CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • ich hätte nicht gedacht, dass ich das mal sage, aber ich hasse und verachte dieses Land hier: ...

    Kennt man ja aus der Historie so ähnlich...


    Als die Beamten den Impfverweigerer aus dem Zug prügelten, habe ich geschwiegen.
    Ich besaß ja einen gültigen Impfnachweis.
    Als man die Ungeimpften entließ, protestierte ich nicht.
    Ich war ja geimpft und hatte gerade einen Corona-Bonus bekommen.
    Als man die letzten Regimekritiker abholte, störte es mich nicht.
    Es ging uns allen doch gut, und das waren doch nur Schwurbler und Rechte.
    Als man dann mich und die letzten Gesunden zum Zwangsboostern abholte, war niemand mehr da, der protestieren konnte.

  • Moin,


    hier ein Video,
    das auch intellektuell unbewaffnete einfache, uninformierte Leute verstehen dürften:


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    Eine gute Zusammenfassung,
    aber für uns hier nichts neues...


    Liebe Grüße
    Marek

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als

    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als

    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3

    (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Kann der Chef auch bei Verdacht kündigen?
    Ja. Selbst das ist möglich. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat sich in der Firma seit Monaten schon lautstark als klare Impfgegnerin positioniert. Mit Einführung von 2G-Regeln zaubert sie plötzlich ein Impfbuch mit vollständigem Impfstatus aus dem Hut. „Hegt der Arbeitgeber schwere Zweifel an der Echtheit des Nachweises, darf er ihr kündigen‘“, erläutert Beismann. Der Chef müsse den Verstoß, von dem er ausgeht, nicht zu 100 Prozent nachweisen. Allein der begründete Verdacht, dass getäuscht wurde, kann für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausreichen. „Das ist die Besonderheit des Arbeitsrechts, es gilt nicht die sonst übliche Vorgabe „Im Zweifel für den Angeklagten“, so der Fachanwalt. Aber: Eine Verdachtskündigung lässt sich nicht bei geringem Misstrauen aussprechen.


    https://www.focus.de/finanzen/…usweisen_id_24506299.html

    "Wer rumjammert, 'Man kann heute das alles nicht mehr sagen', der muss halt mal ein bisschen an seinem Wortschatz arbeiten.“ - Harald Schmidt

  • Ein Mann in Neuseeland soll gegen Geld bis zu zehnmal an nur einem Tag eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben. Der Mann sei vermutlich von anderen dafür bezahlt worden, berichtete das Nachrichtenportal "Stuff" am Samstag. Wo genau dieser Betrug stattfand und wie er entdeckt wurde, war zunächst nicht bekannt. In Neuseeland müssen sich Impfwillige nicht ausweisen.


    https://www.focus.de/gesundhei…a-regeln_id_13512540.html

    "Wer rumjammert, 'Man kann heute das alles nicht mehr sagen', der muss halt mal ein bisschen an seinem Wortschatz arbeiten.“ - Harald Schmidt

  • Ich war selten in meinem Leben so froh wie heute, dass ich selbst der Chef bin und auch keine Mitgesellschafter habe.

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Kann der Chef auch bei Verdacht kündigen?
    Ja. Selbst das ist möglich. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat sich in der Firma seit Monaten schon lautstark als klare Impfgegnerin positioniert. Mit Einführung von 2G-Regeln zaubert sie plötzlich ein Impfbuch mit vollständigem Impfstatus aus dem Hut. „Hegt der Arbeitgeber schwere Zweifel an der Echtheit des Nachweises, darf er ihr kündigen‘“, erläutert Beismann. Der Chef müsse den Verstoß, von dem er ausgeht, nicht zu 100 Prozent nachweisen. Allein der begründete Verdacht, dass getäuscht wurde, kann für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausreichen. „Das ist die Besonderheit des Arbeitsrechts, es gilt nicht die sonst übliche Vorgabe „Im Zweifel für den Angeklagten“, so der Fachanwalt. Aber: Eine Verdachtskündigung lässt sich nicht bei geringem Misstrauen aussprechen.


    https://www.focus.de/finanzen/…usweisen_id_24506299.html

    Dann existiert ja offiziell kein Rechtsstaat mehr, ich schlage vor das Recht des Stärkeren auszurufen und zu den Waffen zu greifen. Wer am Ende noch steht, hat gewonnen. Ps: Der Lauterbach mit den Milchschaum Oberarmen wird es nicht sein! [smilie_happy]
    Diese Deppen....

  • Eine Verdachtskündigung lässt sich nicht bei geringem Misstrauen aussprechen.


    focus.de/finanzen/recht/neue-r…usweisen_id_24506299.html

    Das geht gar nicht. Hätte Locus wohl gerne, aber wäre eine Neuerung.



    Ein Mann in Neuseeland soll gegen Geld bis zu zehnmal an nur einem Tag eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben.

    Das wäre etwas, was man beobachten sollte.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Wer solle die Aufbauen.Ach ja, die Sozialdemokraten mt der FDP zusammen.


    Nein, bist du erstmal nicht.Du wirst nur dem Gesundheitsamt gemeldet, wenn du bis zum 15. keinen Zombie-Nachweis vorlegst.
    Da gabs doch auch schon mal was, fällt mir gerade auf.

    Also wird der AG das schon im Vorfeld abklären, Impfstatus darf er ja abfragen,
    und bei Verweigerung der Impfung kündigen!?
    Sicherlich wird der AG nicht bis zum 15.03. warten und dann erst kündigen.
    Kostet ja nur Geld.......

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    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • Dieser Corona-Fanatismus braucht jetzt täglich seine übersteigerte Dosis Wahnsinn, ansonsten müsste man mal einen Gang zurückfahren und über die Richtigkeit nachdenken, geht gar nicht.
    Wo wir aber schon dabei sind, warum laufen hier noch keine "hunger games" im TV, um den Mob bei Laune zu halten, so einen Böhmermann mit Bogen bewaffnet im Wald gegen einen Jauch wäre ein interessanter Gedanke.
    Ich halte es auch für denkbar, da es ja keine rote Linien mehr gibt.


    _____________________________________________________________________________________


    CNN USA
    "Deutschland hat auf KRIMINELLE Weise
    seine ungeimpften Bürger eingesperrt"


    https://t.me/MICHAELWENDLEROFFICIAL/15590


    Ob der Hitler-Schlumpf Scholz samt Schlumpf-Eliten da langsam nicht einen drüber ist, ist fraglich, egal dann geht es schneller mit der OWO-Eliten Bereinigung.

  • Also wird der AG das schon im Vorfeld abklären, Impfstatus darf er ja abfragen,
    und bei Verweigerung der Impfung kündigen!?
    Sicherlich wird der AG nicht bis zum 15.03. warten und dann erst kündigen.
    Kostet ja nur Geld.......

    Mein Sohn hat nächste Woche ein Gespräch.
    Mal schauen was sie wissen wollen und ihm dann sagen.
    Wie er gehört hat, wollen die Arbeitgeber nicht kündigen, sondern die Mitarbeiter ab März unbezahlt heimschicken.

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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • Heute 2.300 Teilnehmer bei der Demo in Freiburg. Auf Hamburg umgerechnet, müsstet ihr dort 17.000 aufbieten - habt ihr das geschafft @noli.melavo ?

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

  • 15:13 Uhr - Corona-Bonus nur für GeimpfteDer Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, den von der neuen Bundesregierung geplanten Corona-Bonus nur an geimpftes Pflegepersonal auszuzahlen.


    Geschäftsführerin Isabell Halletz sagte der„Rheinischen Post“: „Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen.“ Auch gegenüber dem Evangelischen Pressedienst bekräftigte sie diese Einschätzung.


    (Quelle: Welt)

  • 15:13 Uhr - Corona-Bonus nur für GeimpfteDer Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, den von der neuen Bundesregierung geplanten Corona-Bonus nur an geimpftes Pflegepersonal auszuzahlen.


    Geschäftsführerin Isabell Halletz sagte der„Rheinischen Post“: „Wer sich nicht impfen lassen will und damit die Pflegebedürftigen in den Einrichtungen gefährdet, der kann dafür keinen Bonus kriegen.“ Auch gegenüber dem Evangelischen Pressedienst bekräftigte sie diese Einschätzung.


    (Quelle: Welt)

    Dieses Dreckspack, die Pfleger auch die nicht gesumpften haben sich den Arsch aufgerissen.
    Der Dank, Job weg und keine Bonus.
    Hauptsache die vom öffentlichen Dienst bekommen eine Prämie.
    Sind da alle gesumpft?

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    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
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    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist blos ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • 15:13 Uhr - Corona-Bonus nur für GeimpfteDer Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) fordert, den von der neuen Bundesregierung geplanten Corona-Bonus nur an geimpftes Pflegepersonal auszuzahlen.

    Auch die Doppel Geimpften oder nur die Booster Elite? Die Geimpften beschließen sich ja mit ihrer Zustimmung einer Impfpflicht quasi die lustige Abo-Pieks-Klassengesellschaft, wer am schnellsten drückt, der darf auch alle pleite gegangenen Läden besuchen. :)




    Dieses Dreckspack, die Pfleger auch die nicht gesumpften haben sich den Arsch aufgerissen.Der Dank, Job weg und keine Bonus.
    Hauptsache die vom öffentlichen Dienst bekommen eine Prämie.
    Sind da alle gesumpft?

    Ja, das waren noch Zeiten mit Jerusalem Dance im Gesundheitswesen und einem Volk das dazu im Takt klatscht und zum Dank ganz viele Herz-Pappschilder malt. Das war mir damals schon suspekt.
    Im Grunde ist es zu spät, man hätte viel früher auf reale Missstände aufmerksam machen müssen und die Corona-Agenda etwas entschleunigen. Sklaven haben vom Staat nichts zu erwarten, das muss jedem bewusst sein.
    Eine Prämie für Geimpfte ist auch nur noch die letzte Endsieg Propaganda vor dem kompletten Burnout im Kranken und Pflegesystem.

  • Dieses Dreckspack, die Pfleger auch die nicht gesumpften haben sich den Arsch aufgerissen.
    Der Dank, Job weg und keine Bonus.

    Ja.....das machen wir schon die letzten 2 Jahre.
    Durch all die C-Auflagen arbeiten wir länger(unbezahlt), springen hier und da ein wenn Kollegen nicht mehr können,
    haben kaum Zeit für die vorgegebene Pause und, ich zumindest, kümmer mich um die verängstigten Bewohner.


    Dafür gibt es jetzt einen fetten Arschtritt und ein Vogelfrei oben drauf........

  • Heute 2.300 Teilnehmer bei der Demo in Freiburg. Auf Hamburg umgerechnet, müsstet ihr dort 17.000 aufbieten - habt ihr das geschafft @noli.melavo ?

    erstmal herzlichen Glückwunsch! Starke Zahl!
    In HH waren es knapp 15.000, meine Schätzung. War aber trotzdem gut!!! Grüße nach Freiburg, schön, daß sich bei euch auch was tut!

    It begins to make more sense if mentally, one stops thinking about Covid and Marburg as names of microbes, and start thinking of them as brand names of weapons systems (like Predator drone, Hellfire missiles or F-22 jet).

    Einmal editiert, zuletzt von noli.melavo ()

  • Kann der Chef auch bei Verdacht kündigen?
    Ja. Selbst das ist möglich. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin hat sich in der Firma seit Monaten schon lautstark als klare Impfgegnerin positioniert. Mit Einführung von 2G-Regeln zaubert sie plötzlich ein Impfbuch mit vollständigem Impfstatus aus dem Hut. „Hegt der Arbeitgeber schwere Zweifel an der Echtheit des Nachweises, darf er ihr kündigen‘“, erläutert Beismann. Der Chef müsse den Verstoß, von dem er ausgeht, nicht zu 100 Prozent nachweisen. Allein der begründete Verdacht, dass getäuscht wurde, kann für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausreichen. „Das ist die Besonderheit des Arbeitsrechts, es gilt nicht die sonst übliche Vorgabe „Im Zweifel für den Angeklagten“, so der Fachanwalt. Aber: Eine Verdachtskündigung lässt sich nicht bei geringem Misstrauen aussprechen.


    https://www.focus.de/finanzen/…usweisen_id_24506299.html

    Dann will ich sehen, wie ein Gericht entscheidet, wenn dem Arbeitnehmer aus diesem Grund gekündigt wird und dieser die Echtheit des Impfzertifikats zu 100 % nachweisen kann, nur weil der Arbeitgeber Zweifel hegte. Wie @Gertz richtig schreibt, gelten bald gar keine Gesetze für niemanden mehr. Pardon, für Ungeimpfte nicht.


    Trauriger ist vielmehr, dass all das als normal hingenommen wird.

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