Komme gerade eben aus der Sauna nach Hause.
War was?
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17. März 2026, 00:36
Komme gerade eben aus der Sauna nach Hause.
War was?
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Ich habe den guten Kommentar von Bergstein zum Anlass genommen, hier eine Rechtsbetrachtung sowie einen Entwurf eines Schenkungsvertrages beizufügen.
Hierzu ist anzumerken, das man bei z.B. Edelmetallgeschenken den Kurs auch entsprechend erwähnt. Bitte NICHT den Spotkurs nehmen, sondern einen mittelteuren Händler bei Gold.de raussuchen und dokumentieren. Grund ist, das das FA immer versucht, zu stänkern. Daher werden die bei Spotkurs argumentieren, dass kein Gold zum Spot im üblichen Handel zu erwerben ist! Das kann dann u.U. den Schenkungsvertrag hinfällig machen.
Daher meine Empfehlung: Genügend Abstand von den Höchstbeträgen nehmen, also nicht glatt 400.000,--, sondern ruhig 390.000,--.
Da es KEINE notarielle Beurkundungspflicht gibt, könnte man ja alle 10 Jahre plus 1 Tag entsprechend die Verträge aufsetzen ..... hüstel.....
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, bitte mit Steuerberater / Anwalt o.ä. abklären.
Fortsetzung gelöscht wg guter Hinweise
Die betreffenden Einkaufsrechnungen sind diesem Vertrag als Nachweis beigefügt.
Die Mittelherkunft ist aus eigenem Vermögen.
Danke dass Du das aufbringst ![]()
Fragte mich allerdings, und das schon vorher, ob neuere Rechnungen mit höheren Kaufpreisen einmal von Vorteil sein könnten. ZB falls Gewinne auf EM eines Tages besteuert werden sollten.
Gruß,
GL
Salo, ich will nicht unbedingt sagen, dass du falsch liegst, aber mit der Herangehensweise wäre ich vorsichtig.
Für die Schenkungssteuer einfach auf Grundsätze aus dem HGB zu verweisen, erscheint mir etwas zu einfach
Würd das an deiner Stelle lieber nochmal vom Steuerberater checken lassen
Nicht, dass es hinterher Ärger gibt ![]()
Alles anzeigenDanke dass Du das aufbringst
Fragte mich allerdings, und das schon vorher, ob neuere Rechnungen mit höheren Kaufpreisen einmal von Vorteil sein könnten. ZB falls Gewinne auf EM eines Tages besteuert werden sollten.
Gruß,
GL
Natürlich sind die neueren Rechnungen absolut vorteilhaft wg theoretischer Gewinnermittlung.
Dann hat man ja realisierte Gewinne und keine Buchgewinne.
Der Vorgang hat dann ja nichts mit einem Schenungsvertrag zu tun. Ich vermute, dass die FA das irgendwann einmal mit einem "Spezial-Edelmetallpassus" stopfen, wo dann bei Schenkungen anders verfahren wird. Aber derzeitig - alles super.
Natürlich sind die neueren Rechnungen absolut vorteilhaft wg theoretischer Gewinnermittlung.
Dann hat man ja realisierte Gewinne und keine Buchgewinne.
Der Vorgang hat dann ja nichts mit einem Schenungsvertrag zu tun. Ich vermute, dass die FA das irgendwann einmal mit einem "Spezial-Edelmetallpassus" stopfen, wo dann bei Schenkungen anders verfahren wird. Aber derzeitig - alles super.
HGB gilt für Unternehmen. Seid ihr beide Unternehmen?
Mach das mal nicht so kompliziert. Wenn du dem Sohnemann vor 2 Jahren gesagt hast, dass du ihm was schenkst, war das ein mündlicher Vertrag, wenn er genickt hat. Wenn du wegen anderweitiger Verpflichtungen erst heute dazukommst, das schriftlich zu dokumentieren, ist das halt so. Auch und gerade dann wenn du korrekterweise zwei Jahre rückdatierst.
Unser WP (für Unternehmen!) fand Rückdatierung von Verträgen o.k., solange man den Ablauf nachvollziehen konnte.
Für die Schenkungssteuer einfach auf Grundsätze aus dem HGB zu verweisen, erscheint mir etwas zu einfach
Es fällt, wie in den Vorbeiträgen erkärt, KEINE Schenkungssteuer an !
Ich bin immer recht vorsichtig, doppelt genäht usw., daher habe ich den fiktiven Vorgang durchgespielt, wenn das FA bei einem Goldzufluss, der ja erstmal gar nicht cashmäßig sichtbar ist, bei meines Sohnes Schenkungsvertrag (der NICHT anzeigepflichtig ist!) einfach sagt, hey, der Marktpreis ist ja aber viel höher!
Dann verweise ich ganz trocken auf handelsrechtliche Grundsätze, die (steuerlich) selbstverständlich auch bei Privatpersonen gelten. Aber ich lasse das nochmal prüfen, oder einer von euch macht das parallel.
HGB gilt für Unternehmen. Seid ihr beide Unternehmen?
Mach das mal nicht so kompliziert. Wenn du dem Sohnemann vor 2 Jahren gesagt hast, dass du ihm was schenkst, war das ein mündlicher Vertrag, wenn er genickt hat. Wenn du wegen anderweitiger Verpflichtungen erst heute dazukommst, das schriftlich zu dokumentieren, ist das halt so. Auch und gerade dann wenn du korrekterweise zwei Jahre rückdatierst.
Unser WP (für Unternehmen!) fand Rückdatierung von Verträgen o.k., solange man den Ablauf nachvollziehen konnte.
HGB ziehe ich nur wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes heran.
Salo, eindringlicher Rat: Lass das, das funktioniert nicht. Du bist Privatperson und bilanzierst nicht nach HGB. Da endet die Geschichte schon…
Platin hat in 2 Tagen den Jahresgewinn abgegeben….26%Korrektur….hossa.
Silber 22%
Gold 11,7%
Kaufen! ![]()
Salo, eindringlicher Rat: Lass das, das funktioniert nicht. Du bist Privatperson und bilanzierst nicht nach HGB. Da endet die Geschichte schon…
ja, so hatte ich das auch ursprünglich verstanden
....bei meines Sohnes Schenkungsvertrag (der NICHT anzeigepflichtig ist!) einfach sagt, hey, der Marktpreis ist ja aber viel höher!
hattest du es ihm nicht schon vor vieeelen jahren inkl vertrag geschenkt gehabt?
Platin hat in 2 Tagen den Jahresgewinn abgegeben….26%Korrektur….hossa.
Silber 22%
Gold 11,7%
Kaufen!
Man greift nicht nach fallenden Messern .... oder so ähnlich ![]()
Es fällt, wie in den Vorbeiträgen erkärt, KEINE Schenkungssteuer an !
Ich bin immer recht vorsichtig, doppelt genäht usw., daher habe ich den fiktiven Vorgang durchgespielt, wenn das FA bei einem Goldzufluss, der ja erstmal gar nicht cashmäßig sichtbar ist, bei meines Sohnes Schenkungsvertrag (der NICHT anzeigepflichtig ist!) einfach sagt, hey, der Marktpreis ist ja aber viel höher!
Dann verweise ich ganz trocken auf handelsrechtliche Grundsätze, die (steuerlich) selbstverständlich auch bei Privatpersonen gelten. Aber ich lasse das nochmal prüfen, oder einer von euch macht das parallel.
Ich hab das jetzt mal grob geprüft. Ganz grob, keine Gewähr für Richtigkeit.
Meines Erachtens gilt hier § 12 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 9 BewG. Dann ist der gemeine Wert maßgeblich, der in Absatz 2 definiert wird.
Klingt für mich stark nach Verkehrswert ![]()
Wie gesagt, muss jetzt nicht richtig sein, aber bei lex specialis brauchst grundsätzlich nicht mit allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen daher kommen.
PS: Nicht böse gemeint, will dich auch nicht belehren. Aber Vorsicht ist besser als Nachsicht
Danke für den Hinweis und die Besorgnis. Natürlich lasse ich das noch einmal von meinem StB gegenchecken. Das ist jetzt einfach aus meinem Verständnis der Gleichbehandlung heraus entstanden.
Irgendwie sträubt es sich in mir, das ein Unternehmen Altpreise ansetzen kann und ich privat nur Marktpreise.... Aber der StB. wird es prüfen und dann teile ich das auch gerne hier mit.
Meine unbedeutende Meinung,
Schenkung ist Eigentumsübergang wie Verkauf und da geht es eben um den Zeitwert zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die AHK. Alternativ kommt dir das Finanzamt auch mit Drittvergleich, du würdest ja auch keinem Anderen zu AHK verkaufen, das wird im Steuerrecht auch gerne mal herangezogen.
HGB hat generell Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung mit sehr niedrigen Werten. Das wird im Steuerrecht in verschiedenen Bereichen nicht anerkannt. Es gibt eben keinen Gleichheitsgrundsatz zwischen HGB und Steuerrecht. Manche Unternehmen müssen daher sogar 2 Bilanzen erstellen eine Steuerliche und eine Handelsrechtliche.
Danke für die kritischen Stimmen
Das ist es ja, was dieses Forum ausmacht. Da bin ich keinesfalls beratungsresistent und empfinde das auch nicht als Belehrung im negativrm Sinne.
Also muss ich wahrscheinlich doch andere Wege gehen, um nennenswert Gold zu übertragen.
Vreneli haben keine Seriennummern, oder ? ![]()
Danke für den Hinweis und die Besorgnis. Natürlich lasse ich das noch einmal von meinem StB gegenchecken. Das ist jetzt einfach aus meinem Verständnis der Gleichbehandlung heraus entstanden.
Irgendwie sträubt es sich in mir, das ein Unternehmen Altpreise ansetzen kann und ich privat nur Marktpreise.... Aber der StB. wird es prüfen und dann teile ich das auch gerne hier mit.
M.E. wird die Behandlung von Salo III Senior und Junior nach HGB schon daran scheitern, dass das Finanzamt sagen könnte: Dann legen Sie beide doch bitte mal ihre Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre vor, also GuV, Bilanz mit Bewertungen des jeweiligen Warenlagers, ...
Wie habt ihr eure Unterhemden etc. denn so bewertet? ![]()
Also muss ich wahrscheinlich doch andere Wege gehen, um nennenswert Gold zu übertragen.
Vreneli haben keine Seriennummern, oder ?
Deswegen mag ich die L 1935 B so gern…
ok. Der ewige Kampf gegen den Raubstaat ...... vielen Dank für die wertvollen Kommentare.
Damit kein Schaden durch unbedarfte Nutzung entsteht, werde ich den Eingangsbeitrag einkürzen....
Schwarmintelligenz - perfekt....