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CORONA-INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
Polizei kann in jede Wohnung eindringen – GdP: Werden nicht ohne Anlass kontrollieren
Epoch Times19. April 2021 Aktualisiert: 19. April 2021 14:05
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes erlaubt es der Polizei praktisch in jede Wohnung einzudringen. Die Polizeigewerkschaft versichert, dass es keine Kontrollen ohne Grund geben werde.
Erstmals in der Corona-Pandemie soll der Bund weitreichende Kompetenzen zur Umsetzung der Maßnahmen von den Ländern übernehmen. Dies wird im Zuge einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes geregelt.
Geplant sind unter anderem nächtliche Ausgangssperren, die vom Bund durchgesetzt werden. Grenzwert soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner sein. Zudem darf sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer anderen Person pro Tag treffen. Insgesamt dürfen es nicht mehr als fünf Menschen zugleich sein. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
Und wenn der Verdacht besteht, dass sich Personen aus mehr als zwei Haushalten in einer Wohnung befinden, kann die Polizei und das Ordnungsamt in die eigenen vier Wände eindringen. Das erklärte Steffen Alter, Sprecher von Innenminister Horst Seehofer (CSU), vergangene Woche während einer Bundespressekonferenz.
Das heißt, die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung wird nicht erst dann durchgesetzt, wenn sogenannte „Partys“ mit 10 oder 20 Personen stattfinden, sondern auch dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Menschen aus drei Haushalten zusammen kommen.
Bürgen haben sich an Auflagen zu halten