Es gab tatsächlich noch keine Regierung, die einen nationalen Notstand ausrief und diesen überstand!
In den überwiegenden Fällen kam es zu einem von innen ausgelösten Umsturz in den anderen zum Krieg..
Ach?
"In der Schweiz wurde das extrakonstitutionelle Staatsnotrecht zuletzt während des Zweiten Weltkriegs angewandt und ging unter dem Begriff [Vollmachtenregime] in die Verfassungsgeschichte ein. Aber bereits früher waren dem Bundesrat ausserordentl. Vollmachten übertragen worden, so 1849 in den Badener Wirren, 1853 in der sog. Tessiner Angelegenheit im Verhältnis zu Österreich, 1856 im Neuenburgerhandel, 1859 während des oberital. Unabhängigkeitskriegs, 1860 im Savoyerhandel, 1866 im Preuss.-Österr. Krieg, 1870 im Deutsch-Französischen Krieg, 1914 im Ersten Weltkrieg und 1936 in der Weltwirtschaftskrise."
Zum Vollmachtenregime wird erläutert:
"Schwere Krisen wie Kriege, Naturkatastrophen, soziale Unruhen oder Rezessionen können den Rechtsstaat herausfordern. Dessen Handlungsinstrument ist primär das formelle Gesetz und die darauf abgestützte Verfügung. In einer schweren Krise benötigt die Verabschiedung eines Gesetzes jedoch zu viel Zeit. Deshalb hat sich in den demokrat. Verfassungsstaaten die Praxis herausgebildet, solche aussergewöhnl. Herausforderungen mit einem "extrakonstitutionellen Staatsnotrecht", dem sog. V., zu bewältigen (Notrecht). Danach werden der Regierung weitgehende Massnahmen- und Verordnungsbefugnisse übertragen. Der Begriff des extrakonstitutionellen Staatsnotrechts stellt klar, dass sich das Gemeinwesen in einem Notstand befindet, weil es sich durch innere oder äussere Gefahren in seiner Existenz bedroht sieht. Dieses Recht ist extrakonstitutionell, d.h. es steht ausserhalb der Verfassung."