KNALLER:
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat eine bundesweit bedeutsame Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Demnach ist die bisherige Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.
Hinweis: Das hat auch für die zukünftigen "Maßnahmen" Gewicht! Es wird schwer bis unmöglich nochmal so ne
Fake-Pandemie Nummer abzuziehen.
Bier und Steaks raus, Party!