Russland ADR Aktien

  • Das hängt vom Angebot ab. Stells doch mal ein.

    Da kein konkreter Kurs genannt wird, bin ich zum aussitzen geneigt ...





    ... vielleicht sind das Anzeichen, dass die ADR doch nicht so einfach als wertlos gestrichen werden können?

    "Meiner Meinung nach müsste die Frage lauten: Gibt es intelligentes Leben auf der Erde?" (Gordon Shumway)

  • scheinbar tut sich was! eben im Postfach gewesen:


    DAB BNP Paribas


    I. ANTRAG AUF Ausnahmegenehmigung
    (gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014)

    Ich beantrage eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der EU-Verordnung 269/2014 für folgende Wertpapiere (ADRs/GDRs mit zugrunde liegenden russischen Wertpapieren), sofern in meinem Depot vorhanden:

    Auflistung der betroffenen Wertpapiere (PDF | 273 KB)

    Ich erkläre und bestätige, dass

    • der Umtausch notwendig für den Verkauf der zugrunde liegenden Aktien ist
    • keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten Einrichtung Gelder bereitgestellt werden.

    II. Offenlegung persönlicher Daten für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung
    (gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014) bei der Bundesbank

    Ich bitte die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland um die Übermittlung der folgenden Daten an die Bundesbank, damit eine Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 6b § 5aa der EU-Verordnung 269/2014 beantragt werden kann:

    • Vor- und Nachname
    • Adresse
    • Nationalität
    • Depotnummer DAB
    • Wertpapierbestand der o.g. Wertpapiere in meinem Depot

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Mitteilung vom 01.09.2023 in Ihrem Postmanager oder dieser Seite:

    Informationen zur Ausnahmegenehmigung

    Zur Weiterleitung des Antrags stimme ich den vorgenannten Punkten zu:

    Punkt I: Antrag und Erklärung/Bestätigung
    Punkt II: Einverständnis zur Datenweitergabe

  • Die Bürokratie unser so lieben Regierung(en) holt uns mal wieder saumäßig gut ein... :wall:

    Nachdem jetzt schon einige Tage dieses Bundesbank-Genehmigungs-Dingsda umhergeistert, haben die jetzt endlich auch mal Tacheles geschrieben, was sie denn so davon halten. Reichlich spät, nämlich erst vorgestern und das bei Fristende 25. September


    [Ironie/Sarkasmus an] Frei interpretiert: Schleicht's euch, geht woanders hin :boese: Faktisch ist das mit unseren ach so wahnsinnig dolle hilfsbereiten Banken sicherlich einfach mal eben so erledigt... sick.png [Ironie/Sarkasmus aus]


    Wir sind Meister der Bürokratie-Monster... :wall:



    Hinweis zur Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnliche Zertifikate (Sanktionsregime Russland / Ukraine)
    Servicebereiche für Banken und Unternehmen, Bankdienstleistungen für Zentralbanken, Meldewesen und Bildung sowie Terminkalender.
    www.bundesbank.de

    [...] II. Antragstellung

    Der Antrag ist nach Artikel 6b Absatz 5aa Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 bis zum 25. September 2023 bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch [...] zu stellen.


    Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt.


    III. Erforderliche Unterlagen

    Zur Prüfung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

    1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats.
    2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird).
    3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen).
    4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren).
    5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann.

    [...]


    Hervorhebungen von mir...


    Mal eine blöde Frage in den Raum: Wenn eigentlich klar ist, daß "unfreundliche" Genossen in Moskau keine Aktien überhaupt veräußern dürfen, wie soll denn dann ein Nachweis des Veräußern-Könnens konkret aussehen? :hae: sick.png :wall:

    [smilie_denk]

  • Umtausch-Kosten ?


    Hat einer aus der Runde schon die Kosten für den Umtausch genannt bekommen ? Also den Antrag auf Umtausch meiner Gazprom-ADRs ging bei consors bis jetzt problemlos, jedoch bei Lynx ( wo man ja direkt Zutritt zur Moskauer-Börse hat ) sträubt man sich. Hier die Antwort auf meine Anfrage, und auch die 500USD Umtauschkosten sind die angemessen ?:


    Gemäß der letzten Mitteilung seitens BNY Mellon ist der Umtausch russischer ADRs nur für einige bestimmte Papiere möglich: Gazprom ADRs werden hierbei nicht genannt. Die Mitteilung finden Sie hier: https://www.adrbnymellon.com/files/al1127595.pdf

    Falls Sie dennoch eine ADR-Umwandung beantragen möchten, erstellen Sie zu diesem Zweck bitte ein Ticket direkt bei unserem ausführenden Broker, welches unmittelbar an die verantwortliche Stelle gerichtet ist.

    Obwohl die Umwandlung der genannten sanktionierten russischen ADRs/GDRs zum aktuellen Zeitpunkt durch Interactive Brokers angeboten wird, kann es vorkommen, dass an diesem Vorgang beteiligte Intermediäre diese Anträge nicht abwickeln. Interactive Brokers kann nicht garantieren, dass die Konvertierungen abgewickelt werden und Sie die Stammaktien erhalten, da dies außerhalb der Kontrolle von Interactive Brokers oder LYNX Broker liegt.

    Für den Umtausch können Gebühren in Höhe von 500 USD zzgl. eventueller externer Kosten anfallen.



  • Von Kosten war noch gar nicht die Rede. Unsere Broker hat uns über unsere Bank mitgeteilt, er denkt, wie sollten den Antrag selbst stellen, haha.

    Die Bundesbank schreibt nun, der Broker soll das machen, praktisch gesammelt, die wollen natürlich nicht von jedem ADR-Inhaber einen einzelnen Antrag bekommen.

    Ich frage mich nun, sollen wir den Antrag besser selbst stellen als weiter auf diesen unfähigen Broker (dwpbank) zu warten, von dem man nicht mal einen Ansprechpartner erfährt. (die Kommunikation, die den Namen nicht verdient, läuft über Angestellte der Raiffeisenbank)

    Denkt Ihr, das wäre sinnig, das selbst an die Bundesbank zu schicken? Die dwpbank ist ganz schlimm im Mauern und Abwehren.


    Palatin: die Pdf, die Du verlinkst, ist von April. Klar war da Gazprom nicht drauf, die Bücher wurden ja erst jetzt geprüft.


    Viele Grüße

  • Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnlicher Zertifikate – Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014

    Hinweis zur Umwandlung von American Depositary Receipts (ADR) oder ähnliche Zertifikate (Sanktionsregime Russland / Ukraine)
    Servicebereiche für Banken und Unternehmen, Bankdienstleistungen für Zentralbanken, Meldewesen und Bildung sowie Terminkalender.
    www.bundesbank.de

  • Doppelt oder nichts... nichtmal doppelt hält besser...


    Dafür hab ich mal zur Abwechslung was ganz neues brandaktuelles: "Deutsche Bank" sowohl selbst als auch mit ihrer Niederlassung "Postbank" haben mit Schreiben von Datum gestern ganz ausdrücklich klargemacht: (frei formuliert) Lekkt's mi (hm). Oder genau zitiert: "[...] Die Bank stellt keine Anträge im Namen ihrer Kunden bei Behörden. Aus diesem Grund bitten wir Sie [...] sich direkt an die Bundesbank zu wenden. [...]".


    :wall: :boese: [smilie_happy]


    Eine Clownshow in ganz neuem Format.


    crying.png sick.png  :wall:  

  • Hallo,


    Von mir auch mal was zu den ADRs. Nachem wir ebenfalls diesen schwindligen BuBa Brief über unsere Depotbank bekommen haben sind wir zu folgender Lösung, nach Abwegung aller logischen Eventualitäten:

    - Anwalt genommen der die Sache durchführt

    - dabei Anwalt, Notar, Übersetzer in Russland

    - Depoteröffnung in Moskau


    Kosten:

    2% vom Wert der ADR zum 16.02.22 Anwalt D

    Ca 660 € plus 13% Steuer in Russland


    Unsere Beweggründe waren:

    Die ADR sind sowiesi wertlos und irgendeine Bank sackt sich die dann ein....

    Nun sind sie baldigst in Russland, Aktien und nicht mehr im SWIFT, ERGO evtl. Auch weg, wegen Zugriff aber wenn man die Kohle nicht unbedingt benötigt ...

    Ich kann warten.

  • Ich habe bis jetzt gar nichts unternommen und gehe davon aus, das die Depotbank die ADR automatisch tauschen muss.

    "Wenn die fehlgeleitete öffentliche Meinung das Verabscheuungswürdige ehrt und das Ehrenhafte verachtet, die Tugend bestraft und das Laster belohnt, das Schädliche ermutigt und das Nützliche entmutigt, der Lüge Beifall klatscht und die Wahrheit unter Gleichgültigkeit oder Beleidigung erstickt, kehrt eine Nation dem Fortschritt den Rücken und kann nur durch die schrecklichen Lehren der Katastrophe wiederhergestellt werden."

    - Frédéric Bastiat

  • ich hab noch SpermaBank :thumbup: Aktien, lass ich in Depot (TradeRepublic)

    .... innerlich sind sie abgeschrieben ;(

    abwarten.....

    Meine Bewertungen:bmw-x5


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Die Bundesbank hat eine Allgemeingenehmigung erteilt für fristgerecht gestellte Anträge und gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ausdruck-PDF unten im Anhang.


    So soll nun jeder Antragsteller auch eine Bestätigung über den fristgerechten Antrag zugesendet bekommen, die dann für die Banken ausreichen soll.


    Zitat (Hervorhebung von mir):

    "IV. In Bezug auf die in der Anlage I aufgeführten Aktienzertifikate gilt Folgendes:

    1. Die (mittelbare) Bereitstellung von Geldern durch Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung zugunsten des NSD wird genehmigt, soweit dies erforderlich ist, um die in der Anlage I unter Angabe ihrer jeweiligen Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) genannten Aktienzertifikate zu übertragen, umzuwandeln oder um die zugrunde liegenden Wertpapiere zu verkaufen, und soweit der oder die jeweilige Staatsangehörige oder Gebietsansässige eines Mitgliedstaats der Union oder die in der Union niedergelassene Einrichtung, der beziehungsweise die diese Genehmigung für sich geltend zu machen beabsichtigt, bis zum 25. September 2023 (Frist des Artikels 6b Absatz 5aa Buchstabe b der VO (EU) 269/ 2014) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/ 2014 bei der Deutschen Bundesbank gestellt hat. [...]"



    Endlich mal eine pragmatische Lösung. Hätte nicht gedacht, daß das so einfach möglich ist... ...oder es waren einfach nicht sooo viele... ...oder...

  • Interessant finde ich wann das ganze bereits in Blei gegossen wurde - ein Schelm, wer böses Denkt.Diese EU und die BRD GmbH sind einfach nur noch parasitär :boese:

    Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

    EUR-Lex - 32014R0269 - EN - EUR-Lex


    Nachtrag: warum wird nicht generell so eine Quark Ausnahmegenehmigung zum Tausch erteilt und jeder Hansel muß einen Antrag stellen? Ganz einfach weil die Spackos nicht in unserm Interesse handeln. :wall:

  • Versuche gerade Umwandlung russischer GDRs/ADRs in Originalaktien in Zusammenhang mit vorliegender Ausnahmegenehmigung der Bundesbank Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014


    Die blaue Bank zieht nicht mit, habe zu Rosneft ein Angebot bekommen in original Aktien zu wandeln jedoch nut mit Transfer an eine Drittbank.


    Im Schreiben heißt es:

    "

    Möglichkeit 1: Umtausch in russische Originalaktien mit Lieferung der russischen Originalaktien auf ein Depot der Deutsche Bank AG bei der Raiffeisen Bank International JSC ("RBI") zwecks unmittelbarer Übertragung an eine Drittbank, die die russischen Originalaktien verwahrt

    Möglichkeit :2 Umtausch in russische Originalaktien mit direkter Lieferung der russischen Originalaktien an eine Drittbank, die die russischen Originalaktien verwahrt

    "


    Frage: Welche Drittbank akzeptiert eingehende russische Originalaktien, gibt es Erfahrungswerte?

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