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  • Bundesgesetzblatt Teil II - Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 - Bundesgesetzblatt


    Scheint irgendwie durchgegangen zu sein.


    Einfach mal öffnen, lesen, runterladen und weitererzählen.

    Bitte auf Artikel 2 achten =>




    Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die

    Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person

    (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und

    der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.



    Diese Befugnisse hat der Generaldirektor der WHO.


    Generaldirektor!🤢



    Grüße Bb

    4 Mal editiert, zuletzt von Bluesbeobachter () aus folgendem Grund: Inhalte nachgetragen

  • Zusammenfassung mit KI:


    Worum geht es in dem Gesetz?

    Das Gesetz setzt innerstaatlich die Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 um, die am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO beschlossen wurden. Damit wird die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an diese geänderten Vorschriften geschaffen und das neue internationale Regelwerk Teil des deutschen Rechts.

    🧾 Wesentliche Inhalte des Gesetzes

    1. Zustimmung zu den Änderungen der IGV:

    Deutschland stimmt den am 1. Juni 2024 in Genf angenommenen Änderungen der IGV zu. Diese Änderungen betreffen zahlreiche Artikel und Anhänge der Vorschriften (z. B. Artikel 1–6, 8, 10–13, 15–21, 23–25, usw. sowie viele Anlagen). Der deutsche Gesetzestext veröffentlicht diese Änderungen in amtlicher deutscher Übersetzung.


    2. Grundrechtsverweis:

    Im Gesetz wird ausdrücklich festgehalten, dass durch die Umsetzung der IGV-Änderungen Bestimmungen berührt werden können, die Grundrechte einschränken – konkret genannt sind:

    • körperliche Unversehrtheit

    • Freiheit der Person

    • Brief- und Postgeheimnis

    • Freizügigkeit

      Dies ist eine formale rechtliche Anforderung, wenn internationale Verpflichtungen auf nationales Recht übertragen werden.

    3. Inkrafttreten:

    Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, und der Zeitpunkt, zu dem die geänderten IGV für Deutschland in Kraft treten, wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

    🌍 Was beinhalten die Änderungen der IGV selbst?

    Das Gesetz selbst druckt die geänderten internationalen Vorschriften ab. Diese beinhalten — auf Grundlage der WHO-Beschlüsse und internationalen Dokumente — unter anderem:

    ✔ Neuer Begriff „pandemische Notlage“

    – Die IGV definieren nun diese zusätzliche Stufe von Gesundheitsgefahren, die es der WHO erlaubt, besondere Empfehlungen bei einer Pandemie zu geben.

    ✔ Grundsätze „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“

    – Diese Werte werden als verbindliche Leitprinzipien in die IGV aufgenommen, um Kooperation und faire Unterstützung zwischen Staaten zu stärken.

    ✔ Verstärkte Melde- und Informationspflichten

    – Staaten müssen Ereignisse, bei denen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen könnte, unverzüglich melden und sich rechtzeitig mit der WHO abstimmen.

    ✔ Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Unterstützung

    – Die Änderungen zielen darauf ab, die WHO und Vertragsstaaten besser zu koordinieren, z. B. durch erleichterten Zugang zu wichtigen Gesundheitsprodukten und Finanzmitteln basierend auf Solidarität und Gerechtigkeit.

    ✔ Einrichtung von Zuständigen Behörden (National IHR Authorities)

    – In den internationalen Vorschriften ist jetzt klarer geregelt, dass Staaten nationale Behörden oder Anlaufstellen benennen müssen, die die Umsetzung der IGV koordinieren (z. B. Meldezentren und Gesundheitsbehörden).

    📌 Warum ist das Gesetz wichtig?

    Durch die Umsetzung dieser internationalen Änderungen in deutsches Recht stellt Deutschland sicher, dass es die aktuellen, von der WHO beschlossenen globalen Standards zur Prävention und Reaktion auf Gesundheitsnotlagen rechtlich anerkennt und innerstaatlich umsetzt. Die Vorschriften dienen der besseren internationalen Überwachung, Meldung und gemeinsamen Eindämmung von Gesundheitsrisiken, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bedrohungen.

  • Absoluter Wahnsinn <X

    Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, !dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will


    Jean-Jacques Rousseau

  • ECU

    nein, ich nicht. Ein Familien Angehöriger ist eingeliefert worden. Und es wurde ein Test auf COVID & RSV in der Notaufnahme gemacht. Der war auf RSV positiv. Deshalb wollte ich wissen wie aussagekräftig der auf RSV ist.

    Auf Station wurde mir gesagt das es eine Grippe ist. Deshalb bin ich etwas irritiert.

    Was ist es nun ? Grippe oder eine Atemwegsinfekt ?

  • Waldusch

    Kommt sicher auch auf die Art des Tests an, den die Klinik verwendet.

    Wenn sie nur einen Schnelltest machen, sagt man hier, RSV Nachweis eher nicht so verläßlich.

    Wenn es aber in einem Labor gemacht wurde, sollte es schon stimmen.

    Wobei ja RSV genau wie Grippe (Influenza) ein Atemwegsinfekt ist.

    Allerdings macht RSV oft nur im Kleinkindalter schwerere Probleme.

    Und es ist nicht auszuschließen, wenn man von Grippe spricht, dass es trotzdem keinen Influenza.Nachweis gibt, sondern eben RSV. Aber auch eine Corona Infektion wird nicht immer nachgewiesen. Da kenne ich Dinge von wechselnden poitiv/negativ Tests oder sehr späten positiven Test.

    Im Zweifel mal dem Arzt auf den Zahn fühlen, was es denn geau sei(n soll).

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • ...........

    Im Zweifel mal dem Arzt auf den Zahn fühlen, was es denn geau sei(n soll).

    Ärzte, die Dümmste Spezies uff diesen Planeten!

    Davor sind nur noch Lehrer und Pfarrer angesiedelt.

    Könntest glei den Klempner fragen.


    .........angeblich, jedoch nicht Gerichtsverwertbar, sorgen Ärzte für die meisten Todesfälle Weltweit


    WBT

    kannst dich ja amol von unser Charly Lauterbach behandeln lassen.......ich hätt noch mehr Eckspärten b.B.

  • Das Kernproblem ist:

    1.

    WHO korrupt, mit Dr.Dr. Tedros ein (Ex)Terrorist an der Spitze und ein „Philantrop“ namens Bill hat den Laden im Sack.


    2. Zu sämtlichen Tests habe ich Null Vertrauen, PCR & Co. testen von Ziege bis Papaya alles positiv. Das scheint der Sinn zu sein, damit treibt man alle in die Spritze.


    3.

    Fast alle handelnden Personen sind für mich schwer kriminell und korrupt, ob Masken-Spahn, PCR-Drosten, Zahnfee, die „Institute“ etc. etc. Nichts aus der Vergangenheit ist geahndet worden. Das Parlament arbeitet definitiv GEGEN seine eigene Bevölkerung.


    4.

    Die technischen Informationen über die mrna und sonstigen Impfstoffe sind, verifiziert, mega tödlich gruselig.


    5.

    Mein Vertrauen in dieses Setup ist negativ, unter Null. Wenn es zu Zwangsmassnahmen kommen sollte, werde ich mich mit meinen Angehörigen physisch und preemptiv dagegen wehren. Alternativ sofortiger Wegzug, nur wohin?

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Unter Präsident Trump gab es zwei unterschiedliche Situationen:


    Erste Amtszeit (2017–2021): Trump leitete im Juli 2020 formal den Austritt der USA aus der WHO ein, der aber wegen einer einjährigen Kündigungsfrist noch nicht wirksam war, als seine Amtszeit endete. Joe Biden machte diesen Austritt nach seinem Amtsantritt Anfang 2021 rückgängig; die USA blieben damals also faktisch Mitglied der WHO.


    Zweite Amtszeit (seit 2025): Direkt nach seiner erneuten Vereidigung im Januar 2025 hat Trump erneut per Dekret den Austritt der USA aus der WHO beschlossen; die UN bestätigten den Eingang des formellen Schreibens. Laut aktuellen Berichten wird dieser Austritt nun tatsächlich vollzogen, weil Biden ihn diesmal nicht mehr stoppen kann.


    Kurz gesagt: In der **ersten Amtszeit** hat Trump die WHO *nicht endgültig* verlassen (Biden stoppte den Schritt), in seiner **zweiten Amtszeit** treibt er den Austritt aber tatsächlich voran – mit weitreichenden Folgen für die WHO und die globale Gesundheitspolitik.


    Wer also macht hier die bessere Politik für den Bürger - Merz & Co oder Präsident Trump!!! [smilie_blume]

    Verkauft wurde: wirksam und sicher. Geliefert wurde: plötzlich und unerwartet.

  • Ärzte, die Dümmste Spezies uff diesen Planeten!

    Ja, aber das Pflegepersonal wird es dir nicht verbindlich sagen (dürfen), was und wie getestet wurde.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Ja, aber das Pflegepersonal wird es dir nicht verbindlich sagen (dürfen), was und wie getestet wurde.

    Ja doch, eigentlich darf Pflegepersonal das.

    Man sollte dann aber darauf hinweisen, daß man kein Aufklärungsgespräch führt, weils der Ärzteschaft vorbehalten ist, sondern man unterhält sich über Begriffe und Definitionen. Diese Gespräche werden im Intensivbereich auch dokumentiert.

    Im normalstationären Bereich fragt Pflegepersonal einmal nach, ob Befunde weitergegeben werden dürfen/sollen/müssen.

    Es ist eine delegierbare Tätigkeit, solange man nicht hingeht und Aufklärung stellvertretend für den Doc erledigt.

    Rückfragen, die den aktuellen oder zukünftigen Therapieverlauf betreffen sind an den Doc zu verweisen.

    In der Praxis kommt es relativ häufig vor, daß Patienten ihre Laborparameter oder andere Untersuchungsergebnisse wissen wollen. Solange man sich allein mit dem Patienten unterhält, ist das regelmäßig kein Problem und zählt zum normalen Kontakt und Informationsaustausch.

    Schwierig wirds in Mehrbettzimmern oder bei anwesendem Besuch.

    Dann greifen die Regeln des Datenschutzes.

    Es geht halt niemanden außer einem selbst etwas an.



    Grüße Bb

  • Geiler ist noch, wenn die Aufnahme den Abstrich macht und dem stationären Personal den Befund nicht weiterleitet. Das erfährt dann erst 3 Tage später vom Influenza A Befund des Patienten. Bis dahin war das Personal dran und der Patient auf Station unterwegs. Außerdem steckt das Pesonal das familiere Umfeld mit an. :wall: :wall: :wall:


    Weshalb ich das aktuell erzähle, weiß ich selbst nicht. :boese: :boese: :boese:

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Dieses Ding da oben ist seit 27.01.2026 Gesetz.

    zufall? was mir als aller erstes durch den kopf schoss: wenn notwendig wird der herbst schnupfen zur pandemie und wir wieder eingesperrt. wann könnte sowas wohl sinn machen und wie kommt man dann ans seinen im ausland gelagerten schatz ran???

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • aus "vereinnahmte wissenschaft

    Hat bestimmt nix mit der IgG Verschiebung zu tun, wie auch in dem Artikel im Beitrag #65.256 beschrieben wurde.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Hat bestimmt nix mit der IgG Verschiebung zu tun, wie auch in dem Artikel im Beitrag #65.256 beschrieben wurde.

    auf gar keinen fall ;)

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • Geiler ist noch, wenn die Aufnahme den Abstrich macht und dem stationären Personal den Befund nicht weiterleitet. Das erfährt dann erst 3 Tage später vom Influenza A Befund des Patienten. Bis dahin war das Personal dran und der Patient auf Station unterwegs. Außerdem steckt das Pesonal das familiere Umfeld mit an. :wall: :wall: :wall:


    Weshalb ich das aktuell erzähle, weiß ich selbst nicht. :boese: :boese: :boese:

    Sollte nicht vorkommen.

    Die Aufnahmeprozedur ist festgelegt und vorgeschrieben, je nach verwendetem Krankenhausinformationssystem ( KIS ).

    Hat der Patient erstmal eine Aufnahmenummer, werden sämtliche Daten ( Aufnahmegrund, Erstdiagnosen, diagnostische und therapeutische Maßnahmen, etc. ) dem Patienten automatisch zugeordnet. Bewußtseinseingeschränkte Patienten oder prinzipiell nicht kommunikationsfähige Patienten ( Säuglinge, Intoxpatienten, Schwersttraumatisierte, etc. )bekommen ein Arm- oder Fußband zur Identifizierung,

    in der Regel wird auch bei unbekannten Personen die Polizei benachrichtigt.

    Sämtliche Daten sind im hausinternen Infonetz ( KIS ) hinterlegt und können von den befugten Personen eingesehen und bearbeitet werden.

    Was schon mal vorkommt, daß Laborbefunde deren Bearbeitung länger dauert, nach dem Auftreffen des Patienten reinkommen oder Angehörige Vorbefunde verspätet mitteilen.

    Grundsätzlich gibt es regelmäßig Aufnahmeräume, in denen Patienten bis nach Erhalt der Isolationsdiagnostik verbleiben, bei Fremdklinikübernahmen sind MRSA Aufnahmeprozeduren mittlerweile die Regel. Das hat den Hintergrund, daß bei MRSA, 3MRGN, 4MRGN und sonstigem Befall die Behandlungskosten der verlegenden Klinik aufgebrummt werden können, es sei denn die Verlegung erfolgt in eine Spezialabteilung, die sich speziell mit dieser Art Erkrankung beschäftigt.


    Grüße Bb

  • Sollte nicht vorkommen.

    Das was du beschreibst ist der Idealablauf, die Praxis zeigt, dass es leider anders geht.

    Zum Glück "nur" Influenza.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


  • Das was du beschreibst ist der Idealablauf, die Praxis zeigt, dass es leider anders geht.

    Stimme zu, ich hab einen Idealablauf beschrieben, wie er in großen Versorgungszentren und Unikliniken Usus sein sollte.

    Kliniken unterhalb der Maximalversorgungsstufe haben immer häufiger Probleme, weil die gesetzlichen Anforderungen regelmäßig das Budget sprengen.

    Das scheint Absicht zu sein, der ökonomische Irrsinn gepaart mit gesetzlich festgelegten Routinen, die sich hervorragend übers Entgeltsystem durchsetzen lassen.

    Das ist mittlerweile die staatliche Universalstellschraube für alles.

    Geld ist mittlerweile zum globalen Sanktionsmittel Nummer Eins geworden.

    Der Sozialistische Verteilungsanspruch dummdreister Pseudoeliten, die sich über dem Gesetz stehend wähnen hat sich leider auch ins Gesundheitssystem hineinmetastasiert.

    Schade auch.

    Aber scheint die große Masse nicht zu stören.

    Bezogen auf deine Beobachtung heißt das, kommt vor, die Ursachen dafür liegen möglicherweise nicht im Krankenhaus selber sondern in seinen gesetzlich vorgeschriebenen Handlungsoptionen.


    Grüße Bb

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