... darum gebeten der Abstimmung fern zu bleiben falls sie dem ESM zustimmen möchten und das Urteil in Karlsruhe abzuwarten
das ist doch quatsch. ohne gesetzesbeschluss keine klage und keine entscheidung des bverfg.
die klagen werden erst mit dem gesetzesbeschluss zulässig. wäre ja auch quatsch, wenn man gegen nicht beschlossene gesetze klagen könnte.