übernehmen wir gerne für Sie.
Dieses gemeinsame Vorgehen vieler Geschädigter ist deutlich günstiger als entsprechende Einzelklagen, da Anwalts- und Gerichtsgebühren degressiv steigen und irgendwann gedeckelt sind. Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte können diese Kostenvorteile an Sie weitergeben. Neben der geringeren Prozesskosten fällt noch eine einmalige geringe Vermittlungsgebühr in Höhe von 99 Euro inkl. Umsatzsteuer bzw. 49 Euro inkl. Umsatzsteuer für Mitglieder des SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. an.
Die Gebühr wird nur fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich ist.Die genauen Details können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen, die Sie vorab erhalten, bevor Sie eine verbindliche Entscheidung treffen.
Eine ausführliche Beispielrechnung mit den voraussichtlichen Kosten erhalten Sie im Rahmen eines Infoblatts nach Klick auf „Speichern“.
2. Sammelklage mit Prozesskostenfinanzierung
Das zweite Modell ermöglicht es Ihnen, Ihren Anspruch unter Einbindung eines Prozesskostenfinanzierers ohne eigenes Kostenrisiko geltend zu machen. In dieser Variante erhält der Finanzierer dafür einen Teil des erzielten Erlöses. Sie erhalten im Erfolgsfall 72% des erzielten Erlöses, der Prozesskostenfinanzierer behält 28% ein. Sollte die Klage verloren gehen, fallen keine Prozesskosten an.
Für die erfolgreiche Vermittlung an den Prozesskostenfinanzierer fällt eine Vermittlungsgebühr von 199 Euro inkl. Umsatzsteuer bzw. 99 Euro inkl. Umsatzsteuer für Mitglieder des SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. an. Die Gebühr wird nur fällig, wenn die Vermittlung erfolgreich ist. Die genauen Details können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen, die Sie vorab erhalten, bevor Sie eine verbindliche Entscheidung treffen.
Vielen Dank für die bisherige Eingabe Ihrer Daten. Nach Klick auf „Speichern“ werden Ihre Daten rechtlich geprüft und Sie erhalten von uns dann eine vorläufige, unverbindliche und kostenfreie Einschätzung darüber, ob und in etwa in welcher Höhe Ihnen ein Schadensersatzanspruch zustehen könnte sowie ein persönliches Angebot.