Zu Land.....ja es gibt Vorkaufsrechte.....aber meistens erst über bestimmten Flächengrößen....meist ein ha....10.000m²....aber es geht immer darum...die müssen genausoviel zahlen.
Beim Vorkaufsrecht nach Grundstücksverkehrsgesetz kann der Verkauf nach §9 (1) Nr.3 versagt werden, wenn ein unwirtschaftliches Verhältnis zwischen Preis und Wert besteht.
Du kannst nicht kaufen bzw. verkaufen, wenn der vereinbarte Pries zu hoch ist.
Schon hat man dich wieder.
Bei gemeindlichen Vorkaufsrecht nach §24 BGB ff muss der ggf. Vorkaufsberechtigte dagegen alles schlucken.