"Im Sinne dieser Verordnung ist
...
5. ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt,"
Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/schausnahmv/__2.html
Also es reicht ein positiver PCR-Test-Nachweis, der mindestens 28 Tage alt und maximal 6 Monate vorher ausgestellt ist.
Ich habe zusätzlich noch meine Quarantäne-Anordnung dabei!