"Reichsbürger" bekommen ohne Personalausweis keine Rente
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (AZ: L 22 R 571/23 B ER)
Etwa 23.000 sogenannte Reichsbürger leben laut Verfassungsschutz in Deutschland. Es handelt sich um Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Friedrich Friedensreich* sieht sich selbst als Staatsangehöriger des "Freistaates Preußen". Er behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Da er über kein Bankkonto verfüge, möchte er seine Rente in bar ausgezahlt haben. Dazu ist allerdings ein gültiger Personalausweis nötig, den er auch nicht hat. Die zuständige Meldebehörde hatte es abgelehnt, diesen auszustellen, denn er wollte als Staatsangehörigkeit den Eintrag "Freistaat Preußen" haben.
Vor Gericht klagt er auch ohne Ausweis auf Barauszahlung der Rente. Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sah man letztlich keine Chance: "Rentenleistungen sind grundsätzlich personengebundene Ansprüche. Es gibt kein Recht, dass diese in bar ausgezahlt werden. Auch ist es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers überprüft wird – anhand des gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates."
Herr Friedensreich wird sich also einen Personalausweis besorgen oder auf die Rente verzichten müssen. Anfechten kann er den Gerichtsbeschluss jedenfalls nicht mehr.
msm-link
Kommentar: Wie gut, dass jeder Neger, Araber etc etc, der auch nicht mehr weiss, woher er kommt bzw zu irgendwelchen "Völkern" gehört, anstandslos seine diversen Gelder vom Amt in die Hand gedrückt bekommt .....