ich weiss nicht, ob ich es schon gefragt hatte: reicht es zur "absicherung" als "nachweis" für eine erfolgte schenkung aus, wenn man das einfach nur per selbstverfassten schenkungsvertrag aufsetzt, wenn es sich unter der grenze befindet?oder muss eine schenkung irgendwie beglaubigt werden?
hintergrund ist, dass wenn später mal ne vermögensauskunft kommen sollte und/oder ein nachweis bzw erklärung beim verkauf von em erfolgen sollte? also nur, dass man im zweifelsfall und der beweislastumkehr irgendwas plausibles und "gültiges" zur hand hat.
Ich führe das mal ein wenig weiter:
Da hat man über Jahre/Jahrzehnte aus versteuertem Geld EM erworben.
Ganz oder zum guten Teil anonym.
Falls man Teile per Schenkung weitergeben will, kann man diese natürlich melden, dann ist aber die Anonymität perdü. Was tun:
Pro Schenkung unter der Freigrenze bleben.
Schriftliche Verinbarung, datiert und mit Unterschrift.
Eine Klausel: "Die Schenkung ist in vollem Umfang auf eventuelle Pflichtteilsansprüche anzurechnen" könnte die Glaubwürdigkeit erhöhen.
Ein PDF der Vereinbarung, erstellt zeitnah nach Unterschrift, und/oder ein datiertes Handy-Photo o.ä. ist keineswegs zwingend (auch die Schriftform ist es ja nicht), erhöht aber die Glaubwürdigkeit ungemein.
Kauf-Belege, soweit vorhanden, würde ich ebenfalls übergeben. Wer es auf die Spitze treiben will: zusätzlich per PDF.
Kann einem das Finanzamt denn dann noch was, wenn der Beschenkte später beispielsweise eine Immobilie erwirbt, und er als Herkunft des Kaufpreises die seinerzeit nicht gemeldeten Schenkung(en) anführt?