CORONA Virus, wirtschaftliche Folgen, med. Informationen

  • Die Kinder mussten testen, ich nicht. Also habe ich es auch nicht getan.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Wenn ich nichts habe, ist nichts. Eine Krankheit hat Symptome, sonst ist sie keine. Möglich ist, das bereits geeignete Abwehrkörper vorhanden sind, bei anderer Gelegenheit gebildet.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Dann hast du es vielleicht ohne Symptomen gehabt, kenne etliche Fälle die es nach testen hatten, aber sich nicht unwohl fühlten...wer weiß das schon ohne Test

    lch hatte es nie, auch nicht getestet, musste tgl. zur Teststation um arbeiten "zu dürfen". Aber davon abgesehen, bin ich bei Lupus, asymtomatisch erkrankt ist das Unwort der Corona Zeit. Entweder ich habe Symptome oder eben nicht, entsprechend bin ich krank oder nicht.


    Ich würde auf die Tests mal nicht soviel geben, die Aufgeklärten wissen doch was von diesen zu halten war. Möglich, dass ein Rachenabstrich ein positives Ergebnis liefert ohne Erkrankung, aber das heisst doch lediglich es wurde was gfundn. Wenn das was gfundn wurde aber keine körperliche Abwehrreaktion zur Folge hat, dann ist es eben keine Infektion. Es ist lediglich ein Vorhandensein von einem Virius, oder einem Teilchen von einem Virus, oder irgendwas was in Fruchsäften zu finden ist, etc., genaugenommen ist es zu nix gut, diese asymptomatischen positiven Tests wurden lediglich genutzt um die Panik hochzuhalten, sonst nix.

  • ich hatte ein paar mal die rotz, interessiert mich nich ob das corona war oder nicht.

    Spuren oder größere Ansammlungen von Zynismus, Sarkasmus und/oder Ironie sind Bestandteil dieser Signatur/Beitrag zu einem Fred. Die Beiträge des Verfassers zu einem Fred geben unter Umständen die Gedanken des Schreibenden wieder oder auch nicht. Rescht/Lingsschreibefähla sind bewosst eingebout worden um den Schaafsinn der Läsenten gezield zubrovoziern.
    Die Movies " Idiogracy " und "Demolition Man" sind zur puren Realität geworden.
    Alle Macht dem Kampf gegen den Verschissmus. :D

  • Spahn steht weiter unter Druck wegen seinen Maskendeal.

    Die neue Ministerin Warken weigert sich beharrlich die Dokumente zu veröffentlichen.


    Zitat

    Die Vorwürfe wiegen schwer: Hat der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie bei der Beschaffung von Schutzmasken Steuergelder in Milliardenhöhe verschwendet? Hat er womöglich Firmen aus seinem Heimatwahlkreis bevorzugt behandelt und Warnungen seiner Fachleute in den Wind geschlagen?

    Diese Fragen stehen im Raum, seit Medien in den vergangenen Tagen aus einem bislang unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht zitiert haben.

    Das brisante Dokument stammt aus der Feder von Margaretha Sudhof, einer Sonderermittlerin, die Spahns Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) eingesetzt hatte, um die umstrittenen Maskendeals aufzuarbeiten. Laut den durchgestochenen Passagen kommt der Bericht zu verheerenden Schlüssen für den heutigen Unionsfraktionschef


    Doch während die Kritik an Spahn von Tag zu Tag lauter wird, bleibt der vollständige Bericht weiterhin in den Schubladen des Gesundheitsministeriums unter Verschluss. Spahns Nachfolgerin Nina Warken (CDU) weigert sich beharrlich, das Dokument zu veröffentlichen. Dabei ist die rechtliche Lage eigentlich eindeutig: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, den Bericht einzusehen.

    Offener Rechtsbruch: Der Spahn-Bericht zu dubiosen Maskendeals wird illegal zurückgehalten
    Ex-Gesundheitsminister steht wegen Maskendeals in der Kritik. Ein Bericht belegt wohl zwielichtige Geschäfte. Was will die Merz-Regierung verbergen? Ein…
    www.telepolis.de

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    reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als
    Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3
    (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16


    Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.
    Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.


    Berthold Brecht

  • die haben alle vom zk eine teflonbeschichtung bekommen und solange die noch zu gebrauchen sind wird sie auch immer wieder erneuert.

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  • Dr. Beate Sibylle Pfeil, Epoch Times (Vollzitat)


    In 7 Sekunden angenommen: Was bei der WHO in Genf wirklich passiert ist


    Im Mai hat die Weltgesundheitsversammlung der WHO den Pandemievertrag angenommen, hieß es unisono in vielen Medien. Doch das stimmt nur bedingt. Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil berichtet im Epoch-Times-Interview, was tatsächlich beschlossen wurde und welche Auswirkungen der Vertrag haben wird.


    Oliver Signus, 17. Juni 2025, Lesedauer: 16 Min.


    In Genf ging kürzlich die 78. Weltgesundheitsversammlung (WGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Bühne. Im Mittelpunkt stand die Verabschiedung des Pandemievertrages. Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil berichtet im ersten Teil eines großen Interviews mit Epoch Times, was die WHO-Mitglieder in der Schweiz tatsächlich beschlossen haben und warum sie das Vertragswerk weiterhin als gefährlich ansieht. Dr. Pfeil arbeitete unter anderem von 2017 bis 2023 als unabhängige Sachverständige des Europarats. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf Menschenrechts- und Minderheitenthemen im Kontext von Völker- und Staatsrecht. Sie ist Teil einer Gruppe kritischer Experten, die die Entstehung des WHO-Pandemievertrages eng begleitet hat.


    Abstimmung mit fragwürdigem Verfahren

    In Genf haben die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über den Pandemievertrag abgestimmt. Jedenfalls heißt es offiziell so. Doch ganz so ist es nicht. Können Sie uns erklären, wie die tatsächliche Situation aussieht?
    Die tatsächliche Situation kann man kurz so umschreiben: Der Pandemievertrag wurde förmlich betrachtet tatsächlich im Plenum verabschiedet – jedoch im sehr fragwürdigen Konsensverfahren. Damit hat die Weltgesundheitsversammlung womöglich erneut zumindest gegen die eigene Geschäftsordnung verstoßen. Der WGV-Präsident [Anm. der Redaktion: Teodoro J. Herbosa, Gesundheitsminister der Philippinen] fragte, ob die Versammlung bereit sei, die am Vortag vorbereitete Resolution zu verabschieden. Er wartete 7 Sekunden und sagte dann, dass er keinen Widerspruch sehe.
    Damit gilt der Pandemievertrag erst einmal als verabschiedet. Das hat die WHO nach außen hin natürlich als großen Erfolg gefeiert. Aber es gibt einen ganz großen Haken, der uns hoffen lässt, dass wir zumindest Zeit gewinnen – und der uns vielleicht auch hoffen lässt, dass das ganze Projekt am Ende scheitern könnte.
    Dies ergibt sich daraus, dass sich der Hauptstreitpunkt bezüglich des Pandemievertrages auf das sogenannte Pathogen Access and Benefit-Sharing System (PABS) konzentriert. Auf Deutsch heißt es so viel wie ein Zugangs- und Vorteilsausgleich zum Austausch von Krankheitserregern.
    Dahinter steckt Folgendes: Mit der neuen modRNA-Technologie hat sich ein absoluter Run auf das genetische Material entwickelt, das künftige Krankheitserreger erkennen lässt. Warum? Genetisches Material bildet die Grundlage für die Entwicklung sogenannter Impfstoffe nach dieser neuen und sehr preisgünstigen Technologie. Das heißt, dahinter steckt ein unglaublich großes Profitmodell.


    Streit ums große Geld

    Nun streiten sich die reicheren Länder mit den ärmeren darum, wie man die Profite aus dem Zugang zu diesen Krankheitserregern aufteilt. Dieser Streit wurde nicht komplett beigelegt. Man wollte aber das Pandemieabkommen ganz schnell verabschieden. Deshalb hat man einen Absatz eingefügt, in dem es heißt, die Details zum PABS-System sind in einem künftigen Anhang zum Pandemievertrag zu regeln. Den Anhang gibt es aber noch nicht. Zur Erarbeitung des Anhangs

    wurde eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet. Wir können damit rechnen, dass dieser frühestens bei der Weltgesundheitsversammlung 2026 verabschiedet wird – wenn überhaupt.
    Die Mandate solcher Arbeitsgruppen sind in der Regel zeitlich limitiert, in diesem Fall jedoch nicht. Das heißt, dass die Versammlung nicht automatisch davon ausgeht, dass der PABS-Anhang bereits 2026 zustande kommt. Geschieht dies aber doch, dann kann der Pandemievertrag zur Unterzeichnung aufgelegt werden.
    Erst dann können die Verfahren zur innerstaatlichen Umsetzung beginnen. Bei uns in Deutschland wäre das die Erarbeitung eines Zustimmungsgesetzes. Es regelt Details, die der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschieden muss. Und erst anschließend wird die Ratifikationsurkunde an den Generaldirektor übergeben.


    Das Abkommen muss von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden, damit es überhaupt in Kraft treten kann. Es gilt dann aber auch nur für diese Staaten. Die anderen sind dann einfach nicht dabei. Das heißt, wegen des fehlenden Anhangs gewinnen wir mindestens ein Jahr. Hinzu kommen für das Ratifizierungsprozedere nochmals etwa eineinhalb Jahre. Und dann bleibt noch abzuwarten, ob überhaupt 60 Staaten ratifizieren werden. Erst danach kann der Pandemievertrag in Kraft treten.


    Entwurf zur Abstimmung in letzter Minute vorgelegt

    Ist im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Pandemievertrag auch mit juristischen Schritten zu rechnen, da die WHO ja gegen ihre eigenen Regeln verstoßen hat?
    Es wäre auf jeden Fall extrem wichtig, auf die Verstöße gegen die WGV-Geschäftsordnung hinzuweisen. Die Geschäftsordnung gibt vor, dass mit Handzeichen abzustimmen ist, es sei denn, ein Staat verlangt eine namentliche Abstimmung, aus der genau hervorgeht, wer dafür und wer dagegen gestimmt hat. Tatsächlich hatte man sich aber auf das besagte Konsensverfahren geeinigt.
    Problematisch ist, dass die WGV-Geschäftsordnung ein internes Regelwerk ist, auf das wir Bürger uns nicht so ohne Weiteres berufen können. Allerdings verlangt Regel 15 der Geschäftsordnung, dass sämtliche für die Tagesordnung der Weltgesundheitsversammlung relevanten Berichte und anderen Dokumente spätestens sechs Wochen vor der Weltgesundheitsversammlung über das Internet auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.
    Was ist stattdessen passiert? Dieses Gremium, das den Pandemievertrag ausgehandelt hat (der sogenannte Intergovernmental Negotiating Body, INB), hat sogar noch die letzte Nacht vor der Abstimmung durchgearbeitet. Das wurde uns in Genf sehr eindringlich und dramatisch berichtet. Somit konnten sie den Delegierten der Weltgesundheitsversammlung die Endfassung des Pandemievertrages samt entsprechender Resolution erst am nächsten Morgen zur Abstimmung vorlegen.
    Das ist natürlich ein krasser Verstoß gegen Regel 15, der auch uns als Bürger und Öffentlichkeit betrifft, weil wir nicht frühzeitig wissen konnten, über welche Textfassung nun abgestimmt wurde. Nicht mit letzter Sicherheit. Es gab eine relativ kurzfristige Vorveröffentlichung des Vertrags im Internet (Version vom 16. April, veröffentlicht erst am 25. April, ersichtlich auf Seite 3), aber wir wussten zunächst nicht, ob über diese Version überhaupt abgestimmt wurde.


    Teil 2 folgt

  • Teil 2


    Nur Bereitschaft zur Annahme wurde abgefragt


    Es gibt Kritiker, die argumentieren, dass eigentlich nicht genug Mitglieder anwesend waren, um bei der Abstimmung im Plenum eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen.

    Das lässt sich so nicht argumentieren. Laut WGV-Geschäftsordnung beziehen sich die erforderlichen Quoren, hier also die Zweidrittelmehrheit, auf die Mitglieder „present and voting“. Gezählt werden also immer nur die, die anwesend sind und abgestimmt haben. Sogar Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Wie auch bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erfolgte die Abstimmung über den Pandemievertrag im Plenum im oben beschriebenen Konsensverfahren.

    Konkret wurde lediglich die Bereitschaft abgefragt, die entsprechende Resolution (unter anderem zur Verabschiedung des Pandemievertrages) anzunehmen. Da kein Widerspruch kam, galt die Resolution und mit ihr der Pandemievertrag als verabschiedet.


    46 Mitglieder fehlten bei der Vorabstimmung


    Interessant waren aber die Abstimmungsergebnisse im Intergovernmental Negotiating Body, dem Gremium, das bis kurz vor der Plenarabstimmung den Text des Pandemievertrages und die dazugehörige Resolution ausgearbeitet hatte. Stimmberechtigt waren dort 181 Mitglieder. Bei der Abstimmung waren 46 Delegierte abwesend, das heißt, es wurde nur noch mit 135 Mitgliedern abgestimmt.

    Von diesen haben 124 mit „ja“ gestimmt, und es gab elf Enthaltungen. Formal reichten dort 83 Stimmen zum Erreichen der Zweidrittelmehrheit. Doch die 46 Abwesenden bedeuten eine ganz gewaltige Zahl, würde ich mal sagen. Auch dass es elf Enthaltungen gab, hat eine ganz große Symbolik. Ich habe versucht, seriös zu ermitteln, welche Staaten sich hinter diesen Zahlen verbergen. Ich kann es aber (noch) nicht mit Sicherheit sagen. Entsprechende Listen von Staaten im Internet

    konnten bisher nicht verifiziert werden.

    Ich weiß nur relativ sicher, welche Staaten sich vorab zumindest kritisch geäußert hatten. Die Slowakei hat sich während der Sitzung extrem kritisch zu den gesamten WHO-Verträgen geäußert. Die Tatsache, dass ein Einzelner, nämlich der slowakische Regierungschef, aufgestanden ist und gesagt hat, dass er nicht mitmachen will, hat den Nerv der WHO getroffen. Die Slowakei hatte sogar eine namentliche Abstimmung beantragt, aber das wurde einfach vom Tisch gewischt.

    Neben dem Pandemievertrag gibt es noch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Diese existieren seit 1971. Im vergangenen Jahr wurden sie angepasst. Es wurde kritisiert, dass das eine das trojanische Pferd des anderen sei. Was ist davon zu halten?

    Die IGV-Änderungen wurden 2024 unter ähnlich fragwürdigen Bedingungen verabschiedet wie jetzt der Pandemievertrag. Also auch da gab es Verstöße gegen die Geschäftsordnung und gegen die bereits geltenden IGV, etwa bei den Fristen. Alles sehr fragwürdig. Wir haben beobachten können, dass viele Themen, die im damaligen Entwurf für den Pandemievertrag enthalten waren, ganz schnell in allerletzter Minute in die IGV übertragen wurden.


    Pandemievertrag verschärft IGV-Regelungen


    Dies vor dem Hintergrund, dass man sich sehr wohl darüber bewusst war, dass es nicht sicher ist, ob dieser Pandemievertrag überhaupt einmal zustande kommen wird. Wenn man sich die beiden Dokumente anschaut, dann ist es definitiv so, dass der Pandemievertrag fast alle in den IGV angelegten Regelungen nochmals verschärft, konkretisiert und dadurch den faktischen Umsetzungsdruck auf die Staaten massiv erhöht.

    Letztlich greifen alle diese Vorschriften wie Zahnrädchen ineinander. Man kann von einer Art industriellem Pharmakomplexmodell sprechen, weil alles um die sogenannten Gesundheitsprodukte kreist. In Bezug auf diese Produkte sollen künftig die Forschung und Entwicklung, die Produktion und weltweite Verteilung sowie die Finanzierung global geregelt werden.

    Was die IGV betrifft, so gab es nach der älteren Fassung nur die Möglichkeit, einen internationalen Gesundheitsnotstand (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) auszurufen. Die IGV-Änderungen von 2024 haben dem eine vage definierte Steigerungsform, die „pandemische Notlage“ hinzugefügt, was zugleich mit einer wörtlichen Rückkopplung an den künftigen Pandemievertrag verbunden ist.

    Und was ich auch noch betonen möchte, weil ständig kursiert, dass Gesundheitsnotstände auf Grundlage des Pandemievertrages ausgerufen werden können: Nein, das können sie nicht. Das einzige Instrument, auf dessen Grundlage Notstände ausgerufen werden können, sind die IGV. Auf ihrer Grundlage können dann sogenannte Empfehlungen ausgesprochen werden, die im Endeffekt [bei der Corona-Pandemie, Anm. d. Red.] zu massivsten Verletzungen der Menschenrechte geführt haben.

    Das konkrete Notstandsreglement findet sich also in den IGV – und nur dort. Letztlich wird dieses aber durch die im Pandemievertrag enthaltenen Rahmenregelungen noch massiv verstärkt. Sobald beide Instrumente in Kraft sind, ist mit extremen Synergieeffekten zu rechnen, was natürlich beabsichtigt ist.


    Konditionierung der Menschen im Sinne der WHO

    Brisante Passagen wie eine Verpflichtung zur Bekämpfung sogenannter Desinformationen und weitere Einschränkungen fehlten im letzten Entwurf des Pandemievertrages, der einsehbar war. Das wurde als Erfolg der Kritiker dieser Maßnahmen gewertet. Finden sich diese Themen in den aktualisierten IGV wieder?


    Es ist tatsächlich so, dass in der Urversion des Pandemievertrages aus dem Jahr 2023 eine Regelung zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformation enthalten war, ebenso zum Thema Verhaltenslenkung. Es sollten die Faktoren erforscht werden, die die Menschen dazu bewegen, Gesundheitsvorgaben der WHO einzuhalten oder nicht einzuhalten, um sie nötigenfalls gezielt umerziehen zu können.

    Wir, die Bürger der Welt, sollen zum Thema Gesundheit „alphabetisiert“ werden, und zwar im Sinne der WHO und der dahinterstehenden Lobby. All dies fasst die WHO propagandistisch unter den neu geschaffenen Begriff der Bekämpfung sogenannter „Infodemien“. Das Grundproblem: Es gibt keine freie, evidenzbasierte Wissenschaft hinter der WHO, sondern nur eine interessengesteuerte.


    „Infodemiebekämpfung findet längst statt“

    Die Thematik der Bekämpfung von Fehl- und Desinformation, die letztlich zur Zensur führt, findet sich tatsächlich nicht mehr in der aktuell verabschiedeten Version des Pandemievertrages, allerdings wurde eine entsprechende Passage im allerletzten Moment in den Anhang der 2024 geänderten IGV eingefügt.

    Dort verpflichten sich die Staaten, ihre Kernkapazitäten im Bereich der „Risikokommunikation“ einschließlich der Bekämpfung von „Fehl- und Desinformation“ zu verstärken, wobei Letzteres im Zweifel eben durch die WHO definiert wird. Somit teilen sich die neuen IGV und der Pandemievertrag die verschiedenen Aspekte der „Infodemie“-Bekämpfung.

    Sie können sich ergänzen und verstärken, sobald beide Vertragswerke in Kraft sind. Es wäre daher Augenwischerei zu sagen, dass hier die Position von WHO-Kritikern berücksichtigt wurde. Und in der WHO-Praxis findet „Infodemie“-bekämpfung ohnehin schon längst statt, unter allen Aspekten – und zwar auch ganz unabhängig vom Inkrafttreten dieser beiden Verträge.

    Hier lesen Sie Teil zwei des Interviews: „Es geht nur noch um Medikamente und Impfstoffe. Ganzheitliche Sichtweisen werden bekämpft“.


    Das ganze Gespräch mit Dr. Beate Pfeil können Epoch-Times-Abonnenten auch als PODCAST hören. Darin kommen weitere Details zur Sprache, unter anderem, dass sich schon Gerichte auf die Infodemie-Definition der WHO berufen.



    LG Vatapitta

    PS: Da die USA aus der WHO austreten gibt es eine Finanzlücke. Deutschland ist mit einer 100? Mio. Euro Spende dabei. Zusätzlich hat die Bundesregierung der Gatesstiftung 600 Mio. € gespendet. - Sind die bekloppt?


    Der WHO stehen 5 Länder kritisch gegenüber: Italien, Rumänien, Polen, Ungarn und die Slowakei. USA und Argentinien sind/wollen austreten.


    Alle Staaten können souverän entscheiden, ob sie den Empfehlungen der WHO folgen.

  • Ich hatte nie Corona, und kenne einige, die es auch nie hatten.

    Das is genauso als würdest du sagen, ich hatte nie Grippe.

    Jeder von uns hatte schon mal "Corona". Ob genau diese Mutation, weiß keiner. Aber es ist davon auszugehen, weil sich ein Virus immer und überall verbreitet. Mann hatte wohl keine Symptome weil das Immunsystem gut gearbeitet hat. Mann ist (in dieser zeit) daran nicht erkrankt ist die bessere Aussage.

    Gruß von Bumerang
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    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Corona ist keine Mutation, es ist eine im Labor zusammengebastelte Biowaffe.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
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    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Das is genauso als würdest du sagen, ich hatte nie Grippe.

    Jeder von uns hatte schon mal "Corona". Ob genau diese Mutation, weiß keiner. Aber es ist davon auszugehen, weil sich ein Virus immer und überall verbreitet. Mann hatte wohl keine Symptome weil das Immunsystem gut gearbeitet hat. Mann ist (in dieser zeit) daran nicht erkrankt ist die bessere Aussage.

    Ich denke jeder ausser dir, hat verstanden was ich gemeint habe. Entschuldige bitte, dass ich Grundkenntnisse bzgl. Immunisierung, Immunsystem, Infektion usw. vorausgesetzt habe. Ich spare mir weiter darauf einzugehen. Meine Antwort bezog sich auf eine Aussage, bei der es ganz klar um die "Plandemie", um die Testerei währenddessen, und die Zeit seit dem ging. Ich hatte nie einen positiven Test, nie Symptome, keine Infektion, dachte das sei klar. Dass ich im Kleinkindalter Kontakt mit natürlichen Coronaerregern gehabt haben könnte, und dabei wie alle anderen Menschen, wie gegen zahlreiche andere Erreger auf zauberhafte Weise eine Immunität gegen den Wildtypvirus aufgebaut habe, lass mich scharf überlegen, könnte gut sein.

  • Ich denke jeder ausser dir, hat verstanden was ich gemeint habe. Entschuldige bitte, dass ich Grundkenntnisse bzgl. Immunisierung, Immunsystem, Infektion usw. vorausgesetzt habe. Ich spare mir weiter darauf einzugehen. Meine Antwort bezog sich auf eine Aussage, bei der es ganz klar um die "Plandemie", um die Testerei währenddessen, und die Zeit seit dem ging. Ich hatte nie einen positiven Test, nie Symptome, keine Infektion, dachte das sei klar. Dass ich im Kleinkindalter Kontakt mit natürlichen Coronaerregern gehabt haben könnte, und dabei wie alle anderen Menschen, wie gegen zahlreiche andere Erreger auf zauberhafte Weise eine Immunität gegen den Wildtypvirus aufgebaut habe, lass mich scharf überlegen, könnte gut sein.

    Nicht gleich nervös werden. Ich habe nichts unterstellt schon garnicht war das eine Rüge, sondern eine Feststellung. Vielleicht eine etwas zu genaue, aber möglicherweise interessant, gerade weil wir alle hier ziemlich auf dem selben Stand sind.


    Hattest du während dieser Zeit auch nie eine "Erkältung"? Sie kann durchaus durch das Virus verursacht worden sein. Nur weil sie leicht war, und du dich nicht getestet hattest, muss deine pauschale Aussage nicht stimmen, wenn auch das absolut möglich ist.


    Corona ist keine Mutation, es ist eine im Labor zusammengebastelte Biowaffe.

    Das ändert im grundsätzlichem Verhalten des Virus nichts.

    Gruß von Bumerang
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  • Zitat

    Die Sach- und Rechtslage wurde zunächst vom Vorsitzenden in der Mitte mit FFP2 Maske erläutert. Er erklärte, dass noch heute die STIKO Spikevax empfehle, was für ihn indiziere, dass weiterhin ein positives Nutzen - Risiko - Verhältnis für Spikevax bestünde. ?)


    Später dann fragte ich den Vorsitzenden im Prozess, warum er denn eine FFP2 - Maske trage.

    Er erläuterte, dass er mehrfach gegen SarsCoV2 geimpft sei. Da die Impfung ja wirkungslos sei, schütze er sich nun seither mit einer FFP2 Maske. [...] [smilie_happy]

    Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) auf X
    Am 14.05.2025 nahm ich als Prozessbevollmächtigter einen Termin vor dem Landgericht Essen wahr. Es ging um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen…
    x.com


    saludos

  • Irrenhaus.....

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


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  • Irrenhaus.....

    mit zirkelschlüssen.

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