wir haben ein Schreiben vom FA reinbekommen, darin wird reklamiert dass der Steuerpflichtige (ich) auf Grund eines internationalen Datenabgleichs (? ? ? )über ein Konto bei der Suissquote Bank in der Schweiz verfüge. Man bittet um eine Erträgnisaufstellung !
Alles klar, das lief also auch ohne TIN !
Genauso geht es dann mit dem EU Vermögensregister! Danach kommt dann der Lastenausgleich.
Die berechnen dann völlig ohne Dein Zutun aus allen Daten Deine Lastenausgleichsverpflichtung!
Ich habe Bekannte, die denken mit ihrem bei der Sparkasse gekauftem Gold sind sie safe - nee….