Guten Abend zusammen,
die ING hat mir vor einer guten Woche mitgeteilt:
"...wir haben Ihnen Bezugsrechte der Great Bear Royalties Corp. (ISINCA39014B1159) gutgeschrieben.
...
Die Möglichkeit zum Bezug junger Aktien können wir Ihnen allerdings nicht anbieten. Das liegt daran, dass nur Anleger mit Wohnsitz in Kanada zur Teilnahme berechtigt sind. Das hat die Gesellschaft so vorgegeben.
Und so geht es jetzt weiter: Die Bezugsrechte werden nicht gehandelt und verfallen nach Fristablauf wertlos. Um die Ausbuchung brauchen Sie sich nicht zu kümmern - das erledigen wir automatisch für Sie, sobald unsere Lagerstelle uns die Bezugsrechte ausgebucht hat."
Aber Hallo, automatisch ausbuchen, das wär ja noch schöner, dachte ich! Da mußte ich den Damen und Herren eine Erwiderung schreiben, daß (in Kurzform) die Ausübung der Bezugsrechte a) nach deutschem Recht zulässig ist und b) andere deutsche Depotinhaber bei deutschen Banken das Bezugsrecht ausüben können (hab ich nach Euren Infos mal frech so behauptet).
Die Antwort war ernüchternd:
"... wir haben das gern noch mal genau geprüft. Es bleibt dabei:
Laut den uns vorliegenden Informationen ist eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung der Great Bear Royalties Corp. Registered Shares, ISIN CA39014B1076, nur für Anleger mit Wohnsitz in Kanada möglich.
Ja, für Anleger außerhalb von Kanada gibt es ein Genehmigungsverfahren. Dazu hätten sich die Aktionäre bereits vor Beginn der Bezugsfrist eine Genehmigung bei der Gesellschaft einholen müssen, um dann eine Weisung zum Bezug überhaupt erteilen zu können."
Scheissele Herr Eisele!
Danach hab ich noch versucht, ob ich die Bezugsrechte vielleicht verkaufen oder zumindest anbieten kann. Das hat auch nicht funktioniert, es kam die Meldung:
"Ein Handel des ausgewählten Wertpapiers ist an den bei der ING-DiBa AG zulässigen Handelsplätzen nicht möglich."
Nochmal Herr Eisele!
Das ist wirklich ein starkes Stück von Great Bear!!! Oder von der ING!!! Oder von Beiden!!!
Grüße,
Filli