CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • ich habe immer dagegen gesprochen.

    Was weißt du auch schon? Der Fernseher hat immer Recht!


    Alte Leute vertrauen der Wissenschaft. Auch wenn die wie "entlaufene Irre" und in Gestalt eines Tierarztes daherkommen.

  • Denkt einer das Gesundheitsamt entfernt ungeimpfte Mitarbeiter wirklich aus dem Dienst?

    Moin,


    dann komme mal in die Lüneburger Heide :burka: Da wird das aktuell gerade praktiziert! Jede Menge Bußgeldbescheide über 2500 EUR sind versandt worden und werden nun vollstreckt. Bei Wiederholung gibt es noch höhere Strafen. Das ist ein faktisches Berufsverbot. Ich habe eine ungeimpfte Freundin (Arzthelferin), die keinen einzigen Tag gefehlt hatte, deren 3 geimpfte Kolleginnen sind allesamt teils mehrfach angesteckt haben. Trotzdem will der Chef sie aufgrund der Nichtimpfung nach 22 Jahren rausschmeißen :wall: :boese: Das nenne ich mal asoziales Pack :!:


    Grüße
    Goldhut


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Da wird das aktuell gerade praktiziert! Jede Menge Bußgeldbescheide über 2500 EUR sind versandt worden und werden nun vollstreckt.

    @Goldhut Mit welcher Begründung wollen die 2500 Euro?
    Der nächste Ärger wird dann die Arbeitsagentur, die Zahlen nicht mit der Begründung, der/die jenige ist nicht vermittelbar.

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    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • @Goldhut Mit welcher Begründung wollen die 2500 Euro?Der nächste Ärger wird dann die Arbeitsagentur, die Zahlen nicht mit der Begründung, der/die jenige ist nicht vermittelbar.

    Die Agentur zahlt, selbst bei Betretungsverbot. Die 2500,- wollen die, weil Du nicht kooperativ bist und die Nachweise vorlegen kannst oder willst. Regelrechte Mafiamethoden.

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


    In a time of universal deceit - telling the truth is a revolutionary act
    -George Orwell-

  • Die Agentur zahlt, selbst bei Betretungsverbot. Die 2500,- wollen die, weil Du nicht kooperativ bist und die Nachweise vorlegen kannst oder willst. Regelrechte Mafiamethoden.

    Das Gesundheitsamt schreibt dich an und du sollst ein Beratungsgespräch mit einem Arzt vorweißen.
    Das sollte ausreichend sein um keine Busgeldbescheide zu versenden.
    Deshalb wollte ich die Begründung wissen.
    Und nein die Agentur zahlt nicht.
    Ich weiß, sie machen sie richtig Ärger, da nicht vermittelbar.

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    Berthold Brecht

  • @Goldhut Mit welcher Begründung wollen die 2500 Euro?Der nächste Ärger wird dann die Arbeitsagentur, die Zahlen nicht mit der Begründung, der/die jenige ist nicht vermittelbar.

    Moin,


    die Begründung: Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht
    Der Landkreis hat auch noch zusätzlich 130 EUR Bearbeitungsgebühren draufgeknallt. :boese: <X Über 70 Verfahren sind anhängig! Der Landkreis sagte in seiner Stellungnahme: "Neben Bußgeldern droht in allen Fällen auch noch ein Tätigkeits- und Betretungsverbot." Was für zynische Wixxer X(


    Grüße
    Goldhut


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    Einmal editiert, zuletzt von Goldhut ()

  • Das Gesundheitsamt schreibt dich an und du sollst ein Beratungsgespräch mit einem Arzt vorweißen.Das sollte ausreichend sein um keine Busgeldbescheide zu versenden.
    Deshalb wollte ich die Begründung wissen.
    Und nein die Agentur zahlt nicht.
    Ich weiß, sie machen sie richtig Ärger, da nicht vermittelbar.

    Sorry, aber das definitiv falsch. Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn auch in anderen Branchen. Meine Frau, Psychotherapeutin, hat sich vorsorglich beim Amt gemeldet und die Auskunft bekommen, daß eine Sperre o.ä. nicht vorgesehen ist.

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    -George Orwell-

  • Sorry, aber das definitiv falsch. Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn auch in anderen Branchen. Meine Frau, Psychotherapeutin, hat sich vorsorglich beim Amt gemeldet und die Auskunft bekommen, daß eine Sperre o.ä. nicht vorgesehen ist.

    Nein das ist es nicht.
    Ich kenne einen freigestellten Intensivpfleger.
    Der daraufhin selber gekündigt hat.
    Zuerst eine Sperre von drei Monaten und jetzt weiterhin kein Geld, da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
    Vielleicht liegts am Amt.

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    Berthold Brecht

  • Vielleicht liegts am Amt.

    Ganz sicher sogar.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Sorry, aber das definitiv falsch. Du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn auch in anderen Branchen. Meine Frau, Psychotherapeutin, hat sich vorsorglich beim Amt gemeldet und die Auskunft bekommen, daß eine Sperre o.ä. nicht vorgesehen ist.

    Bei eigener Kündigung? ?)

    Ich bin Atheist, Gott sei Dank! ^^

  • Bei eigener Kündigung? ?)

    Na dann natürlich mit Sperre, aber bei Betretungsverbot gibt es sofort Geld.

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


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    -George Orwell-

  • Na dann natürlich mit Sperre, aber bei Betretungsverbot gibt es sofort Geld.

    Nein gibt es eben nicht.

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    Berthold Brecht

  • Da sollte in dem Fall wohl ein RA ran. Jedenfalls wäre es sinnvoll, gegen das Amt zu klagen.
    Das hat womöglich sogar nur mit dem Sachbearbeiter zu tun.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Da sollte in dem Fall wohl ein RA ran. Jedenfalls wäre es sinnvoll, gegen das Amt zu klagen.
    Das hat womöglich sogar nur mit dem Sachbearbeiter zu tun.

    Seh ich auch so.
    Ich hätte mich zuvor schon krank schreiben lassen.
    Wollte derjenige aber nicht.
    Wenn dann jemand schreibt, das ist definitiv falsch, dann stimmt das einfach nicht.
    @heart of gold
    Jeder der nicht gesumpft ist bekommt keine neue Stelle, da wird niemand neu eingestellt.
    Wie geht das bei euch?

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    Berthold Brecht

  • Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als
    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als
    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
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    Berthold Brecht

  • Lauterbach gesumpft und geboostert irritiert die "Deutschen"
    Jetz nimmt er angeblich Paxlovid, um Komplikationen zu vermeiden.


    https://www.kreiszeitung.de/po…itter-biden-91710637.html

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    Berthold Brecht

  • Moin,


    das ist nichts weiter, als Werbung für seinen heimlichen "Arbeitgeber":


    Entwickelt wurde das Medikament vom deutsch-amerikanischen Pharmakonzern Pfizer.

    Grüße
    Goldhut


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  • @heart of gold
    Jeder der nicht gesumpft ist bekommt keine neue Stelle, da wird niemand neu eingestellt.
    Wie geht das bei euch?

    Neueinstellung ungeimpft ist nach IFSG bundesweit verboten. Das ist klar.


    ansonsten:


    "Neben der Beschäftigungslosigkeit müssen auch eigene Bemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit unternommen werden. Wesentliches Merkmal der Verfügbarkeit sei laut Bundesagentur, dass "eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausgeübt werden" kann und darf. Ein fehlender Immunitätsnachweis hat demzufolge keine Auswirkung auf die Verfügbarkeit und somit auf den Leistungsanspruch, da die Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt und nicht berufsspezifisch zu bewerten sei."


    https://www.br.de/nachrichten/…osengeld-erhalten,SulMHuM


    Wenn da im Einzelfall anders entschieden wurde RA einschalten. Wir haben das ausgiebig recherchiert, weil es uns ja auch betroffen hätte, wenn die Chefärztin dem GA nicht einen gepfefferten Brief geschrieben hätte, seitdem ist Ruhe. Meine Frau geht jetzt aber komplett aus dem Gesundheitssystem raus, genug ist genug. Was man mit Leuten macht, die sich den A---aufreissen ist sowas von unglaublich.

    Meine Beiträge sind: Kunst, Ironie, Satire, Polemik, Spiegelschau, Philosophie, Provokation, Idiotie und vor allem mein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. <3 =)


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    -George Orwell-

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