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Maas ist in Quarantäne
Immer diese leeren Versprechungen.
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Was positive PCR-Tests nachweisen und was nicht
Ob ein Virus vermehrungsfähig ist und damit ein Krankheitserreger im Sinne des IfSG ist oder nicht, wird durch die PCR-Tests jedoch nicht festgestellt. PCR-Tests können von ihrer Konzeption her nicht zwischen vermehrungsfähigem und nicht vermehrungsfähigem Virusmaterial unterscheiden.
Das dürfte mittlerweile Allgemeinwissen sein. Wem das klar ist, der kann die nachfolgend vorsorglich aufgeführten Zitate überspringen.Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests
„Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.“Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits
„Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz:
„Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.“Science Media Center:
„Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.“Ein Labor für klinische Diagnostik:
„Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.“Ein anderes Labor für labormedizinische und mikrobiologische Analysen:
„Innerhalb weniger Stunden gelingt hier der parallele Nachweis einer Vielzahl der in Frage kommenden viralen Erreger. Allerdings erlaubt der Nukleinsäurenachweis keine Aussage über die Vermehrungsfähigkeit oder Infektiosität der Erreger.“Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie der Charite Berlin laut einem Artikel im Spiegel:
„Deshalb bringt Drosten einen sogenannten Freitest ins Spiel, der nachweist, ob jemand noch infektiös ist. Ein PCR-Test allein reicht dafür nicht aus, weil er nur aussagt, ob eine Probe Erbgut des Coronavirus Sars-CoV-2 enthält oder nicht.“
Deutschlandfunk (DLF):
„Doch am Ende der Infektion wird die Empfindlichkeit [der Tests, Anm.] zum Problem: Dann finden sich im Rachen vielleicht noch Bruchstücke von SARS-CoV-2, die sich nicht mehr vermehren können, aber trotzdem reagiert die extrem empfindliche PCR. In exakten Versuchen wurde nachgewiesen, dass sich bei Patienten kein aktives Virus mehr isolieren ließ, die PCR aber noch einige Tage weiter positiv blieb.“
Hier ist der DLF begrifflich etwas ungenau: Wenn es kein vemehrungsfähiges Virus mehr gibt, befindet man sich nicht am Ende einer Infektion, sondern nach einer Infektion, gemäß IfSG besteht also keine Infektion.Ergebnis: Der Labornachweis von SARS-CoV-2(-Virusmaterial) belegt noch keine COVID-19-Infektion. Oder anders gesagt: Wer Coronavirus-Material in sich hat, ist längst nicht infiziert im Sinne des Gesetzes. Auch dann nicht, wenn die Tests ordnungsgemäß funktionieren. Es geht hier nämlich ausdrücklich nicht um die Problematik etwaig fehlerhafter Fallzahlen (sogenannte falsch-positive Tests) wegen falscher Meßergebnisse infolge von Laborfehlern und dergleichen.
https://www.anonymousnews.ru/2…nahmen-sind-rechtswidrig/ -
Zitat
Na was schon?
Die Idioten die dazwischen kein Klopapier gekauft haben werden jetzt die "zweite Welle" machen.Mist, das Bild mit der Katze (Kaffee auf Tastatur)
Ich dachte schon ganz langweilig an Druckerpatronen, aber wegen dem nicht funktionierendem Online-Unterricht braucht man die ja auch nicht wirklich. Die waren aber bei der ersten Welle nach wenigen Tagen auch schon komplett ausverkauft bei fast allen Modellen.
Das alles sollten die nachfolgenden Generationen aber echt verfilmen wenn sie es noch können, das wird der Brüller, weil im Grunde konnte es ja damals niemand ahnen um was es hier wirklich geht.
Die 138 Leute von damals in Berlin laut wiki 2.0, hielt der normale Weltbürger ganz einfach für Wahnsinnige.Klopapier ist aber wieder in der Top 3, vielleicht auch ganz banale Dinge wie zb. ein Hype für die Reiseplaner-App 2021.
Alkohol könnte diesmal auch ein Renner werden, weil München könnte ja quasi erst ein Anfang gewesen sein und die Nerven werden allgemein Blank liegen.Das wird schon werden Genossen, Babylon wurde auch nicht an einem Tag erbaut! -
München verschärft! Drosten "warnt"! Denunziantentum und vollkommen durchgedrehtes Verhalten von Zeitgenossen nehmen epidemische Ausmaße an.
[Blockierte Grafik: https://external-content.duckduckgo.com/iu/?u=http%3A%2F%2Fdemotivation.me%2Fimages%2F20110221%2Fizbnaf01u7e6.jpg&f=1&nofb=1]
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ach so, das rosi rosette mit seinen anwälten im abmahnwahn ist, war schon, oder?
Na dann hoffe ich mal, dass das hier noch unter Kunst fällt
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Er hat ja kein Problem mit HartzIV ....
weiteres Innenbilder hier. Das verschwindet bestimmt bald aus dem Netz
http://www.martinweisser.de/pr…haus-des-us-botschafters/ -
Hallo,
"Die Butze gönne ich dem Wicht!"
... von ganzem Herzen!
Passt wohl 100% zu Einstellung,
sexueller Orientierung und "Geschmack"...Im Ernst: Wer braucht so ´ne Hütte und wozu?
Für mich als "Küchentisch - Psychologen - Azubi"
ein Anzeichen für schwere Komplexe...Liebe Grüße
Marek -
Und für den Preis hätte man sogar was vernünftiges bekommen.
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Solche Schmutzfinken sollte man wirklich 21 x abmahnen. Der Simpsom ist doch mindestens rechts.
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wenn du aus der hütte mittig besoffen austritts fliegst du als erstes mal über die mauer. neee. so ne hütte will ich nich.
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Der wird nicht rauchen und saufen, dann klappts bestimmt auch mit dem Fliegen nicht.
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zur Graphik aus der SZ
der Norden ist schwarz
der Sw grünmöglich, dass das Virus eine grüne affinität hat?
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Er hat ja kein Problem mit HartzIV ....
weiteres Innenbilder hier. Das verschwindet bestimmt bald aus dem Netz
http://www.martinweisser.de/pr…haus-des-us-botschafters/
Das ist viel Platz für Analspiele....
Da passt ein ganzes Dorf rein...
Ich finde es hässlich... -
X
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weil die Menschen 1989 gemerkt haben, dass sie vera... werden
Übertreibe mal nicht.
Die Sachsen waren doch nur neidisch, dass die Preussen mehr Westprogramme empfangen konnten und deshalb ... -
Übertreibe mal nicht.
Die Sachsen waren doch nur neidisch, dass die Preussen mehr Westprogramme empfangen konnten und deshalb ...
Es gab doch nur drei
und die waren in Leipzig mit der richtigen Antenne auch verfügbar.
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Ich bringe hier mal als Vollzitat den §2 des Infektionsschutzgesetzes :
Zitat von BMGIm Sinne dieses Gesetzes ist
1.Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
2.Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
3.übertragbare Krankheit eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,
3a. bedrohliche übertragbare Krankheit eine übertragbare Krankheit, die auf Grund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann,
4. Kranker eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,
5. Krankheitsverdächtiger eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen,
6.Ausscheider eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein,
7.Ansteckungsverdächtiger eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein,
8.nosokomiale Infektion eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oder ihrer Toxine, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand,
9. Schutzimpfung die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen,
10.andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe die Gabe von Antikörpern (passive Immunprophylaxe) oder die Gabe von Medikamenten (Chemoprophylaxe) zum Schutz vor Weiterverbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten,
11.Impfschaden die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde,
12.Gesundheitsschädling ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können,
13.Sentinel-Erhebung eine epidemiologische Methode zur stichprobenartigen Erfassung der Verbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten und der Immunität gegen bestimmte übertragbare Krankheiten in ausgewählten Bevölkerungsgruppen,
14.Gesundheitsamt die nach Landesrecht für die Durchführung dieses Gesetzes bestimmte und mit einem Amtsarzt besetzte Behörde,
15. Leitung der Einrichtung die Person, die mit den Leitungsaufgaben in der jeweiligen Einrichtung beauftragt ist; das betrifft aucha) die selbständig tätige Person für ihren Zuständigkeitsbereich selbst,b) die Person, die einrichtungsübergreifend mit den Leitungsaufgaben beauftragt ist,
16.personenbezogene Angabe Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Kann mir bitte jemand sagen, was ein Infizierter ist, mit dessen Zahlen jeden Tag die Corinna durchs Dorf getrieben wird ?Und unter Bezug auf die Zahl der Infizierten werden Beschränkungen der Grundrechte angeblich auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verfügt.
Diese gesetzliche Grundlage gibt es nicht, da Infizierter kein Begriff dieses Gesetzes ist, sondern das Gesetz viele feine Unterschiede macht (Nr.4 -Nr.7).
Und jemand der diese Unterschiede nicht beachtet bekommt ein Bundesverdienstkreuz bitte wofür ?
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Ich kann dir diese Schindluderei nicht aufschlüsseln. Wie schon gefühlt ein dutzend Mal in diesem Faden erwähnt.
Eine Diagnose nur auf Grund eines SEHR LAUSIGEN Labortestes zu machen hätte vor Jahren das Bestehen meines medizinischen Staatsexamens in Gefahr gebracht.
Vergiss es...NWO at work.
Ich überlege mir echt, an die nächste anti-Corona-Wahnsinn-Demo zu gehen, mit einem Plakat (hier im Forum gesehen) "Ich möchte nur Brötchen kaufen"
Grüsse,
Lucky
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Vielleicht geht ja der Trend eh zum Zweitplakat.
Ich der rechten Hand gegen Corona in der linken, ich will nur Brötchen kaufen.
Ist dann auch politisch korrekt. -